Rechtsprechung
| ArbG Koblenz, 09.07.2009 - 7 Ca 301/09 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2013 - 5 Sa 508/12
Eingruppierung - öffentlicher Dienst - vorübergehende Übertragung einer …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 09.07.2009 - 7 Ca 301/09 - aufgehoben.Rn. 15 Das Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammer Neuwied - hat daraufhin durch Urteil vom 09.07.2009 - 7 Ca 301/09 - festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 01.01.2008 nach der Entgeltgruppe E 9 Stufe 4 TVöD zu vergüten sowie auf die monatlichen Brutto-Nachzahlungsbeträge Zinsen zu zahlen.
Rn. 16 Hinsichtlich des Inhalts von Tatbestand und Entscheidungsgründen wird auf Blatt 52 bis 67 der Akte 7 Ca 301/09 Bezug genommen.
Rn. 30 Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat daraufhin durch Urteil vom 19.07.2010 - 5 Sa 757/09 - auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 09.07.2009 - 7 Ca 301/09 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Rn. 54 das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 09.07.2009 - 7 Ca 301/09 - aufzuheben und die Klage insgesamt abzuweisen,.
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2010 - 5 Sa 757/09
Zulage für vorübergehend übertragene höherwertige Tätigkeit im öffentlichen …
Auf die Berufung der Beklagten werden die Urteile des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 09.07.2009 - 7 Ca 243/09 und 7 Ca 301/09 - aufgehoben.Das Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammer Neuwied - hat daraufhin durch Urteile vom 09.07.2009 - 7 Ca 243/09 und 7 Ca 301/09 - festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Kläger ab dem 01.01.2008 nach der Entgeltgruppe E 9 Stufe 4 TVöD zu vergüten sowie auf die monatlichen brutto Nachzahlungsbeträge Zinsen zu zahlen.
Hinsichtlich des Inhalts von Tatbestand und Entscheidungsgründen wird auf Blatt 102 bis 115 der Akte 7 Ca 243/09 und Blatt 52 bis 67 der Akte 7 Ca 301/09 Bezug genommen.
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