Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.10.2008 - 7 CS 08.2309 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Privatfernsehen; Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung; Begriff Promotion
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; BayMG Art. 16 Abs. 1; ; RStV § 7 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung Recht der neuen Medien: Privatfernsehen; Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung; Begriff Promotion
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Ankündigung einer Dauerwerbesendung zu Beginn als Dauerwerbesendung; Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Kennzeichnung der Dauerwerbesendung während des gesamten Verlaufs durch die Einblendung "Dauerwerbesendung" oder "Werbesendung"; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Dauerwerbesendungen im Fernsehen müssen deutlich gekennzeichnet sein - Wort "Promotion" nicht ausreichend
Verfahrensgang
- VG München, 24.07.2008 - M 17 S 08.2417
- VGH Bayern, 15.10.2008 - 7 CS 08.2309
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2008 - 11 S 51.08
Kennzeichnung von Fernsehdauerwerbesendungen mit "Promotion" unzureichend
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2008 - 7 CS 08.2309
Dabei ist auf die Sichtweise und das Beurteilungsvermögen des Fernsehzuschauers abzustellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg vom 9.9.2008 Az. OVG 11 S 51.08).
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2008 - 2 B 10957/08
Zur Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen im Fernsehen
Der damit beabsichtigte Schutz des Fernsehzuschauers und folglich der Allgemeinheit vor einer Täuschung über den werbenden Charakter des fraglichen Programmteils (vgl. BGHZ 110, 278 [291]) verlangt eine Kennzeichnung, die gerade auch einem Zuschauer, der sich in eine solche bereits laufende Sendung einschaltet, deren Eigenschaft als Werbung nicht nur unmissverständlich, sondern zugleich leicht erfassbar, d. h. ohne kognitiven Aufwand, erschließt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 - BayVGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.2309 -).Des Weiteren ist neben der Gefahr einer Fehlübersetzung diejenige zu berücksichtigen, dass Fernsehzuschauer die Einblendung zwar optisch wahrnehmen, hiermit aber nichts assoziieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 - BayVGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.2309 -).
Die in den Werberichtlinien vorgesehene Standardisierung erhöht die Erkennungsgenauigkeit, weil sich der Zuschauer auf eine bestimmte Form der Kennzeichnung verlassen und deshalb umgekehrt darauf vertrauen kann, dass es sich nicht um Werbung handelt, wenn die Sendung nicht entsprechend gekennzeichnet ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 - BayVGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.2309 -).
- BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 23.18
Absetzung der Werbung vom restlichen Programm; Ankündigung; Beanstandung; …
In diesen Fällen kann für die Abgrenzung von einer Dauerwerbesendung auf die Länge abgestellt werden: Denn während Fernsehwerbespots angesichts der in § 45 Abs. 1 RStV normierten zeitlichen Begrenzung ihrer Ausstrahlung und des für sie geltenden Werbeblockgebots (zu Ausnahmen davon s. § 7a RStV) regelmäßig nur von kurzer Dauer sind und sie ihre Werbebotschaft alsbald offenbaren müssen, ist dies bei Dauerwerbesendungen, die auch mehrere Minuten dauern können, nicht der Fall (vgl. VGH München, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.23 09 [ECLI:DE:BAYVGH:2008:1015.7CS08.2309.0A] - juris Rn. 16 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 [ECLI:DE:OVGBEBB:2008:0909.OVG11S51.08.0A] - K&R 2008, 770 ). - BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 14.18
Streit um die Rechtmäßigkeit einer rundfunkrechtlichen Beanstandungsverfügung; …
In diesen Fällen kann für die Abgrenzung von einer Dauerwerbesendung auf die Länge abgestellt werden: Denn während Fernsehwerbespots angesichts der in § 45 Abs. 1 RStV normierten zeitlichen Begrenzung ihrer Ausstrahlung und des für sie geltenden Werbeblockgebots (zu Ausnahmen davon s. § 7a RStV) regelmäßig nur von kurzer Dauer sind und sie ihre Werbebotschaft alsbald offenbaren müssen, ist dies bei Dauerwerbesendungen, die auch mehrere Minuten dauern können, nicht der Fall (vgl. VGH München, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.23 09 [ECLI:DE:BAYVGH:2008:1015.7CS08.2309.0A] - juris Rn. 16 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 [ECLI:DE:OVGBEBB:2008:0909.OVG11S51.08.0A] - K&R 2008, 770 ). - BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 27.18
Streit um die Rechtmäßigkeit einer rundfunkrechtlichen Beanstandungsverfügung; …
In diesen Fällen kann für die Abgrenzung von einer Dauerwerbesendung auf die Länge abgestellt werden: Denn während Fernsehwerbespots angesichts der in § 45 Abs. 1 RStV normierten zeitlichen Begrenzung ihrer Ausstrahlung und des für sie geltenden Werbeblockgebots (zu Ausnahmen davon s. § 7a RStV) regelmäßig nur von kurzer Dauer sind und sie ihre Werbebotschaft alsbald offenbaren müssen, ist dies bei Dauerwerbesendungen, die auch mehrere Minuten dauern können, nicht der Fall (vgl. VGH München, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.23 09 [ECLI:DE:BAYVGH:2008:1015.7CS08.2309.0A] - juris Rn. 16 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 [ECLI:DE:OVGBEBB:2008:0909.OVG11S51.08.0A] - K&R 2008, 770 ). - BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 26.18
Streit um die Rechtmäßigkeit einer rundfunkrechtlichen Beanstandungsverfügung; …
In diesen Fällen kann für die Abgrenzung von einer Dauerwerbesendung auf die Länge abgestellt werden: Denn während Fernsehwerbespots angesichts der in § 45 Abs. 1 RStV normierten zeitlichen Begrenzung ihrer Ausstrahlung und des für sie geltenden Werbeblockgebots (zu Ausnahmen davon s. § 7a RStV) regelmäßig nur von kurzer Dauer sind und sie ihre Werbebotschaft alsbald offenbaren müssen, ist dies bei Dauerwerbesendungen, die auch mehrere Minuten dauern können, nicht der Fall (vgl. VGH München, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.23 09 [ECLI:DE:BAYVGH:2008:1015.7CS08.2309.0A] - juris Rn. 16 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 [ECLI:DE:OVGBEBB:2008:0909.OVG11S51.08.0A] - K&R 2008, 770 ).
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