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| VG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 7 K 403/11 |
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Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 7 K 403/11
- BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12
Wird zitiert von ... (3)
- VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12
Zugang zu Informationen der BaFin
Allerdings hat die Kammer mit dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 18.7.2012 in dem Verfahren 7 K 403/11 entschieden, dass das genannte strafrechtliche Ermittlungsverfahren nach wie vor einem gegenüber der Beklagten begehrten Informationszugang entgegenstehen könne.Die Staatsanwaltschaft H-Stadt I hat anders als im vor der erkennenden Kammer geführten Verfahren 7 K 403/11.F bislang keine Veranlassung gesehen, die bei der Beklagten verbliebenen streitgegenständlichen Unterlagen für Zwecke des Ermittlungsverfahrens anzufordern.
- VGH Hessen, 03.07.2012 - 6 B 1209/12
Informationszugang im Wege der einstweiligen Anordnung
Das Klageverfahren ist seit dem 10. Februar 2011 bei dem Verwaltungsgericht anhängig (Aktenzeichen: 7 K 403/11.F). - VG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 7 K 4497/10 Die in die Verfahren 7 K 403/11.F und 7 L 1237/12.F (T. ./. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) eingeführten weiteren Auskünfte der Staatsanwaltschaft München I und das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom Urteil vom 21.03.2012 6 A 1150/10 (BeckRS 2012, 49879) in dem Verwaltungsstreitverfahren U ./. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor der erkennenden Kammer.
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