Rechtsprechung
| ArbG Düsseldorf, 12.01.2024 - 7 Ca 1347/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- arbeitsrechtsiegen.de
Nennung der Zeugen in der Abmahnung: Ohne Namen muss sie entfernt werden
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Keine unbenannten Zeugen: Abmahnung muss spezifisch genug formuliert sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abmahnung muss inhaltlich bestimmt sein
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07
Abmahnung wegen Minderleistung
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.01.2024 - 7 Ca 1347/23
Rn. 52 Darüber hinaus ist eine Abmahnung auch dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - juris; BAG, Urteil vom 09.08.1984 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).Ein Entfernungsanspruch des Arbeitnehmers besteht ferner dann, wenn die vom Arbeitgeber in der Abmahnung geäußerten rechtlichen Schlussfolgerungen nicht zutreffen ((BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - juris).
Wird etwa der Arbeitnehmer wegen einer quantitativen Minderleistung abgemahnt, reicht es aus, wenn die Arbeitsergebnisse und deren erhebliches Zurückbleiben hinter den Leistungen vergleichbarer Arbeitnehmer dargestellt werden, verbunden mit der Rüge des Arbeitgebers, dass aus seiner Sicht der Arbeitnehmer seine Leistungsfähigkeit pflichtwidrig nicht ausschöpft (BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - juris).
- BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
Weisungsrecht - Personalgespräch
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.01.2024 - 7 Ca 1347/23
Rn. 50 Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (BAG, Urteil vom 02.11.2016 - 10 AZR 596/15 - Rdnr. 10, NZA 2017, 183 = juris; BAG…, Urteil vom 19.02.2012 - 2 AZR 782/11 - Rdnr. 13, NZA 2013, 91 = juris). - BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11
Abmahnung wegen Pflichtverletzung
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.01.2024 - 7 Ca 1347/23
Rn. 50 Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (BAG…, Urteil vom 02.11.2016 - 10 AZR 596/15 - Rdnr. 10, NZA 2017, 183 = juris; BAG, Urteil vom 19.02.2012 - 2 AZR 782/11 - Rdnr. 13, NZA 2013, 91 = juris). - BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83
Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.01.2024 - 7 Ca 1347/23
Rn. 52 Darüber hinaus ist eine Abmahnung auch dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - juris; BAG, Urteil vom 09.08.1984 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
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