Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 7 L 807/96 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Art. 16a Abs. 1 GG; § 51 Abs. 1 AuslG; § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG
Politische Verfolgung; Staatliche Verfolgung; Afghanistan; General Dostum; Rabbani; Khad; Gefahr von Racheaktionen; Abschiebungshindernis; Entscheidung über Hilfsbegehren; Verhältnis von Hilfs- und Hauptbegehren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Politische Verfolgung; Staatliche Verfolgung; Afghanistan; General Dostum; Rabbani; Khad; Gefahr von Racheaktionen; Abschiebungshindernis; Entscheidung über Hilfsbegehren; Verhältnis von Hilfs- und Hauptbegehren
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 02.03.1995 - 2 A 2337/94
- OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 7 L 807/96
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85
Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 7 L 807/96
Anders verhält es sich, wenn es einer nichtstaatlichen Organisation gelingt, auf dem Territorium eines Staates "eine selbständige Herrschaftsstruktur zu errichten und eine eigene staatsähnliche hoheitliche Gewalt auszuüben", d.h. faktisch wie ein Staat zu agieren (BVerwG, Urt. v. 3.12.1985 - 9 C 22.85 -, NVwZ 1986, 760).In diesem Sinne ist die PLO im Libanon zeitweilig als staatsähnliche Gewalt ausübende Organisation betrachtet worden (BVerwG, Urt. v. 3.12.1985, a.a.O.).
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 7 L 807/96
Politische Verfolgung ist somit grundsätzlich staatliche Verfolgung" (BVerfGE 80, 315/333 f.). - BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85
Politische Verfolgung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 7 L 807/96
Bei ihr können nicht mehr Möglichkeiten zur Durchsetzung des von ihr beanspruchten Machtmonopols vorausgesetzt werden als bei einem "echten" Staat, bei dem ohne weiteres hingenommen wird, daß seine Machtmittel begrenzt sind und er seinen Bürgern keinen vollkommenen Schutz gegen politische Gewalttäter bieten kann (BVerwGE 72, 269/273;… weitere Nachweise bei Kanein/Renner, Ausländerrecht, Rdnr. 37 zu Art. 16 a GG). - VGH Hessen, 08.07.1996 - 13 UE 962/96
Afghanistan: fehlende Staatsmacht für das gesamte Staatsgebiet, jedoch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 7 L 807/96
allein in der Hand einzelner Familien, Sippen, Clans, Stammesgruppen, örtlicher Potentaten oder Militärkommandeure liegt, die ohne Bindung an übergeordnete Regeln... lediglich eine persönliche oder örtlich begrenzte Ordnung gewährleisten" (VGH Kassel, Urt. v. 8.7.1996 - 13 UE 962/96.A -, S. 13 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.1995 - 20 A 3402/91
Politische Verfolgung; Staatliche Verfolgung; Quasi- staatliche Organisation; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 7 L 807/96
Der Senat schließt sich in bezug auf diesen Zeitraum dem OVG Hamburg (…Urt. v. 25.4.1996 - OVG Bf II 2/95) an, das in Übereinstimmung mit dem OVG Münster (Urt. v. 16.11.1995 - 20 A 3402/91. A) entschieden hat, für Afghanistan lasse sich keine staatliche oder der Staatsgewalt vergleichbare Herrschaftsmacht feststellen, die einer Verfolgung den öffentlichen staatlichen Charakter geben könnte.
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96
Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …
Das Berufungsgericht hätte danach bei Ablehnung des Hauptantrags des Klägers auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG über seinen in der Berufungsinstanz unabhängig von der Zulassungsentscheidung angefallenen Hilfsantrag über die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 53 AuslG entscheiden müssen (ebenso: OVG Lüneburg, Urteil vom 9. September 1996 - 7 L 807/96 - OVG Weimar, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 3 K0 847/96 - DÖV 1997, 389). - VGH Baden-Württemberg, 16.09.1997 - A 13 S 1011/94
Afghanistan: aufgrund der Bürgerkriegssituation keine staatliche Gewalt iSd GG …
Insoweit schließt sich der Senat der Einschätzung des OVG Hamburg im Urteil vom 25.4.1996 - OVG Bf. II 2/95 (vgl. auch S. 11), des OVG Schleswig im Urteil vom 17.5.1995 - 2 L 2/95 - und des OVG Lüneburg vom 2.9.1996 - 7 L 807/96 - aus folgenden Gründen an:.Bei dieser Sachlage kann der Senat in Übereinstimmung mit der Einschätzung der politischen Lage in den Urteilen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 2.9.1996 a.a.O., des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 17.5.1995 a.a.O. und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 25.4.1996 a.a.O. davon ausgehen, daß jedenfalls Ende des Jahres 1993 und im Verlaufe des Jahres 1994 in Afghanistan nicht nur die zentrale Staatsgewalt zerfallen war, sondern sich in den Gebieten, in denen sich die verschiedensten Mudjaheddin-Gruppen schwerpunktmäßig mit ihren Führern festgesetzt hatten, keine quasi-staatliche Gebietsgewalt herausgebildet hatte, da es insoweit an dem Element der Dauerhaftigkeit gefehlt hat.
- OVG Niedersachsen, 19.06.1997 - 7 L 6581/96
Asyl: Abschiebungsschutz nach § 51 AuslG;; Abschiebungshindernis; Hazara; Khad
Für frühere Mitarbeiter des Khad besteht in ganz Afghanistan die Gefahr, Racheaktionen oder Bestrafung von seiten der Angehörigen der Opfer des Khad, der Mudjahedin sowie der Taliban wegen der dieser Einrichtung zur Last gelegten Verbrechen ausgesetzt zu sein (Fortführung von: Senat, Urteil v. 2. September 1996 - 7 L 807/96 -).Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 2. September 1996 (7 L 807/96, S. 13 f d. Abdr.) ausgeführt:.
- BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 54.97
Von Taleban-Milizen beherrschtes Gebiet Afghanistans als "staatsähnliches Gefüge" …
Ebenso hat das Berufungsgericht den Klageantrag verstanden (vgl. UA S. 10, wo auf das Urteil vom 9. September 1996 in dem Parallelverfahren 7 L 807/96 verwiesen wird; dort ist auf S. 15 der Antrag als Hilfsantrag bezeichnet). - VG Gießen, 13.02.1997 - 2 E 30226/96
Berücksichtigung von Änderungen der Sachlage hinsichtlich der politischen …
In den jeweiligen Teilgebieten Afghanistans ist es daher möglich, staatsähnliche Gewalt auszuüben und damit zugleich Personen aus der übergreifenden Friedensordnung auszugrenzen; politische Verfolgung auf regionaler Ebene ist nach alledem in Afghanistan grundsätzlich möglich (vgl. dazu HessVGH vom 08.07.1996, 13 UE 962/96; BayVGH vom 08.10.1996, 6 BA 96.32524; außerdem Niedersächsisches OVG vom 02.09.1996, 7 L 807/96). - VG Gießen, 13.02.1997 - 2 E 10819/91
Afghanistan: zur Situation der Frauen in den von den Taleban und den Mudjaheddin …
In den jeweiligen Teilgebieten Afghanistans ist es daher möglich, staatsähnliche Gewalt auszuüben und damit zugleich Personen aus der übergreifenden Friedensordnung auszugrenzen; politische Verfolgung auf regionaler Ebene ist nach alledem in Afghanistan grundsätzlich möglich (vgl. dazu HessVGH vom 08.07.1996, 13 UE 962/96; BayVGH vom 08.10.1996, 6 BA 96.32524; außerdem Niedersächsisches OVG vom 02.09.1996, 7 L 807/96).
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