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| OVG Niedersachsen, 07.01.1993 - 7 M 5684/92 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 6 Abs. 2 KO; § 5 Abs. 3 Nr. 2 BImSchG
Betrieb; Genehmigungspflichtige Anlage; Eröffnung des Konkurses; Konkursverwalter; Verwaltungsbefugnis; Reststoffbeseitigung; Abfallbeseitigung; Freigabe der Reststoffe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betrieb; Genehmigungspflichtige Anlage; Eröffnung des Konkurses; Konkursverwalter; Verwaltungsbefugnis; Reststoffbeseitigung; Abfallbeseitigung; Freigabe der Reststoffe
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 27.08.1992 - 10 B 10287/92
- OVG Niedersachsen, 07.01.1993 - 7 M 5684/92
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1671
- ZIP 1993, 1174
- NVwZ 1993, 701 (Ls.)
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 37.80
Grundwassergefährdende Lagerbehälter - Konkursverwalter - Gemeinschuldner - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.1993 - 7 M 5684/92
Bei der hier gegebenen Sachlage stellt sich nicht die in der Literatur umstrittene Frage, wann eine Verpflichtung des Gemeinschuldners zur Entsorgung von Abfällen und insbesondere zur Beseitigung von Altlasten bereits vor Konkurseröffnung entstanden und darum nicht nach §§ 6 II, 58 I 1 KO, sondern nach der Bestimmung des § 69 KO zu beurteilen ist (Kilger, in: Festschr. f. Merz, S. 253 f, 267 f [271]; K. Schmidt BB 1991, 1273).Es mag dahinstehen, ob eine solche - konkursrechtlich unbedenkliche und allgemein für zulässig und wirksam erachtete - Freigabe mit der Folge der Wiederherstellung der Verfügungsmacht des Gemeinschuldners den Konkursverwalter von seiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtung in Fällen zu befreien vermag, in welchen diese Verpflichtung an das Eigentum an der störenden Sache, d.h. an ihre vermögensrechtliche Zuordnung geknüpft ist (so der vom BVerwG, NJW 1984, 2427 entschiedene Fall).
Der Senat sieht sich mit dieser Auffassung nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des BVerwG (NJW 1984, 2427), da dieses vor Inkrafttreten des § 5 III BImSchG (am 1.9.1990, Art. 6 des Gesetzes vom 11.5.1990, BGBl. I, 870) entschieden hat.
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 10 S 7/90
Inanspruchnahme des Konkursverwalters als Zustandsstörer zur Beseitigung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.1993 - 7 M 5684/92
Wegen der Unvergleichbarkeit von öffentlich-rechtlichen Ordnungspflichten und schuldrechtlichen Verpflichtungen ist auch keine entsprechende Anwendung der genannten Vorschriften möglich (im Ergebnis ebenso VGH Mannheim, NJW 1992, 64 = NVwZ 1992, 192 L = BB 1991, 237). - OVG Niedersachsen, 07.05.1991 - 7 M 3600/91
Abfallrechtliche Beseitigungspflicht des Konkursverwalters; Altlasten; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.1993 - 7 M 5684/92
Sie ist Bestandteil seiner Pflicht zur Verwaltung des zur Konkursmasse gehörenden Vermögens (§ 6 II KO; vgl. Senat, NJW 1992, 1252 = BB 1992, 1091).
- OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Durchführung von Kontrollmaßnahmen nach dem …
Sie ist schon aufgrund Gesetzes zu erfüllen; die nur im Falle der Nichterfüllung dieser Pflicht ergehende Ordnungsverfügung dient demnach nicht ihrer Begründung, sondern ihrer Durchsetzung (Nds. OVG, Beschl. v. 7.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671;… Urt. v. 20.03.1997 - 7 L 2062/95 -, NJW 1998, 398 ; Beschl. v. 7.03.1997 - 7 M 3628/96 -, NJW 1997, 97 ; zustimmend K. Schmidt, NJW 1993, 2833 ).Denn die materielle Polizeipflichtigkeit resultiert nicht aus einem zweiseitigen Schuldverhältnis des Polizeipflichtigen gegenüber der zuständigen Behörde und besteht auch nicht gegenüber einem bestimmten Rechtssubjekt als Gläubiger (Nds. OVG, Beschl. v. 07.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671;… Nds. OVG, Urt. v. 20.03.1997 - 7 L 2062/95 -, NJW 1998, 398 ), sondern gegenüber der Allgemeinheit.
- OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 98/02
Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Erstattung von Aufwendungen für …
Sie ist schon aufgrund Gesetzes zu erfüllen; die nur im Falle der Nichterfüllung dieser Pflicht ergehende Ordnungsverfügung dient demnach nicht ihrer Begründung, sondern ihrer Durchsetzung (Nds. OVG, Beschl. v. 7.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671;… Urt. v. 20.03.1997 - 7 L 2062/95 -, NJW 1998, 398 ; Beschl. v. 7.03.1997 - 7 M 3628/96 -, NJW 1997, 97 ; zustimmend K. Schmidt, NJW 1993, 2833 ).Denn die materielle Polizeipflichtigkeit resultiert nicht aus einem zweiseitigen Schuldverhältnis des Polizeipflichtigen gegenüber der zuständigen Behörde und besteht auch nicht gegenüber einem bestimmten Rechtssubjekt als Gläubiger (Nds. OVG, Beschl. v. 07.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671;… Nds. OVG, Urt. v. 20.03.1997 - 7 L 2062/95 -, NJW 1998, 398 ), sondern gegenüber der Allgemeinheit.
- OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 247/02
Sicherungs- und Sanierungsanordnung gegen die Rechtsnachfolgerin einer …
aa) Zwar hat der Senat bereits mehrfach die grundsätzliche Möglichkeit einer Gesamtrechtsnachfolge auch in lediglich "abstrakte" Polizeipflichten bejaht (Nds. OVG, Beschl. v. 07.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671; Beschl. v. 7.03.1997 - 7 M 3628/96; Beschl. v. 25.08.1997 - 7 M 4750/96), doch ist, soweit eine Ausgangsverantwortlichkeit der Papierfabrik Eppen GmbH und Co. KG für die schadstoffhaltigen Betriebsrückstände nach § 6 NGefAG oder nach § 31 Abs. 6 Nr. 2 NAbfG in Betracht kommt, zu beachten, dass die Klägerin nicht Gesamtrechtsnachfolgerin dieser KG, sondern nur Gesamtrechtsnachfolgerin der ehemaligen Komplementärin dieser KG ist.Der Vorstellung, die abstrakte polizeirechtliche Verantwortlichkeit könne Ausfluss einer Rechtsbeziehung sein, in der die Ordnungsbehörde als Gläubiger auftritt, hat sich der Senat in der Vergangenheit aber verschlossen, weil die materielle Polizeipflichtigkeit nicht aus einem zweiseitigen Schuldverhältnis des Polizeipflichtigen gegenüber der zuständigen Behörde resultiert und auch nicht gegenüber einem bestimmten Rechtssubjekt als Gläubiger besteht, sondern gegenüber der Allgemeinheit (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 07.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671; Nds. OVG, Urt. v. 20.03.1997 - 7 L 2062/95 -, NJW 1998, 398 ; Urt. v. 21.04.2004 - 7 LC 98/02 -, NuR 2004, 684 ; Urt. v. 21.04.2004 - 7 LC 97/02 -, NdsVBl.
- OVG Niedersachsen, 03.12.2009 - 7 ME 55/09
Abfallrechtliche Entsorgungspflicht des Insolvenzverwalters unabhängig von der …
Für einen Fortbestand der Entsorgungspflicht nach der Freigabeerklärung lässt sich auch aus dem Beschluss des Senats vom 7. Januar 1993 - 7 M 5684/92 - (NJW 1993, 1671) nichts herleiten. - OVG Niedersachsen, 20.03.1997 - 7 L 2062/95
Verantwortung für die Beseitigung von während des Betriebs eines …
Daher obliegt dem Konkursverwalter grundsätzlich auch die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die sich auf Gegenstände der Konkursmasse beziehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.1.1984 - 4 C 37.80 -, NJW 1984, 2427; Beschl. d. Sen. v. 7.5.1991 - 7 M 3600/91 -, NJW 1992, 1252 = BB 1992, 1091; v. 7.1.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671;… v. 9.9.1994, a.a.O.). - VG Schleswig, 09.03.2004 - 12 B 11/04 Aufgrund dieser insolvenzrechtlichen Stellung obliegt ihm die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die sich auf Gegenstände der Insolvenzmasse beziehen (BVerwG, NJW 1984, 2427; NJW 1992, 1252; NJW 1993, 1671).
Denn die immissionsschutzrechtliche (Nachsorge-)Pflicht, die sich aus der ursprünglichen Betreiberstellung der Gemeinschuldnerin ergibt, bezieht sich im konkreten Fall nicht auf das Grundstück oder die vermögensrechtliche Zuordnung der Stoffe , sondern auf die Anlage (BVerwG, NJW 1993, 1671; OVG Lüneburg, NJW 1998, 398;… OVG Sachsen-Anhalt, a.a.O.; VG Frankfurt, NuR 2000, 532).
- OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 7 M 3628/96
Sanierungsanordnung; Altlast; Vermutung; C-Werte der Holland-Liste; Entkräftung …
So hat er in seinem Beschluß vom 7. Januar 1993 - 7 M 5684/92 - (NJW 1993, 1671) den Standpunkt vertreten, die Verpflichtung zur Beseitigung eines ordnungswidrigen Zustandes ent- und bestehe unabhängig von einem sie konkretisierenden Verwaltungsakt; sie sei schon aufgrund des Gesetzes zu erfüllen; die nur im Falle der Nichterfüllung jener Pflicht ergehende Ordnungsverfügung diene nicht ihrer Begründung, sondern ihrer Durchsetzung. - OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 7 M 5048/93
Konkursverwalter; Anordnung; Abfälle; Gewerbebetrieb; Gemeinschuldner; …
Sie ist Bestandteil seiner Pflicht zur Verwaltung des zur Konkursmasse gehörenden Vermögens (§ 6 II KO; vgl. Senat, NJW 1992, 1252 = BB 1992, 1091 und NJW 1993, 1671 = NVwZ 1993, 701 L) .Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 7.1.1993 (NJW 1993, 1671 = NVwZ 1993, 701 L) dargelegt, daß eine solche konkursrechtlich unbedenkliche und allgemein für zulässig und wirksam erachtete Freigabe mit der Folge der Wiederherstellung der Verfügungsmacht des Gemeinschuldners den Konkursverwalter von seiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtung jedenfalls in den Fällen nicht zu befreien vermag, in welchen diese Verpflichtung nicht an das Eigentum an der störenden Sache geknüpft ist, sondern auf dem Betrieb der Anlage und der Sachherrschaft des Betreibers beruht.
- VGH Hessen, 22.10.1999 - 8 TE 4371/96
Abfallbeseitigung: Beseitigungsanordnung gegenüber dem Konkursverwalter
Es kommt hier noch hinzu, dass nach wohl überwiegender Ansicht durch die -- mit Schreiben des Klägers vom 22. August 1994 und damit vor Erlass der streitigen abfallrechtlichen Verfügung erfolgte -- Freigabe der Abfälle als konkursbefangene Gegenstände die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auch abfallrechtlicher Art auf den Gemeinschuldner übergehen, die an das Eigentum oder an eine sonstige vermögensrechtliche Zuordnung der störenden Sache geknüpft sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 -- 4 C 37/80 -- NJW 1984 S. 2427 f.;… Schulz a.a.O. S. 532;… einschränkend bei bereits entstandener Masseschuld: Weitemeyer a.a.O.; anders für eine betreiberbedingte Haftung nach BImschG: BVerwG…, Urteil vom 22. Oktober 1998 -- 7 C 38.97 -- a.a.O. und OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Januar 1993 -- 7 M 5684/92 -- NJW 1993 S. 1671). - OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99
Verantwortlichkeit für die Altlastensanierung auf "Bahngrundstücken" insbesondere …
Vielmehr ent- und besteht die Verpflichtung zur Beseitigung - sowie zur Vermeidung - eines ordnungswidrigen Zustandes unabhängig von einem sie konkretisierenden Verwaltungsakt; sie ist schon aufgrund des Gesetzes zu erfüllen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671; Stadie, Rechtsnachfolge im Verwaltungsrecht, DVBI. - OVG Sachsen, 16.08.1994 - 1 S 173/94
Verwaltungsvollstreckung - Gesamtvollstreckung; Konkurs; Bevorrechtigte …
- VG Dresden, 19.06.2003 - 13 K 862/02
Umweltrecht - Altlastenhaftung der Insolvenzmasse
- VG Hannover, 16.05.2001 - 12 A 1401/99
Umwelthaftung eines Konkursverwalters; Adressat einer immissionsschutzrechtlichen …
- VG Frankfurt/Oder, 08.09.1998 - 7 L 283/98
Nachsorgeanordnungen in Form einer Beseitigungsverfügung; Genehmigungsbedürftige …
- AG Hildesheim, 21.03.2000 - 17 Ds 14 Js 8105/96
Umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch Unterlassen der Entsorgung von …
- OVG Niedersachsen, 25.08.1997 - 7 B 91/95
Ansehung eines auf die Tätigkeit einer Personen-Handelsgesellschaft …
- VG Lüneburg, 30.04.2009 - 2 B 40/09
Rechtmäßigkeit einer an den Insolvenzverwalter einer Firma gerichteten …
- LG Neubrandenburg, 05.05.1999 - 6 O 533/98
Zulässigkeit der Freigabe von Vermögensgegenständen aus der Konkursmasse; …
- VG Dresden, 09.11.1994 - 5 K 1761/93
- VG Frankfurt/Main, 05.03.2013 - 2 K 4996/11
Abfallbeseitigungsrecht
- VG Gelsenkirchen, 10.05.1996 - 5 K 606/94
Verpflichtung der Widerspruchsbehörde zur fortdauernden Überprüfung der …
- OVG Niedersachsen, 25.08.1997 - 7 M 4750/96
Sanierung einer Altlast;; Altlast; Gesellschafterhaftung; Sanierung; Verjährung
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