Rechtsprechung
| VG Wiesbaden, 27.05.2025 - 7 K 298/25.WI |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
§ 5d Abs 4 DRiG, § 51 Hess. JAG, § 18 Hess. JAO
Notenanhebung im Juristischen Staatsexamen
Kurzfassungen/Presse (2)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Ein Wimpernschlag bis zum Prädikatsexamen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Prüfungsdrama im Examen: 0,05 Punkte fehlen zum Prädikat
Papierfundstellen
- NJW 2025, 3176
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 20.11.1990 - 2 UE 3720/87
Anhebung der Note im 2. juristischen Staatsexamen - Berücksichtigung der …
Auszug aus VG Wiesbaden, 27.05.2025 - 7 K 298/25
Je mehr sich ein Kandidat dem Grenzbereich zweier benachbarter Notenbereiche annähere, desto sorgfältiger sei dabei seitens der Prüfungskommission das Vorliegen der Voraussetzungen einer Notenanhebung zu prüfen (Hess. VGH, Urteil vom 20. November 1990 - 2 UE 3720/87 -, juris Rn. 46 ).Das Beurteilungsvorrecht des Prüfungsausschusses schließt es deshalb aus, dass ein Gericht bei der Überprüfung der Entscheidung über eine Abweichung von der Durchschnittspunktzahl seinen eigenen Gesamteindruck vom Leistungsstand des Kandidaten zum Maßstab nimmt (Hess. VGH, Urteil vom 20. November 1990 - 2 UE 3720/87 -, juris Rn. 38 ).
Ist dies der Fall, beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle darauf, "ob diese wissenschaftlich-pädagogische Beurteilung auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage unter Beachtung allgemeingültiger Bewertungsgrundsätze und zwingender Prüfungsvorschriften sowie frei von sachfremden Erwägungen und Willkür getroffen worden ist" (Hess. VGH, Urteil vom 20. November 1990 - 2 UE 3720/87 -, juris Rn. 43 ).
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