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| VG Frankfurt/Main, 12.08.1996 - 7 G 1843/96 (1) |
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VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. August 1996 - 7 G 1843/96 (1) (https://dejure.org/1996,28639)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 12.08.1996 - 7 G 1843/96 (1)
- VGH Hessen, 25.11.1996 - 9 TG 3721/96
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Bremen, 10.12.1998 - 2 BB 421/98
Körperbehinderter Schüler; Eingliederungshilfe; Träger der Sozialhilfe; …
Art und Intensität der Körperbehinderung können aber im Einzelfall eine weit über das übliche Maß hinausgehende Betreuung erfordern, die von der Schule im Rahmen der haushaltsplanmäßig vorgegebenen Personalausstattung nicht sichergestellt werden kann, ohne zugleich den Bildungsanspruch der Mitschüler zu gefährden (vgl. VGH Kassel, FEVS 47, 549 [550]; OVG Lüneburg, U. v. 01.02.1991 - 4 M 148/89; VG Frankfurt, U. v. 12.08.1996 - 7 G 1843/96). - OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00
Übernahme der Kosten für einen Zivildienstleistenden zur individuellen Betreuung …
Derartige, den jeweiligen Einzelfall betreffende Maßnahmen wie etwa erforderliche Fahrtkosten zur Sonderschule unterfallen (hierzu BVerwG, Urteil vom 10.09.1992 - 5 C 7.87 -, FEVS 43, 265, Beschluß des Senats vom 13.07.1999 - 3 Q 3/99 -) typischerweise den Kosten einer angemessenen Schulbildung im Sinne von § 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG bzw. § 12 Eingliederungshilfeverordnung (siehe in diesem Zusammenhang auch Beschluß des VG Frankfurt am Main vom 12.08.1996 - 7 G 1843/96-(1) -).
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