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Rechtsprechung
   LG München I, 08.03.2012 - 7 O 16629/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2655
LG München I, 08.03.2012 - 7 O 16629/08 (https://dejure.org/2012,2655)
LG München I, Entscheidung vom 08.03.2012 - 7 O 16629/08 (https://dejure.org/2012,2655)
LG München I, Entscheidung vom 08. März 2012 - 7 O 16629/08 (https://dejure.org/2012,2655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Filmversicherung: Reichweite des deutschen Handelsbrauchs bezüglich des Verzichts von Filmversicherungen auf Regressforderungen gegenüber Kopierwerken im Falle von fahrlässig verursachten Negativschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Kopierwerk muss nicht zahlen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kopierwerk muss nicht zahlen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kopierwerk haftet nicht für Beschädigung des Filmmaterials von »Operation Walküre«

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Tom-Cruise-Film - Kopierwerk muss nicht für unbrauchbare Produktion zahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schaden an "Operation Walküre"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Presswerk haftet nicht für Film-Schäden an "Operation Walküre

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1993 - VII ZR 17/93

    Annahme eines Handelsbrauchs

    Auszug aus LG München I, 08.03.2012 - 7 O 16629/08
    Rn. 42 Ein Handelsbrauch liegt vor, wenn es sich bei der Übung um eine im Verkehr der Kaufleute untereinander verpflichtende Rege) handelt, die auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung der Beteiligten zugrunde liegt (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1994, 659).
  • BGH, 01.12.1965 - VIII ZR 271/63

    Kauf eines Schiffes - Zahlung einer Maklerprovision - Wirksamkeit eines Vertrages

    Auszug aus LG München I, 08.03.2012 - 7 O 16629/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1966, 502) ist die Berücksichtigung von Handelsbräuchen aber auch nicht auf Rechtsgeschäfte und Verträge beschränkt (…so auch Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, § 346 Rn. 23).
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