Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.11.1992 - 7 CE 92.3072 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 2 E 15.1231
Grundschule, Schuljahr, Wiederholen, Jahrgangsstufe, Anordnungsanspruch, …
Obwohl dort das Wort "darf" verwendet werde, nehme der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gleichwohl keinen gebundenen Anspruch auf Wiederholung an, sondern eine Ermessensnorm (B. v. 6.11.1992 - 7 CE 92.3072).Schließlich muss die pädagogische Beurteilung in sich schlüssig und nachvollziehbar sein und darf Erfordernissen rationaler Abwägung nicht widersprechen (BVerfGE 85, 36; BayVGH BayVBl. 92, 659 f; BayVGH, B. v. 6.11.1992 - 7 CE 92.3072 - juris).
- VGH Bayern, 26.09.2024 - 7 CE 24.1612
Beschwerde gegen Nichtzulassung des freiwilligen Wiederholens einer …
Schließlich muss die pädagogische Beurteilung in sich schlüssig und nachvollziehbar sein und darf Erfordernissen rationaler Abwägung nicht widersprechen (vgl. BVerfG, B.v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/85, 1 BvR 610/85 - BVerfGE 85, 36; BayVGH, B.v. 5.8.1992 - 7 CE 92.1896 - BayVBl 92, 659; BayVGH, B.v. 6.11.1992 - 7 CE 92.3072 - juris Rn. 9). - VG Ansbach, 01.09.2021 - AN 2 E 21.01306
Erfolgloser Eilantrag auf freiwillige Wiederholung der 4. Klasse
(BayVGH, B.v. 5.8.1992 - 7 CE 92.1896 - BayVBl 92, 659 f., BayVGH, B.v. 6.11.1992 - 7 CE 92.3072 - juris, VG Regensburg, B.v. 14.9.2015 - RN 2 E 15.1231 - juris, VG München, B.v. 4.9.2001 - M 3 E 01.3854 - juris).
- VGH Bayern, 30.10.2025 - 7 CE 25.1893
Vorrücken auf Probe, Beurteilungsspielraum der Lehrerkonferenz
Schließlich muss die pädagogische Beurteilung in sich schlüssig und nachvollziehbar sein und darf Erfordernissen rationaler Abwägung nicht widersprechen (vgl. BVerfG, B.v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/85 u.a. - BVerfGE 85, 36; BayVGH, B.v. 6.11.1992 - 7 CE 92.3072 - juris Rn. 9; B.v. 5.8.1992 - 7 CE 92.1896 - BayVBl 92, 659). - VG Augsburg, 14.09.2015 - Au 3 E 15.1328
Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Erfüllung der …
Sie haben insbesondere zu kontrollieren, ob die Schule gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen, ob sie frei von sachfremden Erwägungen entschieden und ob sie ihre Entscheidungen auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten (…BayVGH, B.v. 8.11.2004 - 7 CE 04.2965 - juris Rn. 15;… B.v. 27.12.2000 - 7 CE 00.3431 - juris Rn. 3;… vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 26.3.2014 - 7 CE 14.281 - juris Rn. 17; B.v. 6.11.1992 - 7 CE 92.3072 - juris Rn. 9/12 zum wortgleichen § 9 des damals geltenden Schulpflichtgesetzes - SchPG;… VG Augsburg, B.v. 14.7.2005 - Au 3 S 05.652 - juris Rn. 23/26). - VG Ansbach, 29.09.2004 - AN 2 E 04.02120
Kein verlängerter Hauptschulbesuch für Störer
Dabei handelt es sich bezüglich des Kriteriums "erhebliche Gefährdung der Sicherheit oder der Ordnung des Schulbetriebs" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, während der Tatbestand der "erheblichen Gefährdung der Verwirklichung der Bildungsziele der Schule" sachnotwendig einen (pädagogischen) Beurteilungsspielraum auf Schulseite voraussetzt, den das Gericht nur eingeschränkt zu überprüfen vermag (vgl. zu alledem bereits BayVGH vom 6.11.1992, Az.: 7 CE 92.3072, zur gleichartigen Vorgängervorschrift des damaligen Art. 9 des Schulpflichtgesetzes).
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