Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.07.2013 - 7 CS 13.667 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3, Abs. 5 VwGO, Art. 56 AEUV, § 5 Abs. 3 GlüStV, § 7 RStV
Glücksspielrecht: Keine Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen ohne Erlaubnis | Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen; Sportwetten; Rundfunkrechtliche Untersagung; Anordnung der sofortigen Vollziehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 29.11.2012 - 7 CS 12.1642
Die Beantwortung der Frage, ob das grundsätzliche Werbeverbot für öffentliches …
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2013 - 7 CS 13.667
Schon bisher hat der glücksspielrechtliche Werbebegriff eine Aufforderung oder einen Anreiz zum Wetten vorausgesetzt (vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 7 CS 12.1642 - juris Rn. 13).Der Senat hat bereits entschieden, dass es beim (grundsätzlichen) Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen bleibt, solange eine solche Werbeerlaubnis - wie im vorliegenden Fall - noch nicht erteilt ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 7 CS 12.1642 - juris Rn. 14).
13 aa) Der Senat hat in seinen den Beteiligten bekannten Entscheidungen vom 29. November 2012 (Az. 7 CS 12.1527 und 7 CS 12.1642), auf welche sich der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts im Wesentlichen stützt, bereits ausgeführt, dass er keinen hinreichenden Grund sieht, im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes von einer Anwendung des gesetzlichen Verbots der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen abzusehen, obwohl von Seiten der Antragsteller jeweils Bedenken gegen die Vereinbarkeit dieses gesetzlichen Verbots mit Unionsrecht (Art. 56 AEUV) geltend gemacht worden sind.
Rn. 16 (3) Soweit die Antragstellerin ihren Einwand wiederholt, die Werbepraxis staatlicher Anbieter (vorrangig im Internet) führe zu einer Inkohärenz des streitgegenständlichen Fernsehwerbeverbots, weil Jugendschutz und Spielsuchtbekämpfung dann nicht mehr erreicht werden könnten, wenn nachhaltig und breitenwirksam für staatliche Glücksspielangebote (im Internet) geworben werde, hält der Senat an seiner Ansicht fest, dass die Beantwortung der Frage, ob das grundsätzliche Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen dem unionsrechtlichen Kohärenzgebot entspricht, erst nach entsprechenden tatsächlichen Ermittlungen im Rahmen des Hauptsacheverfahrens möglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 7 CS 12.1642 - juris Rn. 17).
- VGH Bayern, 29.11.2012 - 7 CS 12.1527
Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Internet und Fernsehen
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2013 - 7 CS 13.667
13 aa) Der Senat hat in seinen den Beteiligten bekannten Entscheidungen vom 29. November 2012 (Az. 7 CS 12.1527 und 7 CS 12.1642), auf welche sich der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts im Wesentlichen stützt, bereits ausgeführt, dass er keinen hinreichenden Grund sieht, im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes von einer Anwendung des gesetzlichen Verbots der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen abzusehen, obwohl von Seiten der Antragsteller jeweils Bedenken gegen die Vereinbarkeit dieses gesetzlichen Verbots mit Unionsrecht (Art. 56 AEUV) geltend gemacht worden sind.Die Inkohärenz des (früheren) Sportwettenmonopols hat jedoch - wie der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits entschieden hat - nicht zur Folge, dass das unabhängig davon geltende gesetzliche Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen nicht mehr anwendbar wäre (vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 7 CS 12.1527 - juris Rn. 26;… BVerwG, B.v. 17.10.2012 - 8 B 47.12 - NVwZ-RR 2013, 97 Rn. 13 m.w.N.;… U.v. 1.6.2011 - 8 C 5/10 - BVerwGE 140, 1 Rn. 13).
Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. BayVGH. B.v. 29.11.2012 - 7 CS 12.1527 - juris Rn. 34), ist den gesetzlichen (und mutmaßlich erreichbaren) Zielen des Glücksspielstaatsvertrags generell ein höherer Stellenwert beizumessen als den wirtschaftlichen Interessen der Rundfunkveranstalter oder ihrer Werbepartner.
- BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10
BGH legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2013 - 7 CS 13.667
Die Inkohärenz der gesetzlichen Regelungen habe der Bundesgerichtshof erkannt und dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens Fragen zur Vereinbarkeit des Neuregelung des Glücksspielrechts mit dem Unionsrecht unterbreitet (BGH, B.v. 24.1.2013 - I ZR 171/10 - ZUM 2013, 395).Ebenso wie der Bundesgerichtshof, der dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens Fragen zur Vereinbarkeit der Neuregelung des Glücksspielrechts mit dem Unionsrecht unterbreitet hat (vgl. BGH, B.v. 24.1.2013 - I ZR 171/10 - ZUM 2013, 395), geht der Senat davon aus, dass sich die - durch den mittlerweile erfolgten Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag zwischenzeitlich ohnehin beseitigten - glücksspielrechtlichen Sonderregelungen in einem Bundesland auf die Anwendung der in den anderen Bundesländern geltenden Bestimmungen voraussichtlich nicht entscheidungserheblich auswirken.
- BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10
Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2013 - 7 CS 13.667
Die Inkohärenz des (früheren) Sportwettenmonopols hat jedoch - wie der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits entschieden hat - nicht zur Folge, dass das unabhängig davon geltende gesetzliche Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen nicht mehr anwendbar wäre (…vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 7 CS 12.1527 - juris Rn. 26;… BVerwG, B.v. 17.10.2012 - 8 B 47.12 - NVwZ-RR 2013, 97 Rn. 13 m.w.N.; U.v. 1.6.2011 - 8 C 5/10 - BVerwGE 140, 1 Rn. 13). - BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12
Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2013 - 7 CS 13.667
Rn. 18 Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar - ausweislich der von der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren zuletzt übermittelten Pressemitteilung vom 20. Juni 2013 - in mehreren noch nicht veröffentlichten Entscheidungen vom 20. Juni 2013 (Az. BVerwG 8 C 10.12 u.a.) festgestellt, dass das frühere (bis zum Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag geltende) Sportwettenmonopol gegen die unionsrechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen hat, weil es nicht kohärent und systematisch dazu beitrug, die gesetzlichen Monopolziele der Suchtbekämpfung und des Jugend- und Spielerschutzes zu verwirklichen. - BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 47.12
Anwendbarkeit; Anwendungsbereich; auslaufendes Recht; ausgelaufenes Recht; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2013 - 7 CS 13.667
Die Inkohärenz des (früheren) Sportwettenmonopols hat jedoch - wie der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits entschieden hat - nicht zur Folge, dass das unabhängig davon geltende gesetzliche Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen nicht mehr anwendbar wäre (…vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 7 CS 12.1527 - juris Rn. 26; BVerwG, B.v. 17.10.2012 - 8 B 47.12 - NVwZ-RR 2013, 97 Rn. 13 m.w.N.;… U.v. 1.6.2011 - 8 C 5/10 - BVerwGE 140, 1 Rn. 13).
- VG München, 30.01.2014 - M 17 K 11.5502
Untersagung von Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel
Ein derartiges faktisches Glücksspielmonopol der staatlichen Anbieter wäre aber, auch wenn es nur vorübergehend sein sollte, inkohärent und damit europarechtswidrig (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.7.2012 - 7 CS 13.667; BVerwG, Urteile v. 20.6.2013 - 8 C 10/12, 8 C 12/12, 8 C 17/12; OVG NRW, U.v. 13.12.2001 - 4 A 3101/06).
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