Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 28.06.2000 - 7 K 487/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Eingeschränkter Werbungskostenabzug für Fahrtkosten nach § 9 Abs. 1 S 3 Nr. 4 EStG für einen über 3 Monate hinausgehenden Fortbildungslehrgang
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Eingeschränkter Werbungskostenabzug für Fahrtkosten bei einem über 3 Monate hinausgehenden Fortbildungslehrgang
- IWW
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Eingeschränkter Werbungskostenabzug für Fahrtkosten bei einem über 3 Monate hinausgehenden Fortbildungslehrgang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Dreimonatsfrist bei Fahrtkosten für berufliche Fortbildung
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Dreimonatsfrist bei Fahrtkosten für berufliche Fortbildung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92
Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2000 - 7 K 487/99
Danach wird die auswärtige Tätigkeit als neue regelmäßige Arbeitsstätte angesehen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BStBl II 1995, 137 mit weiteren Nachweisen und BFH-Urteil vom 19. Juni 1996 VI R 38/93, BStBl II 1997, 95). - BFH, 19.07.1996 - VI R 38/93
Eine vorübergehende Rückkehr in den Betrieb führt nicht zu einer Verlängerung der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2000 - 7 K 487/99
Danach wird die auswärtige Tätigkeit als neue regelmäßige Arbeitsstätte angesehen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BStBl II 1995, 137 mit weiteren Nachweisen und BFH-Urteil vom 19. Juni 1996 VI R 38/93, BStBl II 1997, 95). - FG Niedersachsen, 21.12.1999 - 7 K 710/98
Einschränkung der Dienstreiseregelung bei mehr als 3 Monate dauernden …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2000 - 7 K 487/99
Insoweit werde auf die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. Dezember 1999 zu Az.: 7 K 710/98 verwiesen.
- FG Münster, 27.08.2002 - 1 K 5930/01
Fahrtkosten zu einer neben der Arbeitsstätte länger als 3 Monate besuchten …
Denn dieser hatte bisher - soweit ersichtlich - nur über Sachverhalte zu entscheiden, in denen die Fortbildung die volle Arbeitszeit in Anspruch nahm und neben der Fortbildungsstätte keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr bestand (BFH-Urteil vom 23.3.1979 VI R 14/78, BStBl. II 1979, 521: Sparkassenschule; BFH-Urteil vom 4.5.1990 VI R 93/86, BStBl. II 1990, 859: Steueranwärter; BFH-Urteil vom 4.5.1990 VI R 156/86, BStBl. II 1990, 861: Finanzanwärter; BFH-Urteil vom 18.5.1990 VI R 180/88, BStBl. II 1990, 863: Soldat; BFH-Urteil vom 10.10.1994 VI R 2/92, BStBl. II 1995, 137: Zeitsoldat; BFH-Urteil vom 19.7.1996 VI R 38/93, BStBl. II 1997, 95: Vollzeit-Lehrgang, der allerdings zwei Mal für je knapp zwei Wochen unterbrochen wurde; ebenso Niedersächsisches FG, Urteil vom 28.6.2000 7 K 487/99, Juris). - FG Münster, 27.08.2003 - 1 K 5930/01
Ausgestaltung der einkommenssteuerrechtlichen Qualifizierung von Fahrten zu einer …
Denn dieser hatte bisher - soweit ersichtlich - nur über Sachverhalte zu entscheiden, in denen die Fortbildung die volle Arbeitszeit in Anspruch nahm und neben der Fortbildungsstätte keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr bestand (BFH-Urteil vom 23.3.1979 VI R 14/78, BStBl. II 1979, 521: Sparkassenschule; BFH-Urteil vom 4.5.1990 VI R 93/86, BStBl. II 1990, 859: Steueranwärter; BFH-Urteil vom 4.5.1990 VI R 156/86, BStBl. II 1990, 861: Finanzanwärter; BFH-Urteil vom 18.5.1990 VI R 180/88, BStBl. II 1990, 863: Soldat; BFH-Urteil vom 10.10.1994 VI R 2/92, BStBl. II 1995, 137: Zeitsoldat; BFH-Urteil vom 19.7.1996 VI R 38/93, BStBl. II 1997, 95: Vollzeit-Lehrgang, der allerdings zwei Mal für je knapp zwei Wochen unterbrochen wurde; ebenso Niedersächsisches FG, Urteil vom 28.6.2000 7 K 487/99, Juris). - FG Brandenburg, 10.04.2003 - 3 K 2837/01
Fahrtkosten im Zusammenhang mit auswärtigen Fortbildungsmaßnahmen; …
Zutreffend hat der Beklagte deshalb für das Streitjahr die Werbungskosten entsprechend der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anerkannt (Abschnitte 34 Satz 5, 42 LStR 1999 ; so auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28.06.2000 - 7 K 487/99 -, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst [DStRE] 2001, 1330).
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