Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 18.06.1997 - 7 L 6029/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 7a
Gewerberecht: Voraussetzungen für eine Gewerbeuntersagung gegenüber Vertretungsberechtigtem - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Untersagung der Gewerbeausübung; Ausspruch gegenüber dem Vertretungsberechtigten; Zulässiger Adressat
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Untersagung der Gewerbeausübung; Ausspruch gegenüber dem Vertretungsberechtigten; Zulässiger Adressat
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 10.08.1995 - 1 A 1269/93
- OVG Niedersachsen, 18.06.1997 - 7 L 6029/95
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1992 - 4 A 938/91
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung gegen den Geschäftsführer einer GmbH
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.1997 - 7 L 6029/95
Aus dem Wort "auch" in dieser Bestimmung geht hervor, daß die Untersagung der Gewerbeausübung gegen den Vertretungsberechtigten oder mit der Leitung des Betriebes Beauftragten nicht isoliert ausgesprochen werden kann (…Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 192, unter Hinweis auf BT-Drs. 10/318 S. 51; OVG Münster, Urt. v. 14.10.1992, GewArch 1993, 161;… VGH Mannheim, Urt. v. 25.2.1992, GewArch 1994, 373/374;… a. A. Sieg/Leifermann/Tettinger, § 35 GewO, Rn. 33).Sie besagt darüber hinaus aber auch, daß das Verfahren gegen den Vertretungsberechtigten oder leitenden Angestellten nicht durchgeführt werden darf, wenn der Gewerbetreibende sein Gewerbe vor Einleitung des Verfahrens gegen den Vertreter aufgegeben hat (OVG Münster, Urt. v. 14.10.1992, GewArch 1993, 161).
- BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei GmbH-Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.1997 - 7 L 6029/95
Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 19.12.1995, DVBl. 1996, 808/809) hat allerdings - ohne diese Frage abschließend zu entscheiden - Zweifel an der Gültigkeit dieser Feststellung geäußert: Es erscheine nicht von vornherein ausgeschlossen, daß ein Untersagungsverfahren nach § 35 Abs. 7 a GewO auch dann noch eingeleitet werden könne, wenn der Gewerbetreibende, etwa wegen des Verlaufs des gegen ihn gerichteten Untersagungsverfahrens, seine Tätigkeit tatsächlich eingestellt habe; gerade dieser Umstand, der die Fortsetzung des Untersagungsverfahrens gegen den Gewerbetreibenden nach § 35 Abs. 1 Satz 3 GewO nicht hindere, könnte für den Vertreter Veranlassung bieten, in die Selbständigkeit auszuweichen, obwohl möglicherweise gerade sein Verhalten die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden begründet habe. - BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 1.78
Gewerberecht - Untersagung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.1997 - 7 L 6029/95
Für das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einer Gewerbeuntersagung trägt die Behörde die materielle Beweislast (BVerwG, Urt. v. 2.2.1982, GewArch 1982, 302). - VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 14 S 2577/92
Zur Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit des leitenden …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.1997 - 7 L 6029/95
Aus dem Wort "auch" in dieser Bestimmung geht hervor, daß die Untersagung der Gewerbeausübung gegen den Vertretungsberechtigten oder mit der Leitung des Betriebes Beauftragten nicht isoliert ausgesprochen werden kann (…Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 192, unter Hinweis auf BT-Drs. 10/318 S. 51;… OVG Münster, Urt. v. 14.10.1992, GewArch 1993, 161; VGH Mannheim, Urt. v. 25.2.1992, GewArch 1994, 373/374;… a. A. Sieg/Leifermann/Tettinger, § 35 GewO, Rn. 33).
- OVG Niedersachsen, 16.11.2006 - 7 ME 128/06
Voraussetzungen für die Einleitung eines Untersagungsverfahrens gegen den …
Nach Auffassung der Antragstellerin - unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 18. Juni 1997 (Az. 7 L 6029/95) - setze die Einleitung des gegen sie gerichteten Untersagungsverfahrens voraus, dass das Gewerbe noch ausgeübt werde.Darüber hinaus darf das Verfahren gegen den Vertretungsberechtigten oder leitenden Angestellten nicht durchgeführt werden, wenn der Gewerbetreibende sein Gewerbe vor Einleitung des Verfahrens aufgegeben hat (vgl. Senat, Urt. v. 18.06.1997 - 7 L 6029/95 -, GewArch 1998, 30; zweifelnd an Letzterem für bestimmte Konstellationen BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93 -, BVerwGE 100, 187 ).
- OVG Hamburg, 26.05.2026 - 3 Bf 264/24
Wettbewerbsverstöße als Grund für eine Gewerbeuntersagung
In § 35 Abs. 7a Satz 2 GewO ist die Unabhängigkeit dieses Verfahrens geregelt, die auch in inhaltlicher Hinsicht besteht, so dass eine Untersagung nach Absatz 7a auch ohne Untersagung nach Absatz 1 verfügt werden kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.1995, 1 C 3/93, BVerwGE 100, 187, juris Rn. 21;… Ennuschat, a.a.O., § 35 Rn. 237;… a.A.: OVG Bautzen, Urt. v. 10.11.2022, 6 A 559/19, GewArch 2023, 110, juris Rn. 41; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.6.1997, 7 L 6029/95, GewArch 1998, 30, juris Rn. 23;… Marcks/Heß, a.a.O., § 35 Rn. 192). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2016 - 4 B 172/16
Rechtsschutzinteresse bei Abmeldung und Aufgabe der Betriebsstätte
Rn. 5 Vgl. auch BFH, Beschluss vom 9.7.2004 - XI B 44/03 -, juris, Rn. 14 sowie Nds. OVG, Urteil vom 18.6.1997 - 7 L 6029/95 -, GewArch 1998, 30 = juris, Rn. 24. - VG München, 28.05.2019 - M 16 K 18.1033
Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis
Dies bewirkt im Ergebnis eine Umkehrung der materiellen Beweislast, wenn der Gewerbetreibende seiner Darlegungslast nicht in ausreichendem Maße genügt hat (vgl. OVG Lüneburg, E.v. 18.6.1997 - 7 L 6029/95 - juris Rn. 31).
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