Rechtsprechung
| VG Koblenz, 22.08.2006 - 7 L 1188/06.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Anordnung hinsichtlich einer Versetzung in die nächste Klassenstufe
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
2 x Sitzen bleiben verwehrt Anspruch auf Besuch einer Realschule
Wird zitiert von ...
- VG Mainz, 12.08.2015 - 3 L 674/15
Schule; Versetzung bei nicht ausreichenden Noten; Ausgleichsmöglichkeit; …
Rn. 11 Ist mithin die Benotung der Fächer "Deutsch" und "Physik" mit "mangelhaft" nach derzeitiger Betrachtung nicht zu beanstanden, kommt nach dem klaren, vom Antragsteller nicht zutreffend gesehenen Wortlaut von § 66 Abs. 1 Satz 2 üSchulO eine Versetzung nur in Betracht, wenn beide Noten nach Maßgabe von § 66 Abs. 2 üSchulO ausgeglichen werden (vgl. VG Mainz, Beschluss vom 7. August 2008 - 6 L 654/08.MZ -, S. 3 BA; VG Koblenz, Beschluss vom 22. August 2006 - 7 L 1188/06.KO -, S. 4 f. BA).
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