Rechtsprechung
| LG Traunstein, 19.04.2011 - 7 O 2013/10 |
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 19.04.2011 - 7 O 2013/10
- OLG München, 26.10.2011 - 3 U 1853/11
Wird zitiert von ...
- OLG München, 26.10.2011 - 3 U 1853/11
Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Sachmangel durch wiederholt spontan auftretende …
{ABSCHNITT:Tenor} I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 19.04.2011, Az.: 7 O 2013/10, aufgehoben.Rn. 7 I. Unter Abänderung des am 19.04.2011 verkündeten und am 26.04.2011 zugestellten Urteils des Landgerichts Traunstein - Az.: 7 O 2013/10 - wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin EUR 9.854,70 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 9.517,84 seit 01.04.2010 sowie aus weiteren EUR 336, 86 seit 05.02.2011 Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges Fabrikat Kia, ... Fahrgestell-Nr. ..., amtliches Kennzeichen ..., zu bezahlen.
Rn. 8 II. Unter Abänderung des am 19.04.2011 verkündeten und am 26.04.2011 zugestellten Urteils des Landgerichts Traunstein - Az.: 7 O 2013/10 - wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Ziffer I bezeichnetes Kraftfahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
Rn. 9 III. Unter Abänderung des am 19.04.2011 verkündeten und am 26.04.2011 zugestellten Urteils des Landgerichts Traunstein - Az.: 7 O 2013/10 - wird die Beklagte verurteilt, die Klägerin von der von ihr im Zuge des zwischen den Parteien über das in Ziffer I genannte Kfz abgeschlossenen Kaufvertrages eingegangenen Darlehensverpflichtung gegenüber der S, und C. Bank AG, Finanzierungs-Nr. ...60, freizustellen.
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