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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.11.1998 - 7 CE 98.10022, 7 CE 98.10023, 7 CE 98.10024, 7 CE 98.10025   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,42730
VGH Bayern, 17.11.1998 - 7 CE 98.10022, 7 CE 98.10023, 7 CE 98.10024, 7 CE 98.10025 (https://dejure.org/1998,42730)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.11.1998 - 7 CE 98.10022, 7 CE 98.10023, 7 CE 98.10024, 7 CE 98.10025 (https://dejure.org/1998,42730)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. November 1998 - 7 CE 98.10022, 7 CE 98.10023, 7 CE 98.10024, 7 CE 98.10025 (https://dejure.org/1998,42730)
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Wird zitiert von ... (78)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2008 - 1 N 1/07

    Besetzung von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität

    Rn. 6 Die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des bisher zuständigen 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (vgl. Beschl. v. 19.10.2006 - 2 N 114/06 - die Entscheidung ist den Beteiligten bekannt und insbesondere auch dem Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin übermittelt worden; vgl. zur kapazitätsverzehrenden Wirkung von Überbuchungen ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 01.06.2007 - 5 NC 1.07 - OVG Magdeburg, Beschl. v. 25.08.2006 - NC 2 E 27/06 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.06.2004 - 2 NB 859/04 - und Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - OVG Münster, Beschl. v. 12.03.2004 - 13 C 79/04 - und v. 03.09.2002 - 13 C 13/03 - OVG Berlin, Beschl. v. 26.07.2001 - 5 NC 13.01 - VGH Kassel, Beschl. v. 18.01.2001 - 8 GM 3131/00.S0.T -, NVwZ-RR 2001, 448; VGH München, Beschl. v. 17.11.1998 - 7 CE 98.10022 u.a. -, Beschl. v. 22.12.2000 - 7 CE 00.10065 u.a. - und Beschl. v. 01.04.2003 - 7 CE 03.10003 - VGH Mannheim, Beschl. v. 02.10.1995 - NC 9 S 19/95 - VG Gießen, Beschl. v. 19.06.2007 - 3 GM 610/07.S7 - VG Sigmaringen, Beschl. v. 17.12.2007 - NC 6 K 1542/07 - jeweils juris bzw. zitiert nach juris), der sich auch der erkennende Senat für das Verfahren der einstweiligen Anordnung anschließt.

    Das Verhalten der Studienbewerber ist insoweit nicht oder kaum kalkulierbar (vgl. VGH München, Beschl. v. 17.11.1998 - 7 CE 98.10022 u.a., juris).

  • VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152

    Zulassung zum Hochschulstudium im Fach Humanmedizin (UR) - Einbeziehung der sog. …

    Für die Ermittlung des Schwundausgleichsfaktors nach § 14 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 16 KapVO ist allgemein zu fordern, dass die verwendeten Bestandszahlen sich auf einen ausreichend langen Zeitraum beziehen, dass sie an einheitlichen und für die statistische Erhebung geeigneten Stichtagen erhoben werden und dass der Berechnung ein mathematisch geeignetes Modell, z.B. das sog. Hamburger Modell, zugrunde liegt (BayVGH vom 17.11.1998 Az. 7 CE 98.10022).
  • VG München, 20.01.2011 - M 3 E C 10.10354

    1. Fachsemester; Wintersemester 2010/2011; Antrag auf außerkapazitäre Zulassung

    Die Einsparung in der Gruppe der Juniorprofessoren kann daher mangels ausreichender Begründung nicht anerkannt werden, die eingesparte Stelle wird daher vom Gericht im vorliegenden Verfahren bei der Errechnung des nichtbereinigten Lehrangebots als Grundlage für die Kapazitätsberechnung weiterhin fiktiv berücksichtigt, auch wenn sich die Frage der Rechtmäßigkeit dieses Stelleneinzugs wegen der von der … vorgenommenen Überbuchung nicht entscheidungserheblich auswirkt (s. unten Punkt 5.) und daher letztlich offenbleiben kann (zur fehlenden Entscheidungserheblichkeit einer Stelleneinsparung, die im Fall ihrer Nichtanerkennung zwar zu einer Erhöhung der Zulassungszahl führt, wegen Überbuchung der gestellte Eilantrag jedoch trotzdem erfolglos bleibt, vgl. BayVGH vom 1.10.2009, Az. 7 CE 09.10538 u.a., sowie BayVGH vom 17.11.1998, Az. 7 CE 98.10022 u.a.).

    Für die Ermittlung des Schwundausgleichsfaktors nach § 51 Abs. 3 Nr. 3 HZV i.V.m. § 53 HZV ist allgemein zu fordern, dass die verwendeten Bestandszahlen sich auf einen ausreichend langen Zeitraum beziehen, dass sie an einheitlichen und für die statistische Erhebung geeigneten Stichtagen erhoben werden und dass der Berechnung ein mathematisch geeignetes Modell zugrunde liegt (BayVGH vom 17.11.1998, Az. 7 CE 98.10022, zur Regelung des § 14 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 16 KapVO).

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