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   VGH Bayern, 05.08.1992 - 7 CE 92.1896   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,32725
VGH Bayern, 05.08.1992 - 7 CE 92.1896 (https://dejure.org/1992,32725)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.08.1992 - 7 CE 92.1896 (https://dejure.org/1992,32725)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. August 1992 - 7 CE 92.1896 (https://dejure.org/1992,32725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überspringen von Klassen - Überspringen der 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.1992 - 7 CE 92.1896
    Schließlich muß die pädagogische Beurteilung in sich schlüssig und nachvollziehbar sein und darf den Erfordernissen rationaler Abwägung nicht widersprechen (vgl. BVerfG NVwZ 1992, 361, 22.10.1991).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.1992 - 7 CE 92.1896
    Die spezifisch fachlich-pädagogische Entscheidung über die leistungs- und reifemäßigen Voraussetzungen des Überspringens einer Jahrgangsstufe muß daher der Letztentscheidungskompetenz der Lehrerkonferenz überlassen bleiben (vgl. BVerfG NJW 1991, 2005, 17.04.1991), wie das nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs etwa auch bei der Entscheidung über das Vorrücken auf Probe (Art. 32 Abs. 6 Satz 2 BayEUG) oder über die Befreiung von Beschränkungen des Wiederholens (Art. 32 Abs. 5 BayEUG) der Fall ist.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.1992 - 7 CE 92.1896
    Der Bürger hat auch in diesem Bereich einen Anspruch auf eine soweit wie möglich tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382/401 f.).
  • VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85
    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.1992 - 7 CE 92.1896
    Ebenso wie der Staat Ausbildungsziele und Unterrichtsinhalte grundsätzlich unabhängig vom Elternrecht festlegen kann (vgl. z. B. VerfGH 39, 87/95 m. w. Nachw.), kann er im Rahmen der Verhältnismäßigkeit Anforderungen für das Durchlaufen der jeweiligen Ausbildungsgänge festlegen.
  • VGH Bayern, 26.09.2024 - 7 CE 24.1612

    Beschwerde gegen Nichtzulassung des freiwilligen Wiederholens einer …

    Schließlich muss die pädagogische Beurteilung in sich schlüssig und nachvollziehbar sein und darf Erfordernissen rationaler Abwägung nicht widersprechen (vgl. BVerfG, B.v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/85, 1 BvR 610/85 - BVerfGE 85, 36; BayVGH, B.v. 5.8.1992 - 7 CE 92.1896 - BayVBl 92, 659;… BayVGH, B.v. 6.11.1992 - 7 CE 92.3072 - juris Rn. 9).

    Neben der Rechtswidrigkeit der bisherigen Entscheidung der Lehrerkonferenz ist hierfür notwendig, dass bei einer erneuten Entscheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtsfehlerfrei nur im Sinne eines freiwilligen Wiederholens entschieden werden kann (vgl. insoweit BayVGH, B.v. 5.8.1992 - 7 CE 92.1896 - BayVBl 1992, 659 zum Überspringen einer Jahrgangsstufe).

  • VGH Bayern, 30.10.2025 - 7 CE 25.1893

    Vorrücken auf Probe, Beurteilungsspielraum der Lehrerkonferenz

    Schließlich muss die pädagogische Beurteilung in sich schlüssig und nachvollziehbar sein und darf Erfordernissen rationaler Abwägung nicht widersprechen (vgl. BVerfG, B.v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/85 u.a. - BVerfGE 85, 36;… BayVGH, B.v. 6.11.1992 - 7 CE 92.3072 - juris Rn. 9; B.v. 5.8.1992 - 7 CE 92.1896 - BayVBl 92, 659).

    Neben der Glaubhaftmachung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung der Lehrerkonferenz ist hierfür zudem die Darlegung erforderlich, dass bei einer erneuten Entscheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtsfehlerfrei nur im Sinne eines Vorrückens auf Probe entschieden werden kann, was eindeutiger und objektivierbarer Anhaltspunkte bedarf, die von einem Antragsteller in der notwendigen Weise aufgezeigt werden müssen (vgl. insoweit BayVGH, B.v. 26.9.2024 - 7 CE 24.1612 - juris Rn. 10 zum freiwilligen Wiederholen einer Jahrgangsstufe und B.v. 5.8.1992 - 7 CE 92.1896 - BayVBl 1992, 659 zum Überspringen einer Jahrgangsstufe).

  • VG München, 08.01.2018 - M 3 E 17.5029

    Asyl - Recht auf Einschulung in die reguläre Schule; Verweisung in …

    Für diese Abwägung ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B. v. 5.8.1992 - 7 CE 92.1896 - BayVBl 1992, 659) - insbesondere dann, wenn wie hier durch die einstweilige Anordnung (jedenfalls faktisch) die Hauptsache vorweggenommen würde - in erster Linie entscheidend, ob die Antragspartei mit einem Erfolg im Hauptsacheverfahren rechnen kann.
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