Rechtsprechung
| VG Köln, 26.01.2016 - 7 L 2095/15 |
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Verfahrensgang
- VG Köln, 26.01.2016 - 7 L 2095/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - 13 B 254/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VG Köln, 15.12.2014 - 7 L 1502/14
Erteilung generischer Zulassungen unter Verletzung der Unterlagenschutzrechte; …
Auszug aus VG Köln, 26.01.2016 - 7 L 2095/15
Der Beschluss vom 15.12.2014 - 7 L 1502/14 - wird geändert.Die Antragstellerin war als ehemalige Beigeladene des Verfahrens 7 L 1502/14 berechtigt, die Änderung des Beschlusses der Kammer vom 15.12.2014 wegen einer Veränderung der Sachlage zu beantragen.
Rn. 6 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31.03.2009 - 13 B 278/09 - ; VG Köln, Beschluss vom 15.12.2014 - 7 L 1502/14 - .
- VG Köln, 26.01.2016 - 7 K 3354/14
Auszug aus VG Köln, 26.01.2016 - 7 L 2095/15
Während die von der Antragstellerin erhobene Klage 7 K 3354/14 zum Zeitpunkt des vorangegangenen Beschlusses der Kammer am 15.12.2014 noch keine Erfolgsaussichten hatte, weil der angefochtene Rücknahmebescheid vom 13.06.2014 zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig war, hat die Kammer mit Urteil vom 26.01.2016 der Klage stattgegeben.Rn. 9 Wegen der Einzelheiten der Begründung wird in vollem Umfang auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 26.01.2016 im Verfahren 7 K 3354/14 Bezug genommen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2009 - 13 B 278/09
Maßgeblichkeit der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs des anfechtenden Dritten …
Auszug aus VG Köln, 26.01.2016 - 7 L 2095/15
Rn. 6 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31.03.2009 - 13 B 278/09 - ; VG Köln, Beschluss vom 15.12.2014 - 7 L 1502/14 - .
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2018 - 13 A 537/16
Widerspruch gegen die Rücknahme einer erteilten arzneimittelrechtlichen Zulassung …
Am 25. August 2015 beantragte die Klägerin, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. Dezember 2014 - 7 L 1502/14 - gemäß § 80 Abs. 7 VwGO abzuändern und den Antrag der Beigeladenen auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der Aufhebung der Zulassung für "E. N. " abzulehnen (VG Köln - 7 L 2095/15 -).Rn. 12 Zur Begründung ihrer Klage hat die Klägerin im Wesentlichen auf ihren Vortrag in den Verfahren VG Köln 7 L 1502/14 und 7 L 2095/15 Bezug genommen, in denen sie unter anderem ausgeführt hatte: Jedenfalls nach Ablauf der Unterlagenschutzfrist für "P. " sei der Widerspruchsbescheid vom 13. Juni 2014 aufzuheben.
Rn. 17 Sie ist der Klage unter Bezugnahme auf ihren Vortrag in den Verfahren VG Köln 7 L 1502/14 und 7 L 2095/15 im Wesentlichen mit folgenden Erwägungen entgegengetreten: Die Rücknahme der Zulassung erweise sich weiterhin als rechtmäßig.
Rn. 20 Sie hatte in den zugehörigen Eilverfahren VG Köln 7 L 1502/14 und 7 L 2095/15 unter anderem geltend gemacht: Die Klägerin dürfe für die Missachtung des Unterlagenschutzes während der Schutzfrist nicht dadurch belohnt werden, dass die Rechtswidrigkeit der Zulassung nach Fristablauf als unbeachtlich angesehen werde.
Rn. 22 Mit ebenfalls am 26. Januar 2016 ergangenem Beschluss - 7 L 2095/15 - änderte das Verwaltungsgericht Köln seinen Beschluss vom 15. Dezember 2014 und lehnte den Antrag der Beigeladenen auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der streitgegenständlichen Aufhebung der der Klägerin erteilten Zulassung ab.
Rn. 30 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des BfArM und der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren VG Köln 7 K 2148/10, 7 L 1502/14 und 7 L 2095/15 ergänzend Bezug genommen.
- VG Köln, 26.01.2016 - 7 K 3354/14 " abzulehnen, 7 L 2095/15.
Rn. 28 Im Klageverfahren hat sich die Klägerin auf ihren Vortrag in den Verfahren 7 L 1502/14 und 7 L 2095/15 berufen.
Rn. 36 Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Verfahren 7 K 2148/10, 7 L 1502/14 und 7 L 2095/15 sowie auf die von der Beklagten in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge und sämtliche von den Beteiligten in diesen Verfahren vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.
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