Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 20.01.1995 - 7 G 56/95 (3) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur Wiederholung einer stattgefundenen Wahl der Vertreterinnen und Vertreter zur Wahl des Kreiselternbeirats wegen angeblicher Formfehler; Fehlen einer Regelung hinsichtlich der Anzahl der Stimmen eines Elternbeirates im Schulelternbeirat bei Vertretung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 445
Wird zitiert von ... (3)
- VG Darmstadt, 12.10.1995 - 7 E 352/95 Das VG Darmstadt untersagte die Wahlwiederholung mit rechtskräftigem Beschluß vom 20.01.1995 - Az. 7 G 56/95 (3) - in NVwZ-RR 1995, S. 445 f. in dem beantragten Umfang.
Dazu hat die erkennende Kammer im Beschluß vom 20.01.1995 des Eilverfahrens 7 G 56/95 (3) ausgeführt:.
- VG Kassel, 14.11.2025 - 7 L 3312/25
Termin zur Neuwahl des Elternbeirats
- VG Gelsenkirchen, 02.07.2001 - 4 L 1228/01
Geltendmachung von Rechten nach dem SchMG
Rn. 11 vgl. hierzu Eyermann-Schmidt, Verwaltungsgerichtsordnung, 11. Aufl., 2000, Rdnr. 8 zu § 61; ferner zur Beteiligungsfähigkeit von Elternbeirat (verneinend) BayVGH, Urteil vom 26. Juni 1981, Nr. 7 N 80. A.57 - BayVBl. 1981, 719; von Schulelternbeirat (bejahend) VG Darmstadt, Beschluss vom 20. Januar 1995 - 7 G 56/95 (3) - NVwZ-RR 1995, 445; von Elternbeirat (verneinend) VGH Mannheim, Beschluss vom 6. September 1995 - 9 S 23562/95 - NVwZ-RR 1996, 89; offen für Schulpflegschaft: OVG NRW, Urteil vom 16. Februar 1990 - 19 A 65/89 n.v.
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