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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 17.03.1998 - 7 NC 116.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11860
OVG Berlin, 17.03.1998 - 7 NC 116.97 (https://dejure.org/1998,11860)
OVG Berlin, Entscheidung vom 17.03.1998 - 7 NC 116.97 (https://dejure.org/1998,11860)
OVG Berlin, Entscheidung vom 17. März 1998 - 7 NC 116.97 (https://dejure.org/1998,11860)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechnung des Personalbedarfs; Lehreinheit Zahnmedizin; Ambulante Versorgung; Erschöpfende Kapazitätsauslastung; Weiterbildungstätigkeiten; Krankenversorgungstätigkeiten

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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Berlin, 17.03.1998 - 7 NC 116.97
    Sie genügt nicht den Erfordernissen rationaler Abwägung, wie sie das Bundesverfassungsgericht konkretisiert hat (vgl. BVerfGE 85, 36, 64), weil der berücksichtigte Umfang der Krankenversorgung keine Korrektur wegen der Überschneidungen zwischen Weiterbildungs- und Krankenversorgungstätigkeiten bei den Gruppen der befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter und Assistenten enthält.
  • VG Schleswig, 25.11.2016 - 9 C 102/16

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

    Rn. 33 Auf der Grundlage des Vorstehenden ist für den Berechnungszeitraum 2016/2017 von einer Summe der Deputatstunden von insgesamt 277 LVS/Semester auszugehen; das durchschnittliche Lehrdeputat für die (unter Einbeziehung von Dr. X) 53 in der Lehre verfügbaren Stellen beträgt demgemäß (277 : 53 =) 5,2264 LVS/Semester (s. Ziffer I.1. Anlage 1 zu § 7 HZVO ; vgl. OVG Berlin, B. v. 17.03.1998 - 7 NC 116/97 -, juris Rn. 10: Grundlage dieser Berechnung sind nur die Stellen mit Lehrverpflichtung).

    Rn. 36 Der seit dem Wintersemester 1990/1991 geltende (gegenüber dem früheren Ansatz von 8 tagesbelegten Betten kapazitätsungünstigere) Wert von 7, 2 ist im Hinblick auf seine Angleichung an den entsprechenden Wert für die Lehreinheit klinisch-praktische Medizin im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht zu beanstanden und vom Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers noch gedeckt (vgl. OVG Berlin, B. v. 17.03.1998 - 7 NC 116.97 -, juris; OVG B-Stadt, B. v. 27.08.2008 - 3 Nc 141/07 -, juris;… Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl. 2003, Rn. 19 zu § 9 KapVO , a. A.: Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Bd. 2, 2013, § 20 Rn. 381).

    Als "Gesamtstellenzahl" legt die Antragsgegnerin zutreffend 55 Stellen zu Grunde, nämlich die 53 verfügbaren Stellen zuzüglich der zwei Planstellen ohne Lehrverpflichtung (vgl. schon OVG Berlin, B. v. 17.03.1998 - 7 NC 116/97 -, juris Rn. 14;… VGH München, B. v. 28.04.2011 - 7 CE 10.10402 u.a. -, juris Rn. 13).

  • VG Schleswig, 30.11.2020 - 9 C 64/20

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an der C...-Universität zu Kiel …

    Auf der Grundlage des Vorstehenden ist für den Berechnungszeitraum 2020/2021 wie im Vorjahr von einer Summe der Deputatsstunden von insgesamt 277 LVS/Semester auszugehen; das durchschnittliche Lehrdeputat für die (unter Einbeziehung von Dr. C.) 53 in der Lehre verfügbaren Stellen beträgt demgemäß (277 : 53 =) 5,2264 LVS /Semester (s. Ziffer I.1. Anlage 1 zu § 7 HZVO; vgl. OVG Berlin, B. v. 17.03.1998 - 7 NC 116/97 -, juris Rn. 10: Grundlage dieser Berechnung sind nur die Stellen mit Lehrverpflichtung).

    Der seit dem Wintersemester 1990/1991 geltende (gegenüber dem früheren Ansatz von 8 tagesbelegten Betten kapazitätsungünstigere) Wert von 7, 2 ist im Hinblick auf seine Angleichung an den entsprechenden Wert für die Lehreinheit klinisch-praktische Medizin im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht zu beanstanden und vom Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers noch gedeckt (vgl. OVG Berlin, B. v. 17.03.1998 - 7 NC 116.97 -, juris; OVG A-Stadt, B. v. 27.08.2008 - 3 Nc 141/07 -, juris;… Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl. 2003, Rn. 19 zu § 9 KapVO, a. A.: Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Bd. 2, 2013, § 20 Rn. 381).

    Als "Gesamtstellenzahl" legt die Kammer unter Bezugnahme auf die obigen Ausführungen wie im Vorjahr 55 Stellen zu Grunde, nämlich die 53 verfügbaren Stellen zuzüglich der zwei Planstellen ohne Lehrverpflichtung (vgl. schon OVG Berlin, B. v. 17.03.1998 - 7 NC 116/97 -, juris Rn. 14;… VGH München, B. v. 28.04.2011 - 7 CE 10.10402 u.a. -, juris Rn. 13).

  • VG Schleswig, 05.12.2017 - 9 C 134/17

    Zuteilung eines Studienplatzes an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel im …

    Rn. 32 Auf der Grundlage des Vorstehenden ist für den Berechnungszeitraum 2017/2018 von einer Summe der Deputatstunden von insgesamt 277 LVS/Semester auszugehen; das durchschnittliche Lehrdeputat für die (unter Einbeziehung von Dr. C.) 53 in der Lehre verfügbaren Stellen beträgt demgemäß (277 : 53 =) 5,2264 LVS/Semester (s. Ziffer I.1. Anlage 1 zu § 7 HZVO ; vgl. OVG Berlin, B. v. 17.03.1998 - 7 NC 116/97 -, juris Rn. 10: Grundlage dieser Berechnung sind nur die Stellen mit Lehrverpflichtung).

    Rn. 35 Der seit dem Wintersemester 1990/1991 geltende (gegenüber dem früheren Ansatz von 8 tagesbelegten Betten kapazitätsungünstigere) Wert von 7, 2 ist im Hinblick auf seine Angleichung an den entsprechenden Wert für die Lehreinheit klinisch-praktische Medizin im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht zu beanstanden und vom Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers noch gedeckt (vgl. OVG Berlin, B. v. 17.03.1998 - 7 NC 116.97 -, juris; OVG Hamburg, B. v. 27.08.2008 - 3 Nc 141/07 -, juris;… Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl. 2003, Rn. 19 zu § 9 KapVO , a. A.: Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Bd. 2, 2013, § 20 Rn. 381).

    Als "Gesamtstellenzahl" legt die Antragsgegnerin zutreffend 55 Stellen zu Grunde, nämlich die 53 verfügbaren Stellen zuzüglich der zwei Planstellen ohne Lehrverpflichtung (vgl. schon OVG Berlin, B. v. 17.03.1998 - 7 NC 116/97 -, juris Rn. 14;… VGH München, B. v. 28.04.2011 - 7 CE 10.10402 u.a. -, juris Rn. 13).

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