Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.11.1990 - 7 CE 90.1388 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1991, 1104
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 16.10.2008 - 3 B 370/08
Vorläufige Genehmigung eines Studienplatztauschs im Wege einstweiliger Anordnung.
In der Rechtsprechung bestehen soweit ersichtlich auch bei Fehlen einer normativen Regelung keine Bedenken, die Möglichkeit des Studienplatztauschs als prinzipiell zulässigen Weg anzuerkennen, zu einem Studienplatz an dem gewünschten Studienort zu gelangen vgl. zum Beispiel VGH München, Beschluss vom 19.11.1990 - 7 CE 90.1388 - NVwZ 1991, 1104; Beschluss vom 10.7.2003 - 7 CE 03.1561 - NVwZ 2004, 35.Dass unter diesem Gesichtspunkt der generelle Ausschluss der Tauschmöglichkeit jedenfalls nicht zwingend ist, zeigt die Eröffnung dieser Möglichkeit bei einer ganzen Reihe von anderen Hochschulen, bei denen sich diese Problematik in gleicher Weise stellen dürfte vgl. auch insoweit VGH München, Beschluss vom 19.11.1990 - 7 CE 90.1388 - NVwZ 1991, 1104.
- VG Berlin, 17.10.1997 - 30 A 1124.97
Studienplatztausch
Danach steht die Genehmigung eines Studienplatztausches im Ermessen der Antragsgegnerin (vgl. VGH München, NVwZ 1991, 1104 f. und NVwZ 1996, 1238 f.; VG Hamburg, NVwZ 1992, 403 f.), das allerdings den oben dargelegten verfassungsrechtlichen Ansprüchen gerecht werden muß.
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