Rechtsprechung
| VG Wiesbaden, 09.10.2008 - 7 K 973/08.WI.A |
Volltextveröffentlichungen (2)
- milo.bamf.de
AsylG, § 73 Abs 1; AuslG 1990, § 51 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 1
Türkei: Widerruf rechtswidrig - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04
Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …
Auszug aus VG Wiesbaden, 09.10.2008 - 7 K 973/08
Die jetzt bestehenden Verhältnisse müssen der Art seien, dass ein weiteres Festhalten an der ehemals ausgesprochenen behördlichen Feststellung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Entscheidung vom 01.11.2005-1 C 21.04). - VG Stuttgart, 30.06.2008 - A 11 K 304/07
Zum Widerruf der Flüchtlingszuerkennung eines türkischen Staatsangehörigen …
Auszug aus VG Wiesbaden, 09.10.2008 - 7 K 973/08
Verfolgungsmaßnahmen müssen demgemäß mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können (vgl. auch VG Stuttgart, Urteil v. 30.06.2008 - A 11 K 304/07, juris, Rn. 25 ff, insbes. 35 m. zahlr. N. d. neueren verwaltungsgerichtl. Rspr., 36).
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Rechtsprechung
| VG Cottbus, 24.06.2009 - 7 K 973/08.A |
Volltextveröffentlichungen (2)
- milo.bamf.de
AufenthG 2004, § 60 Abs 1; AuslG 1990, § 53 Abs 1; AsylG, § 73 Abs 1
Türkei: Widerruf rechtmäßig; kein individualisierter, konkret auf den Kläger bezogener Verdacht der PKK-Unterstützung - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.04.1999 - 9 C 29.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG; …
Auszug aus VG Cottbus, 24.06.2009 - 7 K 973/08
Das Bundesamt war befugt, hierzu (erstmals) eine negative Feststellung zu treffen (vgl. BVerwG vom 20. April 1999 - 9 C 29/98-, InfAusIR 1999, 373). - BVerwG, 10.09.1999 - 9 B 7.99
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Zur Frage der politischen …
Auszug aus VG Cottbus, 24.06.2009 - 7 K 973/08
Ein mit dem Vorwurf der Wehrdienstentziehung begründetes Vorgehen der türkischen Behörden gegen den Kläger hätte einen rein strafrechtlichen und keinen politisch motivierten Hintergrund, da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 10. September 1999, BVerwG 9 B 7.99) die zwangsweise Heranziehung zum Wehrdienst und die damit zusammenhängenden Sanktionen, selbst wenn sie von weltanschaulich totalitären Staaten ausgehen, nicht schlechthin eine politische Verfolgung darstellen.
- VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11
Asyl ( Folgeantrag )
Rn. 78 Vor diesem Hintergrund ging die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung bereits vor Abbruch der Friedensgespräche zwischen der türkischen Regierung und der PKK im Sommer 2015 und dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 davon aus, dass jedenfalls für Personen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder sie sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben und deshalb ins Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potentielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr bestand, dass sie im Falle der Rückkehr in die Türkei in Polizeigewahrsam genommen und dort gefoltert bzw. misshandelt werden (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 2. Juli 2013 - 8 A 2632/06 -, juris Rn. 104; Bayerischer VGH…, Urteil vom 27. April 2012 - 9 B 08.30203 -, juris Rn. 36 ff.; OVG für das Land Schleswig-Holstein…, Urteil vom 1. September 2011 - 4 LB 11/10 -, juris Rn. 39; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 27 ff.; VG Cottbus, Urteile vom 24. Juni 2009 - 7 K 973/08.A -, S. 4/5 UA; vom 24. September 2009 - VG 7 K 340/09 -, S. 5 UA und vom 3. November 2009 - VG 7 K 447/09 -, S.4 UA sowie - aus jüngerer Zeit - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 27. Mai 2016 - 9 A 653/11.A -, juris Rn. 122; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 21. Mai 2016 - 11 B 53/15 -, juris Rn. 37 ff.; Sächsisches OVG…, Urteil vom 7. April 2016 - 3 A 557/13.A -, juris Rn. 34).
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