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Rechtsprechung
   SG Magdeburg, 07.02.2001 - S 7 KA 277/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14356
SG Magdeburg, 07.02.2001 - S 7 KA 277/00 (https://dejure.org/2001,14356)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 07.02.2001 - S 7 KA 277/00 (https://dejure.org/2001,14356)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - S 7 KA 277/00 (https://dejure.org/2001,14356)
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Wird zitiert von ... (15)

  • LSG Hessen, 26.03.2003 - L 7 KA 921/01

    Vertragsarzt (hier: Facharzt für Radiologie) - Begründung - Honorarbescheid - …

    Dem erkennenden Senat könne nicht gefolgt werden, wenn dieser mit Urteil vom 18. Oktober 2000 - L 7 KA 277/00 - zu der Feststellung gelangt sei, es handele sich um ein "vom Umfang her kleines und für die Betroffenen und Mitglieder der Beklagten leicht zu überschauendes Satzungswerk".

    Nicht zu beanstanden ist auch, dass die Umsetzung dieser Regelung der Selbstverwaltung überlassen wurde; die Umsetzung hat der erkennende Senat im Zusammenhang mit der Anwendung der Grundsätze der EHV auch für rechtens erkannt (vgl. Hess. LSG, Urteil des erkennenden Senats vom 18. Oktober 2000 - L 7 KA 277/00 -).

  • LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 707/00

    Vertragsarzt - Radiologe - Begründung - Honorarbescheid - …

    Dem erkennenden Senat könne nicht gefolgt werden, wenn dieser mit Urteil vom 18.10.2000 (L 7 KA 277/00) zu der Feststellung gelangt sei, es handele sich um ein "vom Umfang her kleines und für die Betroffenen und Mitglieder der Beklagten leicht zu überschauendes Satzungswerk".

    Nicht zu beanstanden ist auch, dass die Umsetzung dieser Regelung der Selbstverwaltung überlassen wurde; die Umsetzung hat der erkennende Senat im Zusammenhang mit der Anwendung der Grundsätze der EHV auch für rechtens erkannt, vgl. Hess. LSG, Urteil vom 18.10.2000 -- L 7 KA 277/00.

  • LSG Hessen, 16.10.2002 - L 7 KA 721/00

    Vertragsarzt - Begründung - Honorarbescheid - Honorarverteilungsmaßstab - …

    Dem erkennenden Senat könne nicht gefolgt werden, wenn dieser mit Urteil vom 18.10.2000 -- L 7 KA 277/00 zu der Feststellung gelangt sei, es handele sich um ein "vom Umfang her kleines und für die Betroffenen und Mitglieder der Beklagten leicht zu überschauendes Satzungswerk".

    Nicht zu beanstanden ist auch, dass die Umsetzung dieser Regelung der Selbstverwaltung überlassen wurde; die Umsetzung hat der erkennende Senat im Zusammenhang mit der Anwendung der Grundsätze der EHV auch für rechtens erkannt, vgl. Hess. LSG, Urteil vom 18.10.2000 -- L 7 KA 277/00.

  • LSG Hessen, 17.09.2003 - L 7 KA 1104/01

    Vertragsarzt - Honorarbescheid - Begründung - Einheitlicher Bewertungsmaßstab …

    Dem erkennenden Senat könne nicht gefolgt werden, wenn dieser mit Urteil vom 18. Oktober 2000 - L 7 KA 277/00 - zu der Feststellung gelangt sei, es handele sich um ein "vom Umfang her kleines und für die Betroffenen und Mitglieder der Beklagten leicht zu überschauendes Satzungswerk".

    Nicht zu beanstanden ist auch, dass die Umsetzung dieser Regelung der Selbstverwaltung überlassen wurde; die Umsetzung hat der erkennende Senat im Zusammenhang mit der Anwendung der Grundsätze der EHV auch für rechtens erkannt (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 18.10.2000 - L 7 KA 277/00 -).

  • LSG Hessen, 29.01.2003 - L 7 KA 1105/01

    Vertragsarzt (hier: Facharzt für Radiologie) - Begründung - Honorarbescheid - …

    Rn. 61 Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts (Senatsurteil vom 18.10.2000 -- L 7 KA 277/00 --) handele es sich auch nicht um ein "vom Umfang her kleines und für die Betroffenen und Mitglieder der Beklagten leicht zu überschauendes Satzungswerk", was durch die Aussage des sachverständigen Zeugen Hartwig Kraft im Parallelverfahren (-- L 7 KA 721/00 --) bestätigt worden sei; auf das Ergebnis der Vernehmung werde Bezug genommen.

    Nicht zu beanstanden ist auch, dass die Umsetzung dieser Regelung der Selbstverwaltung überlassen wurde; die Umsetzung hat der erkennende Senat im Zusammenhang mit der Anwendung der Grundsätze der EHV auch für rechtens erkannt (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 18.10.2000 -- L 7 KA 277/00).

  • LSG Hessen, 01.11.2006 - L 6/7 KA 66/04

    Prüfung von Vereinbarkeit von Landesrecht mit Landesverfassung oder Grundgesetz - …

    Die gesetzliche Grundlage für die EHV, welche in dieser Form einzig im Bereich der Beklagten fortbestehe, und auch das Übergangsrecht seien von der Rechtsprechung nicht beanstandet worden, auch wenn in späteren Entscheidungen der Gerichte nicht immer eine ausdrückliche Erörterung der Rechtsgrundlagen der EHV erfolgt sei, weil offensichtlich die damit zusammenhängenden Fragen als geklärt angesehen worden seien (für Nachweise der Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit der EHV in Hessen vgl. Urteil des LSG Hessen vom 18. Oktober 2000 -L 7 KA 277/00 -).
  • LSG Hessen, 17.09.2003 - L 7 KA 165/01
    Rn. 44 Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts (Senatsurteil vom 18.10.2000 - L 7 KA 277/00 -) handele es sich bei der EHV auch nicht um ein "vom Umfang her kleines und für die Betroffenen und Mitglieder der Beklagten leicht zu überschauendes Satzungswerk", was durch die Aussage des sachverständigen Zeugen H. Y. im Parallelverfahren (- L 7 KA 721/00 -), auf die Bezug genommen werde, bestätigt worden sei;.

    Nicht zu beanstanden ist auch, dass die Umsetzung dieser Regelung der Selbstverwaltung überlassen wurde; die Umsetzung hat der erkennende Senat im Zusammenhang mit der Anwendung der Grundsätze der EHV auch für rechtens erkannt (vgl. Hess. LSG, Urteil des erkennenden Senats vom 18. Oktober 2000 - L 7 KA 277/00 -).

  • LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 1441/00
    Nicht zu beanstanden ist auch, dass die Umsetzung dieser Regelung der Selbstverwaltung überlassen wurde; die Umsetzung hat der erkennende Senat im Zusammenhang mit der Anwendung der Grundsätze der EHV auch für rechtens erkannt (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 18.10.2000 - L 7 KA 277/00).
  • LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 1187/01
    Nicht zu beanstanden ist auch, dass die Umsetzung dieser Regelung der Selbstverwaltung überlassen wurde; die Umsetzung hat der erkennende Senat im Zusammenhang mit der Anwendung der Grundsätze der EHV auch für rechtens erkannt (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 18.10.2000 - L 7 KA 277/00).
  • LSG Hessen, 17.09.2003 - L 7 KA 1128/01
    Nicht zu beanstanden ist auch, dass die Umsetzung dieser Regelung der Selbstverwaltung überlassen wurde; was der erkennende Senat im Zusammenhang mit der Anwendung der Grundsätze der EHV bereits für rechtens anerkannt hat (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 18.10.2000 - L 7 KA 277/00 -).
  • LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 1373/01
  • LSG Hessen, 16.12.2003 - L 7 KA 536/02

    Vertragsarzt - Honorarbescheid - Begründung - Einheitlicher Bewertungsmaßstab …

  • LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 723/00

    Vertragsarzt - Pathologe - Begründung - Honorarbescheid - …

  • LSG Hessen, 28.06.2006 - L 4 KA 35/05

    Erweiterte Honorarverteilung - keine Teilnahme von Psychologischen …

  • SG Frankfurt/Main, 08.06.2004 - S 27 KA 3898/03
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