Rechtsprechung
| BVerwG, 26.03.1990 - 7 NB 1.90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wasserrecht - Wasserschutzgebiet - Reservebrunnen - Wasserversorgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.12.1989 - 22 N 87.3336
- BVerwG, 26.03.1990 - 7 NB 1.90
Papierfundstellen
- NVwZ 1990, 972
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 09.07.2010 - 22 N 06.1741
Normenkontrollverfahren; Wasserschutzgebiet; Antragsbefugnis bei ehevertraglicher …
Eine Unterschutzstellung für die Zukunft als Reserve für die künftige öffentliche Wasserversorgung ist danach z.B. dann möglich, wenn feststeht, dass sich in dem fraglichen Gebiet das Trinkwasserangebot künftig verknappen und deshalb die Bedeutung des strittigen, für die öffentliche Wasserversorgung gut geeigneten Grundwasservorkommens zunehmen wird (BayVGH vom 6.12.1996 ZfW 1997, 232 unter Hinweis auf BVerwG vom 26.3.1990 NVwZ 1990, 972).Dies gilt auch dann, wenn der genaue Zeitpunkt für die Wassergewinnung nicht bestimmbar ist (BVerwG vom 26.3.1990 a.a.O.).
Wenn man für die fernere Zukunft einen zunehmenden Bedarf an Trinkwasser annähme und deshalb eine weitergehende Sicherung neuer Grundwassererschließungsmöglichkeiten ins Auge fassen würde (…vgl. BayVGH vom 6.12.1996 a.a.O.; BVerwG vom 26.3.1990 a.a.O.), wäre die angegriffene Verordnung hierfür mit ihrem Schutzregime zu weitgehend.
- VGH Bayern, 16.08.2022 - 8 N 19.1138
Normenkontrollantrag gegen Wasserschutzgebietsverordnung
Das Allgemeinwohlinteresse, Gewässer zugunsten der künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1990 - 7 NB 1.90 - NVwZ 1990, 972 = juris Rn. 3), ist bei der Erweiterung bestehender Wassergewinnungsanlagen gleichermaßen relevant (…vgl. OVG RhPf, U.v. 29.9.2020 - 1 C 10840/19 - ZNER 2021, 186 = juris Rn. 108 f.). - BVerwG, 30.12.2021 - 7 BN 2.21
Erforderlichkeit der Festsetzung eines Wasserschutzgebiet
Es steht nicht zu erwarten, dass in einem Revisionsverfahren weiterführende, der Rechtsfortbildung dienende Aussagen zu der Frage gemacht werden könnten, wann von einer derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung gesprochen werden kann oder unter welchen Voraussetzungen der Schutz einer künftigen Versorgung erforderlich ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26. März 1990 - 7 NB 1.90 - NVwZ 1990, 972). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2011 - 2 K 174/09
Voraussetzungen und Zuständigkeitsregelungen für die Festsetzung eines …
(vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.03.1990 - 7 NB 1.90 -, NVwZ 1990, 972).
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