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Rechtsprechung
   FG München, 04.02.2004 - 7 K 337/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18984
FG München, 04.02.2004 - 7 K 337/99 (https://dejure.org/2004,18984)
FG München, Entscheidung vom 04.02.2004 - 7 K 337/99 (https://dejure.org/2004,18984)
FG München, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 7 K 337/99 (https://dejure.org/2004,18984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Einlage durch Forderungsverzicht ist mit dem Teilwert der Forderung zu bewerten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewertung einer verdeckten Einlage des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft in Form des Verzichts auf eine bestehende Forderung gegenüber der Gesellschaft; Den Teilwert einer Forderung beeinflussende Faktoren; Nicht möglicher Schluss aus einer ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Einlage durch Forderungsverzicht

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 15.10.1997 - I R 103/93

    Verdeckte Einlage bei Forderungsverzicht

    Auszug aus FG München, 04.02.2004 - 7 K 337/99
    Soweit das Finanzamt auf das BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 l R 103/93 (BFH/NV 1998, 572 ) verweise, verkenne es, dass im dortigen Urteilsfall neben der bilanziellen auch eine wirtschaftliche Überschuldung vorgelegen habe.

    Soweit das Finanzamt auf das BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 (BFH/NV 1998, 572 ) verweist, das von einer völligen Wertlosigkeit bei Überschuldung der Kapitalgesellschaft ausgeht, betraf dies eine im Zeitpunkt des Forderungsverzichts gegebene wirtschaftliche Überschuldung.

  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber …

    Auszug aus FG München, 04.02.2004 - 7 K 337/99
    Der nach dem Beschluss des BFH vom 9. Juni 1997 GrS 1/94 (BStBI II 1998, 307) anzusetzende Teilwert der Forderung sei der Wert, den ein Erwerber des ganzen Betriebes des Gläubigers der Forderung im Rahmen eines Gesamtkaufpreises für die Forderung ansetzen würde, wobei von einer Betriebsfortführung auszugehen sei (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz - EStG -).

    Verzichtet ein Gesellschafter einer GmbH im Hinblick auf das Gesellschaftsverhältnis auf eine Forderung, die er dieser gegenüber hat, so ist die dadurch bei der GmbH entstandene Vermögensmehrung als Einlage des Gesellschafters mit dem Teilwert der Forderung, auf die verzichtet wurde, zu bewerten (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Juni 1997, a.a.O.).

  • BFH, 22.02.1974 - III R 5/73

    Gesellschafterdarlehen als "verdeckte Beteiligungen"; Bewertung unverzinslicher …

    Auszug aus FG München, 04.02.2004 - 7 K 337/99
    Entgegen der Auffassung der Klägerin kann nicht von einer Fälligkeit im Rahmen einer dreimonatigen Kündigungsfrist ausgegangen werden, da, abgesehen davon, dass die Kündigungsmöglichkeit nichts über die Fälligkeit einer Forderung aussagt (vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Februar 1974 III R 5/73, BStBI II 1974, 330), vorliegend auch zu berücksichtigen ist, dass auf Grund der unterstellten Weitergeltung der Rangrücktrittserklärung davon auszugehen ist, dass eine Geltendmachung erst nach Erfüllung der Forderungen anderer Gläubiger in Betracht kommt.
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach …

    Auszug aus FG München, 04.02.2004 - 7 K 337/99
    Die mit der Rangrücktrittserklärung versehenen Verbindlichkeiten seien nicht berücksichtigt worden (vgl. BGH-Urteil vom 8. Januar 2001 II ZR 98/99, DStR 2001, 175 ).
  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00

    Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer …

    Auszug aus FG München, 04.02.2004 - 7 K 337/99
    Eine auf objektiven Unternehmensdaten beruhende positive Prognose rechtfertigt allerdings eine Bewertung nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 2001 VIII R 10/00, BStBI II 2001, 747, Tz. III.2.C. m.w.N.).
  • BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93

    Keine Vermutung eines niedrigeren Teilwerts von Einzel-Wirtschaftsgütern des …

    Auszug aus FG München, 04.02.2004 - 7 K 337/99
    Nach der von der Klägerin vorgelegten Ertragswertermittlung, die entgegen der Auffassung des Finanzamts nicht dazu dient, den Teilwert der Forderung - unzulässigerweise aus dem Unternehmenswert zu entwickeln (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 6. Juli 1995 IV R 30/93, BStBI II 1995, 831 und vom 2. März 1973 III R 88/69, BStBI II 1973, 475), sondern zur Feststellung, ob eine wirtschaftliche Überschuldung vorliegt, war die Forderung im Hinblick auf die künftige Gewinnentwicklung, die sich im Zeitpunkt des Forderungsverzichts bereits abgezeichnet hat (vgl. Gewinne in den beiden Geschäftsjahren vor dem Streitjahr sowie die im Geschäftsjahr 1990/1991 auf Grund der von der Klägerin dargestellten Verbesserung der inneren Organisationsstruktur zu erwartende Verbesserung der Liquidität in den Folgejahren), durchaus werthaltig, auch wenn die Rückzahlung nicht sofort in vollem Umfang erfolgen konnte.
  • BFH, 28.11.2001 - I R 30/01

    Verzicht auf Darlehensforderung gegen die Gesellschaft

    Auszug aus FG München, 04.02.2004 - 7 K 337/99
    Eine Darlehensforderung kann im Zeitpunkt des Forderungsverzichts durchaus werthaltig sein, auch wenn sie nicht sofort in vollem Umfang, sondern erst ratenweise in der Folgezeit verwirklicht werden kann (vgl. FG Köln, Urteil vom 30. Januar 2001 13 K 2347/99, Haufe-Index 565587; Rev. hierzu unbegründet, BFH-Urteil vom 28. November 2002 l R 30/01, BFH/NV 2002, 677 ).
  • BFH, 31.01.1991 - IV R 31/90

    Betriebsinhaber als möglicher Betriebserwerber bei der Bemessung des Teilwerts

    Auszug aus FG München, 04.02.2004 - 7 K 337/99
    Sie soll allein der Beantwortung der Frage dienen, was ein Erwerber zum Stichtag für das jeweilige Wirtschaftsgut im Rahmen des Gesamtkaufpreises gezahlt hätte, wenn er sich in der Lage des Steuerpflichtigen befunden hätte (vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1991 IV R 31/90, BStBl II 1991, 627 ).
  • BFH, 02.03.1973 - III R 88/69

    Nachhaltige Unrentabilität - Absinken des Teilwerts - Bewegliches Anlagevermögen …

    Auszug aus FG München, 04.02.2004 - 7 K 337/99
    Nach der von der Klägerin vorgelegten Ertragswertermittlung, die entgegen der Auffassung des Finanzamts nicht dazu dient, den Teilwert der Forderung - unzulässigerweise aus dem Unternehmenswert zu entwickeln (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 6. Juli 1995 IV R 30/93, BStBI II 1995, 831 und vom 2. März 1973 III R 88/69, BStBI II 1973, 475), sondern zur Feststellung, ob eine wirtschaftliche Überschuldung vorliegt, war die Forderung im Hinblick auf die künftige Gewinnentwicklung, die sich im Zeitpunkt des Forderungsverzichts bereits abgezeichnet hat (vgl. Gewinne in den beiden Geschäftsjahren vor dem Streitjahr sowie die im Geschäftsjahr 1990/1991 auf Grund der von der Klägerin dargestellten Verbesserung der inneren Organisationsstruktur zu erwartende Verbesserung der Liquidität in den Folgejahren), durchaus werthaltig, auch wenn die Rückzahlung nicht sofort in vollem Umfang erfolgen konnte.
  • FG Köln, 30.01.2001 - 13 K 2347/99

    Darlehensverzicht des Alleingesellschafters einer GmbH

    Auszug aus FG München, 04.02.2004 - 7 K 337/99
    Eine Darlehensforderung kann im Zeitpunkt des Forderungsverzichts durchaus werthaltig sein, auch wenn sie nicht sofort in vollem Umfang, sondern erst ratenweise in der Folgezeit verwirklicht werden kann (vgl. FG Köln, Urteil vom 30. Januar 2001 13 K 2347/99, Haufe-Index 565587;… Rev. hierzu unbegründet, BFH-Urteil vom 28. November 2002 l R 30/01, BFH/NV 2002, 677 ).
  • BGH, 18.09.2000 - II ZR 98/99
  • FG Bremen, 28.03.2017 - 3 V 22/17
    Maßgebend ist, ob nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund der Vermögensverhältnisse sowie der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Schuldners mit einem (teilweisen) Forderungsausfall zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 20. August 2003 I R 49/02, BFHE 203, 319 , BStBl II 2003, 941 , [...] Rz 13 m.w.N.; FG München, Urteil vom 4. Februar 2004 7 K 337/99, [...] Rz 37; FG Hamburg, Urteil vom 12. Februar 2014 6 K 203/11, [...] Rz 45).

    Eine auf objektiven Unternehmensdaten beruhende positive Prognose rechtfertigt eine Bewertung nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (FG München, Urteil vom 4. Februar 2004 7 K 337/99, [...] Rz 38 m.w.N.).

    Eine Darlehensforderung kann im Zeitpunkt des Forderungsverzichts durchaus werthaltig sein, auch wenn sie nicht sofort in vollem Umfang, sondern erst ratenweise in der Folgezeit verwirklicht werden kann (FG München, Urteil vom 4. Februar 2004 7 K 337/99, [...] Rz 37 m.w.N.).

    Denn bei positiver Prognose kann von einer Erfüllung der Darlehensforderung im Rahmen der künftigen Geschäftstätigkeit ausgegangen werden (vgl. FG München, Urteil vom 4. Februar 2004 7 K 337/99, [...] Rz 38 m.w.N.).

    Hiervon zu trennen ist die Frage, ob zur Ermittlung des Teilwerts der Darlehensforderung im Zeitpunkt des Verzichts wegen ihrer Unverzinslichkeit oder nur gewinnabhängigen Verzinslichkeit eine Abzinsung vorzunehmen ist (siehe dazu näher z.B. FG München, Urteil vom 4. Februar 2004 7 K 337/99, [...] Rz 42 m.w.N.).

    Die Kapitalgesellschaft ist wirtschaftlich nicht überschuldet, wenn stille Reserven in Höhe des bilanziellen Überschuldungsbetrags vorhanden sind (BFH-Urteile in BFHE 210, 487 , BStBl II 2006, 132 , [...] Rz 23 ff.; FG München, Urteil vom 4. Februar 2004 7 K 337/99, [...] Rz 40 m.w.N.; FG Hamburg, Urteil vom 12. Februar 2014 6 K 203/11, [...] Rz 49 m.w.N.).

    Ginge man hiervon aus, könnte ein Forderungsverzicht niemals zu einer verdeckten Einlage führen (vgl. FG München, Urteil vom 4. Februar 2004 7 K 337/99, [...] Rz 43).

    Denn Sinn und Zweck eines Rangrücktritts ist es im Wesentlichen, den Ausweis einer Überschuldung im Überschuldungsstatus nach § 63 GmbHG und damit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu vermeiden (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1993 IV R 57/91, BFHE 170, 449 , BStBl II 1993, 502 , [...] Rz 13; FG München, Urteil vom 4. Februar 2004 7 K 337/99, [...] Rz 39).

    Eine hiervon zu trennende Frage ist allerdings - wie bereits oben zu Buchst. aa) Ziff. (2) erwähnt -, ob zur Ermittlung des Teilwerts der jeweiligen Darlehensforderung im Zeitpunkt des Verzichts wegen ihrer Unverzinslichkeit oder nur gewinnabhängigen Verzinslichkeit eine Abzinsung vorzunehmen ist (siehe dazu näher z.B. FG München, Urteil vom 4. Februar 2004 7 K 337/99, [...] Rz 42 m.w.N.).

  • FG Hamburg, 12.02.2014 - 6 K 203/11

    Ermittlung des Teilwertes einer verdeckten Einlage in Form eines …

    Maßgebend ist insoweit allerdings nicht die bilanzielle Überschuldung, die nur als Indiz herangezogen werden kann, sondern ob eine wirtschaftliche Überschuldung gegeben ist, die zur Insolvenzantragstellung verpflichtet und deren Vorliegen sich nach dem Überschuldungsstatus bestimmt, bei dem die tatsächlichen (Verkehrs-)Werte anzusetzen sind (FG München, Urteil vom 04.02.2004 7 K 337/99, juris).

    Denn eine Darlehensforderung ist trotz wirtschaftlicher Überschuldung der Schuldnerin teilweise werthaltig, wenn sie aufgrund der zu erwartenden Erträge der Gesellschaft nachweisbar zu einem bestimmbaren Zeitpunkt in der Zukunft erfüllt werden kann (FG München, Urteil vom 04.02.2004 7 K 337/99, juris).

  • FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 2731/08

    Behandlung eines Forderungsverzichts bei einem Teilwert über dem bilanzierten …

    Möglich ist hierbei nicht nur ein unter dem Nennwert der Forderung liegender Teilwert aufgrund einer den Marktzins unterschreitenden oder ganz fehlenden Verzinsung (vgl. hierzu im Hinblick auf eine verdeckte Einlage durch Forderungsverzicht FG München, Urteil vom 4.2.2004 7 K 337/99, juris; Dieterlen in Ernst & Young, Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen, Fach 6 Rz 6; siehe allgemein zur Beeinflussung des Teilwerts durch eine niedrige oder fehlende Verzinsung auch etwa FG Münster, Urteil vom 11.4.2011 9 K 209/08, BB 2011, 1774, unter II.1.a, m.w.N.), sondern ebenfalls ein über dem Nennwert liegender Teilwert aufgrund einer den Marktzins überschreitenden Verzinsung.

    Statt von einem Gesamtkaufpreis für den Erwerb des gesamten Betriebs des Gesellschafters ist hier lediglich die Rede vom Verzicht auf die bzw. vom Erwerb der (einzelnen) Forderung (anders evtl. BFH-Urteil in BStBl II 2006, 132, unter II.2.b aa, sowie FG München, Urteil vom 4.2.2004 7 K 337/99, juris, allerdings jeweils ohne Auswirkungen auf die dort entschiedenen Fälle).

  • FG Köln, 16.06.2016 - 13 K 984/11

    Ablehnung der abweichenden Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages aus …

    Rn. 124 Der Auffassung des Beklagten liegt insoweit, wie sich aus den in Abstimmung mit dem Landesfinanzministerium entwickelten Anweisungen der Oberfinanzdirektion ergibt, eine generelles Verständnis der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen zu Grunde, die ihre Ursache in der in der Einspruchsentscheidung dargestellten Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte sowie der früheren Kommentarliteratur zu § 3 Nr. 66 EStG a.F., insbesondere auch in der Entscheidung des Finanzgerichts München vom 4. Februar 2004 (7 K 337/99, juris) hat, wonach bei einem durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Forderungsverzicht die Regelung in § 3 Nr. 66 EStG a.F. verdrängt wird.
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12056/12

    Körperschaftsteuer 2004 bis 2006 und Gewerbesteuermessbetrag 2004 bis 2006

    Rn. 22 Der Teilwert einer Forderung wird durch die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungswilligkeit des Schuldners sowie durch ihre Verzinslichkeit beeinflusst (vgl. Finanzgericht [FG] München, Urteil vom 04. Februar 2004 7 K 337/99, juris).
  • FG Hamburg, 23.09.2014 - 6 K 224/13

    DBA-Belgien, finale Verluste: Voraussetzungen, Zeitpunkt der Finalität, nationale …

    Maßgebend ist insoweit allerdings nicht die bilanzielle Überschuldung, die nur als Indiz herangezogen werden kann, sondern ob eine wirtschaftliche Überschuldung gegeben ist, die zur Insolvenzantragstellung verpflichtet und deren Vorliegen sich nach dem Überschuldungsstatus bestimmt, bei dem die tatsächlichen (Verkehrs-)Werte anzusetzen sind (FG München, Urteil vom 04.02.2004 7 K 337/99, juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 23 U 59/13

    Schadensersatzbegehren wegen einer fehlerhaften steuerlichen Beratung; …

    Rn. 16 Der Teilwert einer Forderung wird nämlich durch die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungswilligkeit des Schuldners sowie durch ihre Verzinslichkeit beeinflusst (FG München, Urteil vom 4. Februar 2004 - 7 K 337/99, juris, m. w. Nachw.).
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