Rechtsprechung
| LG Mainz, 12.12.1986 - 7 O 173/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1990, 567
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90
Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - …
Teilweise wird sie unter Annahme eines Verstoßes gegen die Makler- und Bauträgerverordnung generell für den Bauträgervertrag (Ritzinger, BWNotZ 1990, 25; dazu Reithmann, BWNotZ 1990, 88; Bedenken auch bei Klosak, BB 1984, 1125) oder jedenfalls für den Fall verneint, daß die Unterwerfung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt (OLG Koblenz, BauR 1988, 748; LG Mainz, DNotZ 1990, 567; LG Köln, DNotZ 1990, 570, 571; LG Waldshut-Tiengen, NJW 1990, 192 [LG Waldshut-Tiengen 19.09.1989 - 2 T 49/89]).In konsequenter Anwendung dieser Rechtsprechung ist von den Gerichten, die die Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in einem Bauträgervertrag für unwirksam halten, die auf Mängel des Bauwerks gestützte Vollstreckungsgegenklage von Erwerbern ebenfalls als unzulässig abgewiesen worden (OLG Koblenz, BauR 1988, 748; LG Mainz, DNotZ 1990, 567).
- LG München II, 21.07.1989 - 6 T 916/89
Wirksame Zwangsvollstreckungsunterwerfung in einem notariell beurkundeten …
Abzulehnen ist daher die Auffassung, diesem Verzicht kenne der Wille entnommen werden, dem Schuldner die Beweislast für die (mangelnde) Fälligkeit "aufzuerlegen" (so aber LG Mainz, U. v. 12.12.86 - 7 O 173/86, bestätigt durch OLG Koblenz. BauR 88, 748).
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