Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 7 ME 99/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 33a Abs 1 FahrlG; § 33a Abs 4 S 1 FahrlG; § 8 Abs 4 FahrlG
Fahrlehrerlaubnis; Fortbildungspflicht; Ordnungswidrigkeit; Widerruf - verkehrslexikon.de
Widerruf der Fahrlehrerlaubnis wegen Verstoßes gegen die Fortbildungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 31.08.2016 - 1 B 156/16
- OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 7 ME 99/16
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 266
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 22.05.2007 - 2 UE 2799/06
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 7 ME 99/16
Ein zweiter Verstoß gegen die Fortbildungspflicht liegt nicht erst nach dem Ablauf von weiteren vier Jahren vor (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 22.05.2007 - 2 UE 2799/06 -, juris; VG Chemnitz, Urteil vom 09.11.2009 - 4 K 935/07 -, juris).Rn. 6 Dieser Auslegung, die durch die Gesetzesmaterialien gestützt wird, steht die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Mai 2007 (Az. 2 UE 2799/06) nicht entgegen.
- VG Chemnitz, 09.11.2009 - 4 K 935/07
Entziehung der Fahrlehrererlaubnis bei zweimaliger Versäumung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 7 ME 99/16
Ein zweiter Verstoß gegen die Fortbildungspflicht liegt nicht erst nach dem Ablauf von weiteren vier Jahren vor (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 22.05.2007 - 2 UE 2799/06 -, juris; VG Chemnitz, Urteil vom 09.11.2009 - 4 K 935/07 -, juris).Die in § 8 Abs. 4 FahrlG normierte Folgeregelung, wonach nach Rücknahme oder Widerruf der Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerschein unverzüglich der Erlaubnisbehörde zurückzugeben ist, greift erst ab Unanfechtbarkeit oder zumindest ab der sofortigen Vollziehbarkeit des tatbestandlich vorausgesetzten Widerrufs (vgl. VG Chemnitz, Urteil vom 09.11.2009 - 4 K 935/07 -, juris, m. w. N.;… Bouska/May/Weibrecht, Fahrlehrer Recht, 9. Auflage, § 8 FahrlG, Ziffer 10 für den Fall der Widerspruchseinlegung).
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 - 9 S 761/25
Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter" wegen …
Diese Norm erlaubt die Rückforderung von aufgrund eines Verwaltungsaktes erteilten Urkunden oder Sachen, die zum Nachweis der Rechte aus dem Verwaltungsakt oder zu deren Ausübung bestimmt sind, wenn der Verwaltungsakt unanfechtbar widerrufen oder zurückgenommen oder seine Wirksamkeit aus einem anderen Grund nicht oder nicht mehr gegeben ist, also auch bei sofortiger Vollziehbarkeit der Widerrufsentscheidung (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 10.12.2013 - 6 S 2112/13 -, juris Rn. 57 m. w. N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.10.2016 - 7 ME 99/16 -, juris Rn. 8;… Schneider, in: Schoch/Schneider, VwVfG, 7. EL Mai 2025, § 52 Rn. 11 m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 24.09.2024 - 9 S 960/24
Streitwert bei Fahrlehrererlaubniserteilung, -rücknahme oder -widerruf
Mindestens beträgt er aber 15.000,- EUR (aus der Vielzahl nicht veröffentlichter Entscheidungen des Senats: Senatsbeschluss vom 15.02.2021 - 9 S 78/21 - n.v.;… ebenso Nds. OVG, Beschlüsse vom 12.03.2020 - 12 OA 31/20 -, juris Rn. 3, und vom 14.10.2016 - 7 ME 99/16 -, juris, Tenor und Rn. 11;… nach Auffassung des OVG NRW bemisst sich das wirtschaftliche Interesse an Verfahren, in denen um eine Fahrlehrerlaubnis gestritten wird, stets nur nach dem aus der Fahrlehrertätigkeit zu erzielenden jährlichen Mindestnettogewinn in Höhe von 15.000,- EUR, vgl. Beschlüsse vom 17.11.2020 - 16 E 766/20 -, juris Rn. 5…, vom 23.10.2014 - 16 E 1052/14 -, juris Rn. 5, …und vom 26.06.2003 - 8 A 713/02 -, juris Rn. 17, vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 09.01.2012 - 6 B 11340/11 -, juris, Tenor und Rn. 20 ). - OVG Niedersachsen, 12.03.2020 - 12 OA 31/20
Fahrlehrerlaubnis; Kostenbescheid; Streitwert; Widerruf, Fahrlehrerlaubnis
Rn. 3 Wie aus der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 14.10.2016 - 7 ME 99/16 -, NVwZ-RR 2017, 266 f., hier zitiert nach juris, Tenor und Rn. 11; Beschl. v. 17.1.2013 - 7 LB 115/11 - und v. 5.2.2013 - 7 LB 115/11 -), aber auch der Rechtsprechung anderer Obergerichte (OVG NRW, Beschl. v. 28.4.2008 - 8 B 457/08 -, juris, Rnrn. 20 ff.;… OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 9.1.2012 - 6 B 11340/11 -, juris, Tenor und Rn. 20) gefolgert werden kann, beträgt der Streitwert in einem Hauptsacheverfahren, in dem um den Widerruf (oder die Erteilung) einer Fahrlehrerlaubnis gestritten wird, in entsprechender Anwendung der Vorschläge unter den Nrn. 36.3 und 54.2.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NordÖR 2014, 11) mindestens 15.000,- EUR.
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