Rechtsprechung
| VG Köln, 16.12.2008 - 7 L 1573/08 |
Verfahrensgang
- VG Köln - 7 K 1573/08
- VG Köln, 16.12.2008 - 7 L 1573/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 13 B 34/09
- BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 1119/09
Wird zitiert von ...
- VG Köln, 02.02.2010 - 7 K 7220/08
Erteilung einer Genehmigung für Krankenkraftwagen gemäß § 18 Rettungsgesetz …
Rn. 45 Durch Beschluss vom 16.12.2008 - 7 L 1573/08 - lehnte die erkennende Kammer den Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Untersagungsverfügung vom 24.09.2008 ab.Rn. 50 Unter Berücksichtigung des Vorbringens im Anhörungsverfahren, im Verfahren 7 L 1573/08 - 13 B 34/09 - sowie im Ordnungswidrigkeitenverfahren hat der Kläger zur Begründung der Klage im Wesentlichen vorgetragen:.
Rn. 55 Soweit sich der Beschluss des OVG NRW im Verfahren 7 L 1573/08 ausschließlich auf Verstöße im Bereich der Notfallrettung stütze, könne hieraus jedenfalls nicht die Unzuverlässigkeit im Bereich des Krankentransports hergeleitet werden.
Die Weiterfahrt zum aufnehmenden Krankenhaus sei teilweise ohne Blaulicht durchgeführt worden und zeige, dass ein zeitkritischer Einsatz nicht vorgelegen habe (Stellungnahme zu den Anlagen 6 - 13, Bl.492 - 495 in 7 L 1573/08).
(Stellungnahme zu den Anlagen 14 - 24, Bl. 495 - 498 in 7 L 1573/08).
(Stellungnahme zu den Anlagen 1 - 5, Bl. 490 -492 in 7 L 1573/08).
(Stellungnahme zu den Anlagen 112 - 125, Bl. 498 - 505 in 7 L 1573/08).
Rn. 91 Unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Ordnungsverfügung sowie des Vortrags im Verfahren 7 L 1573/08 sowie im Ordnungswidrigkeitenverfahren macht der Beklagte Folgendes geltend:.
Rn. 115 Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren sowie in den Verfahren 7 L 1573/08, 7 K 6835/08 und 7 K 5278/08 sowie auf die in den genannten Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge und sonstigen, von den Beteiligten vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.
, vom 20.11.2007, Bl. 3410 der Verwaltungsvorgänge Band VII, BA 3 des Verfahrens 7 L 1573/08).
Herr K. war nach seiner eidesstattlichen Versicherung erst seit 2007 Desinfektor, Bl. 320 d. A. in 7 L 1573/08.
Denn über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs macht der Kläger mit Schriftsatz seiner Prozessbevollmächtigten vom 15.12.2008 im Verfahren 7 L 1573/08 keine Angaben (Bl. 183: "seit einiger Zeit ...").
Rn. 145 Sie war ausweislich der Dienstpläne und ihrer eidesstattlichen Versicherung vom 26.01.2009, Bl. 318 in 7 L 1573/08, auch mit der Entgegennahme von Telefonanrufen im Krankentransport und bei der Notfallrettung beauftragt.
Der Kläger trägt mehrfach vor, er sei im gesamten Stadtgebiet berechtigt, - nicht zeitkritische - Intensivverlegungen von Krankenhaus zu Krankenhaus durchzuführen (vgl. z. B. Bl. 66 u. 68 d. A. in 7 L 1573/08).
Hierbei geht er offensichtlich davon aus, dass die Eintreffzeit des RTW von seinem aktuellen Standort/Aufenthaltsort zu ermitteln ist (vgl. Bl. 66 d. A. und Eidesstattliche Versicherung von Herrn C1. K. vom 22.12.2008, Bl. 320 d. A. in 7 L 1573/08).
Aus dem im Verfahren 7 L 1573/08, Bl. 360 ff. d. A. zitierten Betriebshandbuch ergibt sich nämlich, dass die Hinzuziehung des Notarztes gelegentlich dazu führt, dass dieser den Transport oder sogar die Umbettung des Patienten in einen RTW des öffentlichen Rettungsdienstes wünscht.
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