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| ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 7 Ca 1882/21 |
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Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 07.09.2021 - 5 Ca 1874/21
- ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 7 Ca 1882/21
- LAG Düsseldorf, 24.03.2022 - 13 Sa 1003/21
- LAG Düsseldorf, 24.03.2022 - 13 Sa 998/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (18)
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11
Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 7 Ca 1882/21
Rn. 75 Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - DB 2012, 2402 = juris; BAG, Urteil vom 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - NZA 2012, 852 = juris; BAG, Urteil vom 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - AP Nr. 186 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = juris; BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - AP Nr. 101 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = juris).Nachzuprüfen ist aber, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - a.a.O.; BAG…, Urteil vom 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - a.a.O.; BAG…, Urteil vom 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - a.a.O.).
Da die Kündigung nach dem Gesetz an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, die außerhalb ihrer selbst liegen, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen (BAG…, Urteil vom 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - a.a.O.).
Daran fehlt es, wenn die Kündigung zu einer rechtswidrigen Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führte oder die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung lediglich Vorwand dafür wäre, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG, Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 326/02 - AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG…, Urteil vom 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - a.a.O.).
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 7 Ca 1882/21
Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG, Urteil vom 31.07.2014 - 2 AZR 422/13 - Rdnr. 31, NZA 2015, 101 = juris; BAG…, Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 268/08 - Rdnr. 17, NZA 2010, 944 = juris).Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht dabei die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (BAG, Urteil vom 31.07.2014 - 2 AZR 422/13 - Rdnr. 31; BAG…, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 379/12 - a.a.O.).
Andernfalls lässt sich im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung - auf den es dafür unverzichtbar ankommt - nicht hinreichend sicher prognostizieren, es werde bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs kommen (BAG…, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 512/13 - Rdnr. 16, NZA 2015, 679 = juris; BAG, Urteil vom 31.07.2014 - 2 AZR 422/13 - Rdnr. 34; BAG…, Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 346/12 - Rdnr. 18, juris; BAG…, Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 268/08 - Rdnr. 18, BAGE 133, 240 = juris).
- BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10
Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 7 Ca 1882/21
Rn. 75 Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - DB 2012, 2402 = juris; BAG, Urteil vom 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - NZA 2012, 852 = juris; BAG, Urteil vom 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - AP Nr. 186 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = juris; BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - AP Nr. 101 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = juris).Nachzuprüfen ist aber, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG…, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - a.a.O.; BAG…, Urteil vom 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - a.a.O.).
Daran fehlt es, wenn die Kündigung zu einer rechtswidrigen Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führte oder die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung lediglich Vorwand dafür wäre, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG, Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 326/02 - AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - a.a.O.; BAG…, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - a.a.O.).
- BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09
Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 7 Ca 1882/21
Rn. 75 Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - DB 2012, 2402 = juris; BAG, Urteil vom 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - NZA 2012, 852 = juris; BAG, Urteil vom 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - AP Nr. 186 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = juris; BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - AP Nr. 101 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = juris).Nachzuprüfen ist aber, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG…, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - a.a.O.; BAG…, Urteil vom 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - a.a.O.).
Da die Kündigung nach dem Gesetz an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, die außerhalb ihrer selbst liegen, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen (BAG, Urteil vom 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - a.a.O.; BAG…, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - a.a.O.).
- ArbG Düsseldorf, 07.09.2021 - 5 Ca 1874/21
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 7 Ca 1882/21
Auch legt die Beklagte nicht dar, von welchen Erfahrungswerten der Vergangenheit sie im Hinblick auf die Planung der Teilzeitquoten ausgeht, mithin wie man von 310 FTE auf eine Kopfanzahl von 340 Köpfen kommt (so auch ArbG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2021 - 5 Ca 1874/21).Der Übersicht lassen sich jedoch keine konkreten Angaben entnehmen, woraus die Beklagte auf den Bedarf von 22 Flugzeugen bei einem Bestand von 25 Flugzeugen schließt (so auch ArbG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2021 - 5 Ca 1874/21).
- BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08
Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 7 Ca 1882/21
Dafür reicht es aus, wenn das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, sich aus dem Antrag oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll (vgl. BAG, Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - Rdnr. 19 ff., NZA 2009, 917 = juris; BAG…, Urteil vom 17.03.2015 - 9 AZR 702/13 - Rdnr. 26, NZA 2016, 124 = juris).Bei einem derartigen Verständnis ist die Klage hinreichend bestimmt (vgl. BAG…, Urteil vom 17.03.2015 - 9 AZR 702/13 - Rdnr. 26, NZA 2016, 124 = juris; BAG, Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - Rdnr. 23, NZA 2009, 917 = juris).
- BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 7 Ca 1882/21
Dafür reicht es aus, wenn das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, sich aus dem Antrag oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll (vgl. BAG…, Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - Rdnr. 19 ff., NZA 2009, 917 = juris; BAG, Urteil vom 17.03.2015 - 9 AZR 702/13 - Rdnr. 26, NZA 2016, 124 = juris).Bei einem derartigen Verständnis ist die Klage hinreichend bestimmt (vgl. BAG, Urteil vom 17.03.2015 - 9 AZR 702/13 - Rdnr. 26, NZA 2016, 124 = juris; BAG…, Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - Rdnr. 23, NZA 2009, 917 = juris).
- BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 7 Ca 1882/21
Dabei kommt es de lege lata nicht darauf an, ob die dem Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses zugrunde liegende unternehmerische (Organisations-)Entscheidung ihrerseits - etwa aus wirtschaftlichen Gründen - "dringend" war oder die Existenz des Unternehmens auch ohne sie nicht gefährdet gewesen wäre (BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 379/12 - Rdnr. 20, BAGE 145, 265 = juris).Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht dabei die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (BAG…, Urteil vom 31.07.2014 - 2 AZR 422/13 - Rdnr. 31; BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 379/12 - a.a.O.).
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 268/08
Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 7 Ca 1882/21
Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG…, Urteil vom 31.07.2014 - 2 AZR 422/13 - Rdnr. 31, NZA 2015, 101 = juris; BAG, Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 268/08 - Rdnr. 17, NZA 2010, 944 = juris).Andernfalls lässt sich im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung - auf den es dafür unverzichtbar ankommt - nicht hinreichend sicher prognostizieren, es werde bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs kommen (BAG…, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 512/13 - Rdnr. 16, NZA 2015, 679 = juris; BAG…, Urteil vom 31.07.2014 - 2 AZR 422/13 - Rdnr. 34; BAG…, Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 346/12 - Rdnr. 18, juris; BAG, Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 268/08 - Rdnr. 18, BAGE 133, 240 = juris).
- ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1765/21
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 7 Ca 1882/21
Rn. 83 Zudem schließt die erkennende Kammer sich den weiteren zutreffenden Erwägungen der 10. Kammer in einem Parallelverfahren mit Urteil vom 08.07.2021 (Az. 10 Ca 1765/21) an, die ausführt:.Dazu führt die 10. Kammer in einem Parallelverfahren mit Urteil vom 08.07.2021 (Az. 10 Ca 1765/21) aus:.
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
- BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13
Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99
Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung
- BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12
Massenentlassung - Änderungskündigung
- BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02
Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 79/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- LAG Düsseldorf, 24.03.2022 - 13 Sa 1003/21
Konsultationsverfahren vor anzeigepflichtigen Entlassungen gem. § 17 KSchG …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.10.2021 - 7 Ca 1882/21 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.10.2021 (Az. 7 Ca 1882/21) abzuändern und die Klage abzuweisen.
- ArbG Düsseldorf, 18.10.2021 - 6 Ca 1881/21
Betriebsbedingte Kündigung eines Co-Piloten wegen Flottenverkleinerung - …
Hierzu führt die 7. Kammer in einem Parallelverfahren mit Urteil vom 24.09.2021 (Az. 7 Ca 1882/21) aus:.Darüber hinaus schließt sich die Kammer den nachfolgenden zutreffenden weiteren Ausführungen der 7. Kammer in einem Parallelverfahren (Urteil vom 24.09.2021 - Az. 7 Ca 1882/21) an:.
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