Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - 7 D 50/14.NE |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan; Planerische Entscheidung der Gemeinde als möglicher Gegenstand des Verfahrens; Zusammensetzung eines Bebauungsplans aus zwei Teilnormgebungsakten
- rechtsportal.de
Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan; Planerische Entscheidung der Gemeinde als möglicher Gegenstand des Verfahrens; Zusammensetzung eines Bebauungsplans aus zwei Teilnormgebungsakten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan; Planerische Entscheidung der Gemeinde als möglicher Gegenstand des Verfahrens; Zusammensetzung eines Bebauungsplans aus zwei Teilnormgebungsakten
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - 7 D 50/14.NE
- BVerwG, 12.07.2017 - 4 BN 7.17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07
Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - 7 D 50/14
Rn. 30 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2009 - 4 C 16.07 -, BRS 74 Nr. 2 = BauR 2009, 1249. - BVerwG, 30.09.2009 - 8 CN 1.08
Normenkontrolle; Normerlassklage; Normänderung; Frist; Klarstellung; Änderung; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - 7 D 50/14
Rn. 27 Vgl. dazu näher BVerwG, Urteil vom 30.9.2009 - 8 CN 1.08 -, NVwZ-RR 2010, 578.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - 7 D 75/17
Antragsbefugnis eines Drittbetroffenen wegen Verletzung des Abwägungsgebots …
In dieser Fassung betrug der Abstand der festgesetzten Baugrenze zum Grundstück der Antragsteller noch 3, 00 m. Der gegen diesen Bebauungsplan durch die Antragsteller erhobene Normenkontrollantrag wurde rechtskräftig verworfen (Senatsurteil vom 7.12.2016 - 7 D 50/14.NE -, BVerwG, Beschluss vom 12.7.2017 - 4 BN 7.17 -).Rn. 17 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch zu dem Verfahren 7 D 50/14.NE - und der von der Antragsgegnerin vorgelegten Akten über das Bebauungsplanverfahren nebst den zugehörenden Gutachten Bezug genommen.
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