Rechtsprechung
| LG Itzehoe, 29.10.2009 - 7 O 246/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Krankenversicherers gegen den Träger eines Pflegeheims auf Ersatz von Aufwendungen für die Behandlung eines ihrer Versicherten aufgrund eines Unfalls; Kriterien zur Beurteilung vertraglicher Obhutspflichten von Heimträgern zum Schutz der körperlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90
Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten …
Auszug aus LG Itzehoe, 29.10.2009 - 7 O 246/08
Eine solche entwickelte Fallgruppe ist die Beweislastumkehr bei der Arzt- und Krankenhaushaftung, die auch auf eine Heimhaftung übertragbar ist (vgl. BGH NJW 1991, 1540ff.).; Gegenteiliges lässt sich für den vorliegenden Fall insbesondere nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 1990 (VI ZR 169/90 = NJW 1991, 1540 f = VersR 1991, 310 f) herleiten.Vielmehr trifft es zwar zu, dass auf die Heimhaftung, um die es hier geht, die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für eine Beweislastumkehr im Rahmen der Arzt- und Krankenhaushaftung ( hierzu BGH, Urteil vom 18.12.1990, VersR 1991, 310 ) anwendbar sind.
- OLG Dresden, 21.07.1999 - 6 U 882/99
Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen wegen sturzbedingter Verletzung eines …
Auszug aus LG Itzehoe, 29.10.2009 - 7 O 246/08
Daraus hat der VI. Zivilsenat für den damals zu beurteilenden Sachverhalt die Folgerung gezogen, wenn ein Patient im Krankenhaus bei einer Bewegungs- und Transportmaßnahme der ihn betreuenden Krankenschwester aus ungeklärten Gründen das Übergewicht bekomme und stürze, so sei es Sache des Krankenhausträgers, aufzuzeigen und nachzuweisen, dass der Vorfall nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten der Pflegekraft beruhe (ähnlich OLG Dresden NJW-RR 2000, 761 für die Ursache des Sturzes einer Pflegeheimpatientin, die sich in Begleitung und Betreuung einer Pflegekraft befunden hatte). - OLG Saarbrücken, 29.01.2008 - 4 U 318/07
Haftung des Pfegeheinträgers bei Unfall eines halbseitig gelähmten …
Auszug aus LG Itzehoe, 29.10.2009 - 7 O 246/08
(vergl hierzu OLG Saarbrücken, 4 U 318/07).
- BGH, 17.12.1996 - XI ZR 41/96
Annahme einer Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen
Auszug aus LG Itzehoe, 29.10.2009 - 7 O 246/08
Vielmehr unterliegt eine Beweislastumkehr strengen Voraussetzungen und ist nur in den von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen möglich, weil das Prozeßrisiko kalkulierbar bleiben muss, ( BGH, Urteil vom 17.12.1996, NJW-RR 1997, 892 ). - LG Essen, 21.08.1998 - 3 O 266/98
Regressansprüche einer gesetzlichen Krankenversicherung wegen positiver …
Auszug aus LG Itzehoe, 29.10.2009 - 7 O 246/08
Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG München Verse 2004, 618, 619; LG Essen VersR 2000, 893). - OLG Hamm, 25.06.2002 - 9 U 36/02
Auszug aus LG Itzehoe, 29.10.2009 - 7 O 246/08
Rn. 32 Dementsprechend wird für vergleichbare Unfallhergänge auch in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte eine Beweislastumkehr abgelehnt (OLG Hamm NJW-RR 2003, 30, 31;… OLG München aaO).
- LG Köln, 24.08.2011 - 7 O 64/10
Zahlung von Kosten einer stationären Behandlung eines Versicherten; …
Daraus hat der VI. Zivilsenat für den damals zu beurteilenden Sachverhalt die Folgerung gezogen, wenn ein Patient im Krankenhaus bei einer Bewegungs- und Transportmaßnahme der ihn betreuenden Krankenschwester aus ungeklärten Gründen das Übergewicht bekomme und stürze, so sei es Sache des Krankenhausträgers, aufzuzeigen und nachzuweisen, dass der Vorfall nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten der Pflegekraft beruhe (LG Itzehoe, Urt. v. 29.10.2009 - 7 O 246/08, PflR 2010, 321;… ähnlich OLG Dresden, Urt. v. 21.07.1999 - 6 U 882/99, NJW-RR 2000, 761 für die Ursache des Sturzes einer Pflegeheimpatientin, die sich in Begleitung und Betreuung einer Pflegekraft befunden hatte).Muss nämlich der Heimbetreiber im Streitfall nachweisen, dass bei Unfällen anlässlich von Pflegetätigkeiten ein Pflichtverletzung seitens seines Personals nicht vorliegt, könnte er schon aus Gründen der Beweissicherung und, um eine ungerechtfertige Inanspruchnahme zu vermeiden, dazu neigen, den Heimbewohner in möglichst weitem Umfang in seiner Bewegungsfreiheit zu beschränken (LG Itzehoe, Urt. v. 29.10.2009 - 7 O 246/08, PflR 2010, 321).
Vielmehr unterliegt eine Beweislastumkehr strengen Voraussetzungen und ist nur in den von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen möglich, weil das Prozessrisiko kalkulierbar bleiben muss, (BGH…, Urt. vom 17.12.1996 - XI ZR 41/96, NJW-RR 1997, 892; für den Pflegebereich ausdrücklich ebenso LG Itzehoe, Urt. v. 29.10.2009 - 7 O 246/08, PflR 2010, 321).
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