Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 11.02.2002 - 7 LA 359/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Grundwassersanierung durch Grundstückseigentümer
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs 1 Nr 1c WasG ND; § 169 WasG ND; § 2 Abs 3 WasG ND
Altlast; Grundwasser; Holland-Liste; Sanierung; Sanierungsanordnung; Zustandsverantwortlicher - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 09.11.2000 - 12 A 3007/98
- OVG Niedersachsen, 11.02.2002 - 7 LA 359/01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2002 - 7 LA 359/01
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem - vom Verwaltungsgericht ausdrücklich herangezogenen - Beschluss vom 16. Februar 2000 (- 1 BvR 242/91, 315/99 -, DVBl. 2000, 1275) Fallgruppen gebildet, bei denen die Belastung des Zustandsverantwortlichen mit Sanierungskosten unzumutbar sein kann.3.3 Die Anwendung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 (a.a.O.) eröffnet ebenfalls keine Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache.
Eine Divergenz i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt weder im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03. November 1994 (- 3 C 17.92 -, NJW 1995, 3068) - 4.1 - noch auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 (a.a.O.) - 4.2 - vor.
- BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92
Rettungswesen: Regelung im Land Berlin
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2002 - 7 LA 359/01
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem vom Kläger herangezogenen Urteil vom 03. November 1994 (- 3 C 17.92 -, NJW 1995, 3068 (3070)) dies damit begründet, dass Verwaltungsakte mit Dauerwirkung sich nicht in einem einmaligen Gebot oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage erschöpfen, sondern vielmehr ein auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis zum Entstehen bringen und es ständig aktualisieren.Eine Divergenz i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt weder im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03. November 1994 (- 3 C 17.92 -, NJW 1995, 3068) - 4.1 - noch auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 (…a.a.O.) - 4.2 - vor.
- BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90
Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2002 - 7 LA 359/01
1.4.1 Grundsätzlich ist bei einer Anfechtungsklage die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten Behördenentscheidung maßgeblich (BVerwG, Beschl. v. 23.11.1990 - 1 B 155.90 -, DÖV 1991, 297).
- BVerwG, 07.11.2018 - 7 C 18.18
Abfall; Aktenwidrigkeit; Altlast; Auslegungsgrundsätze; Dauerverwaltungsakt; …
Dies gilt auch, wenn der Ordnungspflichtige aufgrund der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs dem Bescheid - wie hier - über einen längeren Zeitraum nicht nachkommen muss (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Februar 2002 - 7 LA 359/01 - juris Rn. 8). - VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05
Pflicht des Eigentümers eines Grundstücks zur Räumung desselben von Kampfmitteln; …
Wird der Verkehrswert von den Kosten überschritten, entfällt in der Regel das Interesse des Eigentümers an einem künftigen privatnützigen Gebrauch des Grundstückes (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - 7 C 22/03 - Nds. OVG, Beschl. v. 11.02.2002 - 7 LA 359/01-).
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