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| LG Frankfurt/Main, 27.03.2008 - 7 O 361/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.03.2008 - 7 O 361/05
- OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 19 U 126/08
- BGH, 27.01.2010 - IV ZR 91/09
- OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 19 U 126/08
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 19 U 126/08
Pflichtteilsrecht: Berücksichtigung einer im Wege vorweggenommener Erbfolge …
Die Berufung des Klägers gegen das am 27. März 2008 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2/7 O 361/05) wird zurückgewiesen.Rn. 7 unter Abänderung des am 27.03.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2/7 O 361/05) die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 196.707,98 EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2005 und 1.649,38 EUR vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
- OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 19 U 126/08
Auslegung einer erbvertraglichen Regelung im Wege vorweggenommener Erbfolge
unter Abänderung des am 27.03.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2/7 O 361/05) die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 196.707,98 EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2005 und 1.649,38 EUR vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
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