Rechtsprechung
| ArbG Mönchengladbach, 27.01.2010 - 7 Ca 1179/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 17.01.2010 - 7 Ca 1179/09
- ArbG Mönchengladbach, 27.01.2010 - 7 Ca 1179/09
- LAG Düsseldorf, 30.09.2010 - 5 Sa 353/10
- BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 760/10
Wird zitiert von ...
- BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 760/10
Mindest- und Mehrurlaub - Tilgungsbestimmung
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. September 2010 - 5 Sa 353/10 - teilweise aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Teil- und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 27. Januar 2010 - 7 Ca 1179/09 - insgesamt zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| ArbG Mönchengladbach, 17.01.2010 - 7 Ca 1179/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 17.01.2010 - 7 Ca 1179/09
- ArbG Mönchengladbach, 27.01.2010 - 7 Ca 1179/09
- LAG Düsseldorf, 30.09.2010 - 5 Sa 353/10
- BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 760/10
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 30.09.2010 - 5 Sa 353/10
Urlaubsabgeltung bei tariflichem Mehrurlaub; Anwendung allgemeiner …
- 7 Ca 1179/09 - teilweise abgeändert und wie folgt neu.Rn. 41 Mit Urteil vom 27.01.2010 hat die 7. Kammer des Arbeitsgerichts Mönchengladbach - 7 Ca 1179/09 - dem Klagebegehren teilweise entsprochen und die Beklagte zur Zahlung von Urlaubsabgeltung in Höhe von 1.809,60 EUR brutto und Urlaubsgeld in Höhe von 66, 30 EUR brutto verurteilt.
Rn. 50 das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 27.01.2010 - 7 Ca 1179/09 - wird geändert, soweit das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen hat und die Beklagte wird zur Zahlung weiterer 1.935,70 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.03.2009 verurteilt.
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