Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 KN 91/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Sonntagsöffnung anlässlich der Gourmet-Tage in Burgdorf nicht zulässig
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 08.05.2003 - 7 MN 92/03
Verkaufsoffener Sonntag am Muttertag
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 KN 91/03
Rn. 18 Den zugleich gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte der Senat mit Beschluss vom 08. Mai 2003 (Az. 7 MN 92/03) ab.Rn. 28 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtakten dieses und des Verfahrens 7 MN 92/03 verwiesen.
- OVG Bremen, 04.09.2001 - 1 D 307/01
Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlußzeiten durch Verordnung; Voraussetzungen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 KN 91/03
2002, 288; OVG Bremen, Urt. v. 4.9.2001 1 D 307/01 , GewArch 2001, 472 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 KN 88/02
Jahrmarkt; Kindertag; Ladenschluss; Markt; Messe; Veranstaltung; Verkaufsstelle; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 KN 91/03
Die Belange des Schutzes des Verkaufspersonals kommen in der zeitlichen und gegenständlichen Beschränkung und der Höchstzahl der freigabefähigen Tage zum Ausdruck (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.03.2001 7 K 707/00 , GewArch 2001, 259; Urt. v. 18.07.2002 - 7 KN 88/02 -, NdsVBl.
- OVG Niedersachsen, 21.03.2001 - 7 K 707/00
Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 KN 91/03
Die Belange des Schutzes des Verkaufspersonals kommen in der zeitlichen und gegenständlichen Beschränkung und der Höchstzahl der freigabefähigen Tage zum Ausdruck (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.03.2001 7 K 707/00 , GewArch 2001, 259; Urt. v. 18.07.2002 - 7 KN 88/02 -, NdsVBl. - BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98
Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 KN 91/03
Dabei steht ihrer Antragsbefugnis nicht entgegen, dass die Verordnung selbst nur die Offenhaltung von Verkaufsstellen zu bestimmten Zeiten ermöglicht, die unmittelbare Betroffenheit der Antragstellerin aber noch durch die Entscheidung der Geschäftsinhaberin konkretisiert werden musste, das Ladengeschäft während der durch die Norm ermöglichten Zeit tatsächlich offen zu halten und die Antragstellerin in dieser Zeit einzusetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1998 1 CN 1.98 , GewArch 1999, 168). - BVerwG, 18.12.1989 - 1 B 153.89
Ladenschluss - Ähnliche Veranstaltung - Besucherstrom - Offenhaltung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 KN 91/03
Kennzeichen der den Märkten und Messen gleichgestellten "ähnlichen Veranstaltungen" ist, dass sie einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen und aus diesem Grunde Anlass bieten, die Offenhaltung von Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LSchlG freizugeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1989 1 B 153.89 , GewArch 1990, 143 unter Bezugnahme auf Wortlaut und Entstehungsgeschichte, BR-Drs. 310/54, S. 23 f;… ferner Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit, BT-Drs. 2/2810, S. 5).
- OVG Niedersachsen, 21.04.2005 - 7 KN 273/04
Bestehen eines besonderen Feststellungsinteresses bezüglich der Nichtigkeit einer …
Die Belange des Schutzes des Verkaufspersonals kommen in der zeitlichen und gegenständlichen Beschränkung und der Höchstzahl der freigabefähigen Tage zum Ausdruck (vgl. Senat, Beschl. v. 23.11.2004 - 7 MN 274/04 -, Urt. v. 18.3.2004 - 7 KN 91/03 - v. 18.7.2002 - 7 KN 88/02 -, aaO; Beschl. v. 21.3.2001 - 7 K 707/00 -, NVwZ-RR 2001, 736 = GewArch 2001, 259;… OVG Bremen, Urt. v. 4.9.2001 - 1 D 307/01 -, GewArch 2001, 472 m.w.N.).
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