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| VG Gelsenkirchen, 11.11.2009 - 7 K 1306/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Untersuchungsgebühren für Fleischhygieneuntersuchungen, EU-Pauschalbeträge, Abweichungen durch nationales Recht, Ausgleich für Über-/Unterdeckungen aus früheren Rechnungsperioden
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VO (EG) Nr. 882/2004 Art. 27 Abs. 4, Anhang V, VI zu VO (EG) 882/2004, GebG NRW § 2 Abs. 3
Untersuchungsgebühren für Fleischhygieneuntersuchungen, EU-Pauschalbeträge, Abweichungen durch nationales Recht, Ausgleich für Über-/Unterdeckungen aus früheren Rechnungsperioden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung von Gebühren für Fleischhygieneuntersuchungen; Ausgleich für Über-/Unterdeckungen aus früheren Rechnungsperioden; Rechtmäßigkeit einer Gebührensatzung
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 11.11.2009 - 7 K 1306/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2014 - 17 A 270/10
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 19.03.2009 - C-270/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 11.11.2009 - 7 K 1306/08
Gerade der Europäische Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 19. März 2001 noch einmal hervorgehoben, dass die kalkulierten Gebühren das Kostendeckungsgebot und das Kostenüberschreitungsgebot beachten müssten (Rechtssache C-270/07, Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland, Rdnr. 32).Rn. 65 Dieser hat in seinem Urteil vom 19. März 2009 in der Rechtssache C-270/07 herausgestellt, dass die Gebühren und Kostenbeiträge, die nunmehr nach der VO (EG) Nr. 882/2004 zu erheben sind, sich grundlegend von den nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchstabe b der zuvor geltenden Richtlinie 85/73/EWG des Rates vom 29. Januar 1985 in der Fassung der Richtlinie 96/43/EG des Rates vom 26. Juni 1996 - Richtlinie 85/73 - zu erhebenden Gebühren unterscheiden, weil die Möglichkeit der Pauschalierung es gerade mit sich bringt, dass die Gebühr in bestimmten Fällen die tatsächlichen Kosten für die Maßnahme, die mit ihr finanziert werden soll, übersteigt und in anderen Fällen niedriger ist.
Rn. 66 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2009, Rechtssache C-270/07 -, juris, Rdnr. 32 und 52.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - 17 A 3510/03
Zulässigkeit der Erhebung von über die EG-Pauschalbeträge hinausgehenden Gebühren …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 11.11.2009 - 7 K 1306/08
Rn. 55 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 26. März 2009 - 17 A 3510/03 -, NRWE, Rdnr. 59; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 C 50/06 -, juris, Rdnr. 33.Rn. 74 Vgl. dazu: Grundsatzurteil vom 14. Dezember 2004 - 9 A 4056/02 - und zuletzt Urteil vom 26. März 2009 - 17 A 3510/03 -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4056/02
Gebührenbescheid gegen einen Betreiber einer privatgewerblichen Schlachtstätte; …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 11.11.2009 - 7 K 1306/08
Rn. 74 Vgl. dazu: Grundsatzurteil vom 14. Dezember 2004 - 9 A 4056/02 - und zuletzt Urteil vom 26. März 2009 - 17 A 3510/03 -.
- VG Minden, 22.01.2009 - 9 K 3138/08
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für fleischhygienerechtliche Kontrollen …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 11.11.2009 - 7 K 1306/08
Rn. 63 Im Ergebnis ebenso: VG Minden, Urteil vom 22. Januar 2009 - 9 K 3138/08 -, Rdnr. 56 ff; unklar: VG Arnsberg, Urteil vom 18. November 2008 - 11 K 673/08 -, Rdnr. 25, beides juris. - VG Arnsberg, 18.11.2008 - 11 K 673/08
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 11.11.2009 - 7 K 1306/08
Rn. 63 Im Ergebnis ebenso: VG Minden, Urteil vom 22. Januar 2009 - 9 K 3138/08 -, Rdnr. 56 ff; unklar: VG Arnsberg, Urteil vom 18. November 2008 - 11 K 673/08 -, Rdnr. 25, beides juris. - BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06
Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr; …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 11.11.2009 - 7 K 1306/08
Rn. 55 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 26. März 2009 - 17 A 3510/03 -, NRWE, Rdnr. 59; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 C 50/06 -, juris, Rdnr. 33.
- VG Gelsenkirchen, 09.04.2013 - 19 K 2891/09
Musterverfahrensabrede, Fleischbeschaugebühren, Fleischhygienegebühren, …
Rn. 7 2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Verfahren VG Gelsenkirchen 7 K 1306/08 als Musterverfahren durchgeführt wird.Rn. 14 5. Die Parteien sind sich über den Streitgegenstand des vorliegenden Prozesses hinaus einig, dass das Verfahren 7 K 1306/08 Musterverfahren für alle Veranlagungen sein soll, die auf der Grundlage der Satzung erlassen werden.
Rn. 16 In dem besagten Verfahren 7 K 1306/08 wies die 7. Kammer des erkennenden Gerichts die auf teilweise Aufhebung des dort angefochtenen Gebührenbescheides gerichtete Klage später durch Urteil vom 11. November 2009 ab.
Rn. 18 Gegen das Urteil des erkennenden Gerichts im Verfahren 7 K 1306/08 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Berufung zugelassen.
An der Geltendmachung dieser Einwände sei sie, die Klägerin, entgegen der im Urteil des erkennenden Gerichts vom 11. November 2009 - 7 K 1306/08 - vertretenen Auffassung nicht durch den im Verfahren 7 K 3410/02 geschlossenen Vergleich gehindert.
Rn. 36 Er nimmt Bezug auf seine Ausführungen im Verfahren 7 K 1306/08.
Denn der Beklagte hat sich darin lediglich für den Fall zur Rücknahme von auf der Grundlage der streitbetroffenen Satzung erlassenen Gebührenbescheiden verpflichtet, dass die Klägerin in dem Musterverfahren 7 K 1306/08 aufgrund der in Ziffer 2 der Musterverfahrensabrede aufgelisteten rechtlichen Aspekte obsiegt.
Dass diese Argumente im Wesentlichen auch im Verfahren 7 K 1306/08 vorgetragen wurden, ist in diesem Zusammenhang ohne Belang, weil sie in der Musterverfahrensabrede keine Berücksichtigung gefunden haben.
Rn. 42 Die Klage stellt sich auch nicht wegen der in Ziffer 5 Satz 1 der Musterverfahrensabrede getroffenen Vereinbarung, dass das Verfahren 7 K 1306/08 Musterverfahren für alle auf der Grundlage der strittigen Satzung ergangenen Veranlagungen sein solle, als rechtsmissbräuchlich dar.
Rn. 55 Vgl. zum Ganzen OVG NRW, Urteil vom 16. November 2011 - 17 A 578/09 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 11. November 2009 - 7 K 1306/08 - VG Minden, Urteil vom22. Januar 2009 - 9 K 3138/08 -, jeweils juris.
Wie er bereits im Klageverfahren 7 K 1306/08 erläutert hat, werden die Gebühren jährlich regelmäßig auf der Grundlage des vorhandenen Betriebsergebnisses des abgelaufenen Kalenderjahres unter Berücksichtigung der Entwicklung des laufenden Jahres kalkuliert.
Zwar ist in den Kalkulationsunterlagen ein "Arbeitgeberanteil 2006" ausgewiesen, doch ist schon im Klageverfahren 7 K 1306/08 unstreitig (fest)gestellt worden, dass es sich hierbei um einen Schreibfehler handelt und tatsächlich die Werte des Jahres 2007 zugrundegelegt wurden.
Rn. 64 - 7 K 1306/08 -, a.a.O.,.
Rn. 67 Die Behauptung der Klägerin, in den Kostenansatz für die nicht vollbeschäftigten Mitarbeiter seien bereits beim Kostenansatz für die hauptamtlichen Tierärzte eingestellte Kosten eingeflossen, ist mangels jeglicher Substantiierung nicht nachvollziehbar, zumal schon im Klageverfahren 7 K 1306/08 zwischen den Beteiligten geklärt worden ist, dass eine solche Doppelberechnung nicht vorliegt.
Rn. 71 Vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 11. November 2009- 7 K 1306/08 -, a.a.O.
- VG Gelsenkirchen, 27.08.2013 - 19 K 4623/12 Wie er bereits im Klageverfahren 7 K 1306/08 erläutert hat, werden die Gebühren jährlich regelmäßig auf der Grundlage des vorhandenen Betriebsergebnisses des abgelaufenen Kalenderjahres unter Berücksichtigung der Entwicklung des laufenden Jahres kalkuliert.
Rn. 40 - 7 K 1306/08 -, a.a.O.,.
Rn. 46 Vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 11. November 2009- 7 K 1306/08 -, a.a.O.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2014 - 17 A 1263/13
Festsetzung der Gebühren für die Fleischuntersuchung auf dem Gebiet der …
Denn die Beteiligten hätten eine Musterverfahrensabrede geschlossen, derzufolge die Rechtmäßigkeit von Veranlagungen, die auf der Satzung vom 18. Dezember 2007 beruhen, im Rahmen des Klageverfahrens 7 K 1306/08 VG Gelsenkirchen geklärt werden solle.Hiermit nicht vereinbar ist die in dem - ebenfalls den vorliegenden Satzungszeitraum betreffenden - Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11. November 2009 - 7 K 1306/08 -vertretene Auslegung des Vergleichs, derzufolge etwaige Zu- oder Abschläge noch über die nächsten drei Jahre hinaus sollten ausgeglichen werden können.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 17 A 576/09
Ordnungsgemäße Gebührenerhebung für die im Monat November 2007 erbrachten …
Rn. 42 Vgl. VG Würzburg, Urteil vom 01. März 2010 - W 7 K 08.2214 -, juris Rn. 34; BayVGH, Beschluss vom 09. Juni 2009 - 4 CS 09.603 -, juris Rn. 14; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 11. November 2009 - 7 K 1306/08 -, juris Rn. 53 ff.; VG Arnsberg, Urteil vom 18. November 2008 - 11 K 673/08 -, juris Rn. 29. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 17 A 578/09
Zulässigkeit einer "ex ante" Kalkulation der auf Grundlage von Art. 27 Abs. 4 VO …
Rn. 45 Vgl. VG Würzburg, Urteil vom 01. März 2010 - W 7 K 08.2214 -, juris Rn. 34; BayVGH, Beschluss vom 09. Juni 2009 - 4 CS 09.603 -, juris Rn. 14; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 11. November 2009 - 7 K 1306/08 -, juris Rn. 53 ff.; VG Arnsberg, Urteil vom 18. November 2008 - 11 K 673/08 -, juris Rn. 29. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 17 A 580/09
Klage eines gewerblichen Schlachtbetriebs gegen die Höhe der Gebühren für die …
Rn. 42 Vgl. VG Würzburg, Urteil vom 01. März 2010 - W 7 K 08.2214 -, juris Rn. 34; BayVGH, Beschluss vom 09. Juni 2009 - 4 CS 09.603 -, juris Rn. 14; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 11. November 2009 - 7 K 1306/08 -, juris Rn. 53 ff.; VG Arnsberg, Urteil vom 18. November 2008 - 11 K 673/08 -, juris Rn. 29. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2014 - 17 A 269/10
Festsetzung der Gebühr für die Fleischuntersuchung unter Zugrundelegung der …
Rn. 9 Zur Begründung der Klage hat sie durch Bezugnahme auf ihre Ausführungen im Parallelverfahren 7 K 1306/08 VG Gelsenkirchen im Wesentlichen vorgetragen:. - VG Würzburg, 01.03.2010 - W 7 K 08.2214
Fleischhygienegebühren; zulässige Gebührenkalkulation ex-ante
Dies folgt einerseits aus dem Prinzip der Kostendeckung, das mit der Verordnung verfolgt wird, und andererseits aus der beispielhaften Aufzählung verschiedener, nicht als unmittelbare Personalkosten geltenden Positionen wie Anlagen, Hilfsmittel, Ausrüstung und Schulung sowie Reise- und Nebenkosten in Nr. 2 des genannten Anhangs (ebenso VG Gelsenkirchen, U. v. 11.11.2009, Az: 7 K 1306/08; VG Arnsberg, U. v. 18.11.2008, Az: 11 K 673/08; ähnlich: VG Minden, U.v. 22.01.2009, Az: 9 K 3138/08).
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