Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.02.2008 - 7 CS 08.187 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Begründung des Sofortvollzugs; Sicherheitsbehördliche Anordnung; Durchsetzung der Schulbesuchspflicht; Verpflichtung des Erziehungsberechtigten; Bestimmtheitserfordernis; Übermaßverbot; Sonderpädagogisches Förderzentrum; Förderschwerpunkt geistige Entwicklung; Schule zur ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulpflichtverletzung - Sicherheitsbehördliche Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244
Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Rn. 60 (b) Ebenso ist offen, ob maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. in diesem Sinne zu einer auf Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG gestützten Anordnung zur Durchsetzung der Schulbesuchspflicht BayVGH, B.v. 12.2.2008 - 7 CS 08.187 - juris Rn. 15) oder im Hinblick darauf, dass es sich bei der für die gesamte Dauer des Ausreiseverbots geltenden Meldeverpflichtung um einen Dauerverwaltungsakt handelt, der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Gerichts ist (…vgl. BayVGH, B.v. 13.1.2012 - 10 CS 11.2379 - juris Rn. 29 m.w.N., wo dies für Anordnungen zur Hundehaltung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG offen gelassen wird). - VG Bayreuth, 27.06.2025 - B 3 K 24.419
Schulpflicht gilt auch gegen den Willen des Schulkindes
Die Sicherheitsbehörden dürfen daher in solchen Fällen in ihrer Anordnung nicht nur die zur Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht vorgesehene Schulart (Art. 36 Abs. 1 Satz 1 BayEUG) angeben, sondern auch die konkrete Schule, zu deren Besuch der Minderjährige - bis zu einem etwaigen Ausscheiden bzw. Schulwechsel - von dem Erziehungsberechtigten angehalten werden soll (BayVGH, B.v. 12.2.2008 - 7 CS 08.187 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 15.02.2023 - 10 AS 23.94
Erfolgloser Abänderungsantrag eines Tierheimbetreibers gegen Tötungsduldung
Rn. 32 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage einer Klage gegen eine auf Art. 7 Abs. 2 LStVG gestützte Anordnung zur Gefahrenabwehr ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung (…vgl. BayVGH, B.v. 21.9.2022 - 11 ZB 22.881 - juris Rn. 16; B.v. 12.2.2008 - 7 CS 08.187 - juris Rn. 15). - VG Bayreuth, 27.06.2025 - B 3 K 24.420
Schulpflicht gilt auch gegen den Willen des Schulkindes
Die Sicherheitsbehörden dürfen daher in solchen Fällen in ihrer Anordnung nicht nur die zur Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht vorgesehene Schulart (Art. 36 Abs. 1 Satz 1 BayEUG) angeben, sondern auch die konkrete Schule, zu deren Besuch der Minderjährige - bis zu einem etwaigen Ausscheiden bzw. Schulwechsel - von dem Erziehungsberechtigten angehalten werden soll (BayVGH, B.v. 12.2.2008 - 7 CS 08.187 - juris Rn. 17). - VG Braunschweig, 20.08.2008 - 6 B 196/08
Amtsärztliche Untersuchung; amtsärztliches Gutachten; Feststellungsverfahren; …
Daher ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Begründung der Schulbehörde hierauf und insbesondere auf das Kindeswohl abstellen darf (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 12.02.2008 - 7 CS 08.187 -, juris Rn. 13; VG Braunschweig, B. v. 03.09.2007 - 6 B 265/07 - und v. 20.10.2006 - 6 B 304/06 -, www.dbovg.niedersachsen.de - im Folgenden: dbovg - = SchuR 2007, 81; 126 - Teilabdr.
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