Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2005 - 7 N 112.05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
GO § 120; ; GO § 123; ; GO § 123 Satz 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 a Abs. 4 Satz 4
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Fiktion der Beteiligtenfähigkeit; Voraussetzungen für die Ausübung des kommunalaufsichtsrechtlichen Unterrichtungsrechts ; Sinn und Zweck des kommunalaufsichtsrechtlichen Unterrichtungsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 13.02.2002 - 4 K 1793/01
- VG Cottbus, 07.03.2002 - 4 K 1793/01
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2005 - 7 N 112.05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2005 - 7 N 112.05
Werden die besonderen rechtlichen Schwierigkeiten - wie vorliegend - der Sache nach darauf gestützt, dass das Verwaltungsgericht entscheidungserhebliche Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet habe, muss der Antragsteller die jeweiligen Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darstellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458). - VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 283/03
Gemeindegebietsreform; Beteiligtenfähigkeit
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2005 - 7 N 112.05
Eine ausnahmsweise Fiktion der Beteiligtenfähigkeit kam nicht in Betracht (vgl. dazu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 27. Mai 2004, LKV 2005, 23), da sich der Streitgegenstand nicht auf die Auflösung des Amtes Jänschwalde bezieht.
- VG Cottbus, 25.08.2016 - 1 K 1444/14
Sonstiges
Dieser Rechtsprechung, die vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unbeanstandet geblieben ist (vgl. Beschluss vom 28. September 2005 - OVG 7 N 112.05 -, juris Rn. 4), hat sich zwischenzeitlich auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit der Begründung angeschlossen, nur durch das Erfordernis einzelfallbezogener Umstände, die das Informationsbedürfnis nachvollziehbar erscheinen ließen, werde verhindert, dass die Aufsichtsbehörde ein mit den Grundsätzen der als Rechtsaufsicht ausgestalteten Kommunalaufsicht nicht vereinbares Ausforschungsrecht erhalte (…vgl. Beschluss vom 11. Juli 2013 - 4 L 145/13 -, juris Rn. 6).Erst die Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse ermöglicht nämlich der Aufsichtsbehörde, das ihr im Rahmen der Aufsicht eingeräumte Ermessen sachgerecht einzusetzen (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 13. Februar 2002 - 4 K 1793/01 -, S. 6 UA; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2005 - OVG 7 N 112.05 -, juris Rn. 4; OVG für das Land Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 4 L 145/13 -, juris Rn. 6).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 4 L 145/13
Zur Ausübung der Informationsrechte der Kommunalaufsichtsbehörden in …
Rn. 6 Zu Recht hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass bei Selbstverwaltungsangelegenheiten eine Ausübung der Rechte aus § 135 GO LSA nur dann zur Erfüllung der Aufgaben der Kommunalaufsichtsbehörde erforderlich ist, wenn zumindest einzelfallbezogene Umstände vorliegen, die das geltend gemachte Informationsbedürfnis objektiv nachvollziehbar erscheinen lassen, ohne dass sich die bisherigen Erkenntnisse und Erwägungen der Behörde (bereits) zu Rechtmäßigkeitszweifeln gegenüber einem Handeln der auf Auskunft in Anspruch genommenen Körperschaft verdichtet haben müssen (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. September 2005 - OVG 7 N 112.05 -, zit. nach JURIS zu § 123 GO BB i.V.m. § 12 Abs. 3 AmtsO BB;… vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11. Januar 2011 - 2 L 88/00 -, zit. nach JURIS).
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