Rechtsprechung
| VG Gießen, 15.09.1994 - 7 G 679/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 42 Abs 2 AuslG, § 69 Abs 2 AuslG, § 69 Abs 3 AuslG, § 72 Abs 2 S 1 AuslG, § 80 Abs 5 VwGO
(Kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber für sofort vollziehbar erklärter Ausweisung, die bereits kraft Gesetzes vollziehbar ist - Wirkungen eines Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltserlaubnis - Fiktionswirkungen) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründetheit eines Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung; Rechtmäßigkeit einer Ausweisung und Abschiebungsandrohung ; Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz; Ausreisepflichtigkeit wegen nicht rechtzeitiger Antragsstellung auf Verlängerung ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1993 - 4 M 146/92
Ausländer; Ausweisungsverfügung; Aufenthaltsgenehmigung; Strafrest; Fiktion; …
Auszug aus VG Gießen, 15.09.1994 - 7 G 679/94
Insoweit liegt hierin eine zulässige Verkürzung des vorläufigen Rechtsschutzes, weil dadurch der Ausländerbehörde die Möglichkeit gegeben wird, aus der Ausweisung rechtliche Konsequenzen zu ziehen, selbst wenn die Verfügung weder bestandskräftig noch sofort vollziehbar ist (a.A.: Schleswig-Holsteinisches OVG vom 09.02.1993, 4 M 146/92, InfAuslR 1993, 128 (129)).Aufgrund dieser Reichweite des § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG kommt ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers folgerichtig auch nicht im Hinblick auf die durch die Sperrwirkung des § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG für ihn nachteiligen Folgen der Ausweisung in Betracht (so aber: Schleswig-Holsteinisches OVG vom 09.02.1993, 4 M 146/92, InfAuslR 1993, 128 (129)); Hess. VGH vom 19.08.1993, 12 TH 1660/93; Otte, ZAR 1994, 67 (75)), weil die Ausländerbehörde dem Antragsteller diese Wirkungen ohnehin und unabhängig von der Vollziehbarkeit der Ausweisung entgegenhalten kann.
- VGH Baden-Württemberg, 31.08.1992 - 13 S 1638/92
Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht - Wirkung eines Antrages auf …
Auszug aus VG Gießen, 15.09.1994 - 7 G 679/94
Vielmehr muß das Verhältnis zwischen § 42 Abs. 2 und § 69 Abs. 2 und 3 AuslG so verstanden werden, daß sich die Frage, ob durch die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht entfallen kann, allein aufgrund § 69 Abs. 2 und 3 AuslG beantwortet (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 31.08.1992, 13 S 1638/92, EZAR 040 Nr. 2, S. 6).Andernfalls würde neben der beabsichtigten abschließenden Regelung aller denkbaren Aufenthaltstitel im neuen Ausländergesetz (VGH Baden- Württemberg vom 31.08.1992, aaO.) eine faktische Duldung entstehen, weil dann vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer allein durch die Antragstellung diese Vollziehbarkeit beseitigen könnten, selbst wenn die Voraussetzungen der §§ 69 Abs. 2 oder Abs. 3 AuslG nicht vorlägen.
- VGH Baden-Württemberg, 22.12.1993 - 11 S 2132/93
Zum Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort …
Auszug aus VG Gießen, 15.09.1994 - 7 G 679/94
Denn in diesen Fällen kann eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dem Antragsteller keinen Vorteil bringen, da er ohnehin vollziehbar zur Ausreise verpflichtet ist (a.A. - unter Modifizierung seiner bisherigen Rechtsprechung - nunmehr VHG Baden-Württemberg, 22.12.1993 - 11 S 2132/93 -, für den Fall, daß zusammen mit der für sofort vollziehbar erklärten Ausweisung der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wurde).
- VG Darmstadt, 17.01.2024 - 5 L 2727/23
Rechtsschutzbedürfnis für gegen Ausweisungsverfügung gerichteten Eilantrag
Damit allein lässt sich aber das Interesse des Antragstellers, die Beendigung seines Aufenthalts in Deutschland zu verhindern, nicht erreichen (…vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 09.03.1999 - 12 TZ 74/99 -, juris Rn. 4 a.E. unter Verweis auf OVG Bautzen, Beschl. v. 24.03.1997 - 3 S 513/96 -, EZAR 622 Nr. 32; VG Gießen, Beschl. v. 15.09.1994 - 7 G 679/94 -, juris Rn. 18 a.E.;… vgl. auch OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.10.2007 - 2 M 206/07 -, juris Rn. 3). - VG Gießen, 08.07.2003 - 7 G 4911/02
AUSWEISUNG; BETÄUBUNGSMITTEL; ITALIENER; SUCHTMITTELABHÄNGIGKEIT; UNIONSBÜRGER; …
Dies ist trotz der verfügten Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung durch die Ausländerbehörde nach ständiger Rechtsprechung der Kammer dann nicht der Fall, wenn der Ausländer unabhängig von der Ausweisungsverfügung bereits Kraft Gesetzes oder auf Grund eines sonstigen Verwaltungsaktes vollziehbar ausreisepflichtig ist (vgl. VG Gießen, 15.09.1994 - 7 G 679/94 - m. w. N., Volltext in juris; 13.05.2002 - 7 G 3539/01 - ebenso: Hess. VGH, 18.11.1999 - 7 TZ 1988/99 - 09.03.1999 - 12 TZ 74/99 -, AuAS 1999, 161 = NVwZ-Beil.
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