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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26749
OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12 (https://dejure.org/2013,26749)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.09.2013 - 7 LA 140/12 (https://dejure.org/2013,26749)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. September 2013 - 7 LA 140/12 (https://dejure.org/2013,26749)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verpflichtung zur Verlängerung der Prüferlaubnis für einen Prüfer von Luftfahrtgerät der Klasse 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Verlängerung der Prüferlaubnis für einen Prüfer von Luftfahrtgerät der Klasse 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Verlängerung der Prüferlaubnis für einen Prüfer von Luftfahrtgerät der Klasse 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 44
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11

    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).

    Rn. 18 Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils darzulegen, muss sich der Zulassungsantragsteller substanziell mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (Nds. OVG, Beschl. v. 14.2. 2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7).

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 13;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, a. a. O.;… Kopp/Schenke, a. a. O.;… Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12
    Ein nicht ausdrücklich formulierter divergenzfähiger Rechtssatz des Verwaltungsgerichts muss sich daher als abstrakte Grundlage der Entscheidung eindeutig und frei von vernünftigen Zweifeln aus der Entscheidung selbst ergeben (BVerwG, Beschl. v. 7.3. 1975 - BVerwG VI CB 47.74 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130; Nds. OVG, Beschl. v. 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris, Langtext Rn. 16).

    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht gegen den Rechts- oder Tatsachensatz eines Divergenzgerichts nur dadurch verstoßen hat, dass es ihn im Einzelfall unzutreffend anwandte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.7. 1995 - BVerwG 9 B 18.95 -, NVwZ-RR 1997, 191; Nds. OVG, Beschl. v. 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris, Langtext Rn. 16).

    Letzteres macht es grundsätzlich notwendig, dass sie der Zulassungsantragsteller selbst abstrakt ausformuliert (Nds. OVG, Beschl. v. 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, Langtext Rn. 16).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (…Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).

    Zum anderen muss die Änderung der Rechtslage entweder rechtzeitig dargelegt und für die Beurteilung gerade derjenigen Richtigkeitszweifel erheblich sein, die der Zulassungsantragsteller bereits innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ausreichend geltend gemacht hat, oder aber sie muss Bedeutung im Rahmen einer Prüfung des Oberverwaltungsgerichts gewinnen, ob sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den ihr beigegebenen Gründen als richtig darstellt (zum gebotenen Umfang einer solchen Prüfung: BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 f., und Nds. OVG, Beschl. v. 17.6. 2009 - 5 LA 103/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (…Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert deshalb grundsätzlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (Nds. OVG, Beschl. v. 10.7. 2008 - 5 LA 174/05 -, juris, Langtext Rn. 5, und v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225 ff. [1227]).

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11

    Unbeachtlichkeit des Erfordernisses der Verletzung einer drittschützenden Norm …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, juris, Langtext Rn. 15).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, juris, Langtext Rn. 15;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2006, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 12 LB 59/08

    Beantragung der Erteilung einer Erlaubnis für freigabeberechtigtes Personal …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12
    Rn. 39 Gemessen an diesen Maßstäben hat der Kläger eine Abweichung des Verwaltungsgerichts von dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2010 - 12 LB 59/08 - unter anderem schon deshalb nicht ausreichend dargelegt, weil er (namentlich unter IV. auf der Seite 12 der Antragsbegründungsschrift vom 14. September 2012 - Bl. 161 GA) die beiden vermeintlich einander widerstreitenden abstrakten Rechts- oder Tatsachensätze des Verwaltungsgerichts einerseits und des Divergenzgerichts andererseits weder zitiert noch - sofern sie in den Urteilen nicht bereits ausdrücklich genannt sind - herausgearbeitet und bezeichnet hat.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12
    Das ist der Fall, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6. 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 [1459]).
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12
    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht gegen den Rechts- oder Tatsachensatz eines Divergenzgerichts nur dadurch verstoßen hat, dass es ihn im Einzelfall unzutreffend anwandte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.7. 1995 - BVerwG 9 B 18.95 -, NVwZ-RR 1997, 191;… Nds. OVG, Beschl. v. 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris, Langtext Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12
    Selbst wenn ein Zulassungsantragsteller die besonderen Schwierigkeiten der Rechtssache ausreichend dargelegt hat, kommt eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht mehr in Betracht, falls eine anderweitige Klärung der Problematik während des Zulassungsverfahrens erfolgt; denn die Zulassungsvoraussetzungen müssen noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über den Zulassungsantrag gegeben sein (Nds. OVG, Beschl. v. 17.2. 2010 - 5 LA 342/08 -, juris, Langtext Rn. 10;… Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rn. 39).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12
    Ein nicht ausdrücklich formulierter divergenzfähiger Rechtssatz des Verwaltungsgerichts muss sich daher als abstrakte Grundlage der Entscheidung eindeutig und frei von vernünftigen Zweifeln aus der Entscheidung selbst ergeben (BVerwG, Beschl. v. 7.3. 1975 - BVerwG VI CB 47.74 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130;… Nds. OVG, Beschl. v. 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris, Langtext Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 174/05

    Eine voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht …

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11

    Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung …

  • VGH Hessen, 14.01.1998 - 13 UZ 4132/97

    Asylverfahren: Divergenzrüge - Darlegungsgebot - Bezugnahme auf eine nur als …

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13

    Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe; …

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert deshalb grundsätzlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Langtext Rn. 31, m. w. N.).

    Ein nicht ausdrücklich formulierter divergenzfähiger Rechtssatz des Verwaltungsgerichts muss sich daher als abstrakte Grundlage der Entscheidung eindeutig und frei von vernünftigen Zweifeln aus der Entscheidung selbst ergeben (BVerwG, Beschl. v. 7.3. 1975 - BVerwG VI CB 47.74 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130; Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Langtext Rn. 38, m. w. N.).

    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht gegen den Rechts- oder Tatsachensatz eines Divergenzgerichts nur dadurch verstoßen hat, dass es ihn im Einzelfall unzutreffend anwandte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.7. 1995 - BVerwG 9 B 18.95 -, NVwZ-RR 1997, 191; Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, a. a. O.).

    Letzteres macht es grundsätzlich notwendig, dass sie der Zulassungsantragsteller selbst abstrakt ausformuliert (Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12

    Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall; …

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert deshalb grundsätzlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Langtext Rn. 31, m. w. N.).

    Ein nicht ausdrücklich formulierter divergenzfähiger Rechtssatz des Verwaltungsgerichts muss sich daher als abstrakte Grundlage der Entscheidung eindeutig und frei von vernünftigen Zweifeln aus der Entscheidung selbst ergeben (BVerwG, Beschl. v. 7.3. 1975 - BVerwG VI CB 47.74 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130; Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Langtext Rn. 38, m. w. N.).

    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht gegen den Rechts- oder Tatsachensatz eines Divergenzgerichts nur dadurch verstoßen hat, dass es ihn im Einzelfall unzutreffend anwandte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.7. 1995 - BVerwG 9 B 18.95 -, NVwZ-RR 1997, 191; Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, a. a. O.).

    Letzteres macht es grundsätzlich notwendig, dass sie der Zulassungsantragsteller selbst abstrakt ausformuliert (Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2020 - 12 LA 155/20

    Aktenvollständigkeit; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage

    Insbesondere ein nicht ausdrücklich formulierter divergenzfähiger Rechtssatz des Verwaltungsgerichts muss sich daher als abstrakte Grundlage der Entscheidung eindeutig und frei von vernünftigen Zweifeln aus der Entscheidung selbst ergeben (BVerwG, Beschl. v. 7.3.1975 - BVerwG VI CB 47.74 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130; Nds. OVG, Beschl. v. 27.9.2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Rn. 38, m. w. N.).

    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht gegen den Rechts- oder Tatsachensatz eines Divergenzgerichts nur dadurch verstoßen hat, dass es ihn im Einzelfall unzutreffend anwandte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.7.1995 - BVerwG 9 B 18.95 -, NVwZ-RR 1997, 191; Nds. OVG, Beschl. v. 27.9.2013 - 7 LA 140/12 -, a. a. O.).

    Letzteres macht es grundsätzlich notwendig, dass sie der Zulassungsantragsteller selbst abstrakt ausformuliert (Nds. OVG, Beschl. v. 27.9.2013 - 7 LA 140/12 -, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2016 - 12 LA 145/15

    Befreiung; Befreiungstatbestand; Befreiungsvoraussetzungen; …

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert deshalb grundsätzlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (Nds. OVG, Beschl. v. 15.7.2016 - 12 LA 161/15 -, v. 27.9.2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Rn. 31, v. 10.7.2008 - 5 LA 174/05 -, juris, Rn. 5, sowie v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225 ff. [1227]).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 12 LA 25/16

    Abwurfübung; Anflug; Belange der Verteidigung; öffentliche Belange; Bundeswehr; …

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert deshalb grundsätzlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (…Nds. OVG, Beschl. v. 16.9.2016 - 12 LA 145/15 -, a. a. O.; v. 27.9.2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Rn. 31, v. 10.7.2008 - 5 LA 174/05 -, juris, Rn. 5, sowie v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225 ff. [1227]).
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