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| VGH Bayern, 11.12.1987 - 7 CE 87.01052 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 3282 (Ls.)
- NVwZ 1988, 952
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 29.03.2007 - 7 CE 06.3426
Hochschule für Musik und Theater München, Studium Künstlerisches Lehramt an …
Wer über die praktisch oder mündlich erbrachten Einzelleistungen nur aus Protokollen oder durch Äußerungen von Mitgliedern der Fachkommissionen informiert ist, kann als bloßer "Prüfer vom Hörensagen" keine zusätzlichen Gesichtspunkte zur Gesamtbewertung beitragen und darf daher nicht im materiellen Sinne über den Prüfungserfolg entscheiden (BayVGH vom 11.12.1987 NVwZ 1988, 952/955 m.w.N.). - VG Mainz, 03.05.2005 - 7 L 115/05
Studienplatzvergabe - Universität Mainz muss Auswahlgespräch wiederholen
Die Entscheidung der Auswahlkommission beruht auf einer wertenden und vergleichenden Beurteilung der mit den einzelnen Konkurrenzbewerbern geführten Auswahlgespräche, für die der Auswahlkommission - ähnlich wie z. B. bei Prüfungsentscheidungen - wegen der nicht nachvollziehbaren und nicht wiederholbaren Beurteilungsgrundlagen eine gerichtlich nicht überprüfbare Beurteilungsermächtigung zusteht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 1997 - 1 A 12459/96.OVG - Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Dezember 1987 - 7 CE 87.01052 -, NVwZ 1988, 952, 955 m.w.N.) mit der Folge, dass hinsichtlich der wertenden Elemente des Auswahlgesprächs der Auswahlkommission (und nicht den Verwaltungsgerichten) die Befugnis zur letztverbindlichen Bewertung des Auswahlgesprächs zusteht. - VG Berlin, 08.05.2013 - 30 L 81.13
Zulassung zum Studium und Umfang der gerichtlichen Prüfung der Auswahlgespräche
Wegen der nachträglich nicht nachvollziehbaren und nicht wiederholbaren Beurteilungsgrundlagen ist die Notenvergabe im Auswahlverfahren aufgrund des der Auswahlkommission zustehenden Beurteilungsspielraums nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Dezember 1987 - 7 CE 87.01052 -, NVwZ 1988, 952, 955 m.w.N.; VG Mainz, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 7 L 115/05.MZ - beide juris; VG Berlin, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 30 L 139.12-).
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