Rechtsprechung
| LG Köln, 25.04.2014 - 7 O 362/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- RA Kotz
Schockschaden - Haftungsrechtliche Zurechenbarkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen einer psychischen Erkrankung nach Gewaltanwendung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Kurzinformation)
Psychischer Schockschaden bei fehlender Kausalität zu schädigendem Ereignis nicht schadensersatzfähig
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06
Psychischer Gesundheitsschaden
Auszug aus LG Köln, 25.04.2014 - 7 O 362/11
Bei Primärverletzungen ist im Hinblick auf das Verschulden des Schädigers für die Zurechenbarkeit außerdem erforderlich, dass deren Eintritt vorhersehbar war (BGH, VersR 1976, 639; OLG Köln, NJW 2007, 1757; OLG München, VersR 2004, 124).Die vorstehenden Grundsätze zur Zurechenbarkeit, auf die sich die Klägerin beruft, gelten als alleinige Voraussetzung für eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit grundsätzlich nur für den Fall, dass die psychischen Beeinträchtigungen Folgeschäden einer durch den Vorfall erlittenen Primärverletzung darstellen (BGH NJW 1998, 810; OLG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 3 U 48/06 -, juris).
Rn. 33 Für die haftungsrechtliche Zurechenbarkeit einer solchen psychischen Primärverletzung gelten aber zusätzliche Anforderungen (BGH VersR 1976, 639; OLG Köln, NJW 2007, 1757; OLG München, VersR 2004, 124).
Geht es wie hier um einen haftungsbegründenden Primärschaden, ist demnach ein psychisch vermittelter Gesundheitsschaden haftungsrechtlich nur dann zurechenbar, wenn er vorhersehbar war (OLG Köln, NJW 2007, 1757 m.w.N.; BGH VersR 1976, 639; OLG München, VersR 2004, 124).
Beruht der Eintritt der Folge auf einer ganz außergewöhnlichen, dem Schädiger unbekannten Disposition des Geschädigten, fehlt es an der Zurechenbarkeit (zum Vorstehenden insgesamt: OLG Köln, NJW 2007, 1757 m.w.N.).
Zwar kann es ohne Weiteres als bekannt angesehen werden, dass objektiv schwerwiegende Bedrohungen, wie etwa Geiselnahmen oder die Konfrontation mit objektiv und subjektiv schwerwiegenden Unglücksfällen zu psychischen Störungen von Krankheitswert führen können (OLG Köln, NJW 2007, 1757).
Dass jemand aufgrund einer derartigen Auseinandersetzung eine psychische Störung von Krankheitswert entwickelt, liegt außerhalb der Erfahrungen des täglichen Lebens und kann damit nach Ansicht der Kammer nicht als vorhersehbar für die Beklagte gewertet werden (vgl. zu einem vergleichbaren Fall - tätliche Auseinandersetzung mit Beleidigungen, einem Stoß vor die Brust und am Oberarm erlittene Kratzer und Prellungen - OLG Köln, NJW 2007, 1757).
- BGH, 03.02.1976 - VI ZR 235/74
Rechtliche Zurechenbarkeit einer durch Erregung über wörtliche und tätliche …
Auszug aus LG Köln, 25.04.2014 - 7 O 362/11
Bei Primärverletzungen ist im Hinblick auf das Verschulden des Schädigers für die Zurechenbarkeit außerdem erforderlich, dass deren Eintritt vorhersehbar war (BGH, VersR 1976, 639; OLG Köln, NJW 2007, 1757; OLG München, VersR 2004, 124).Rn. 33 Für die haftungsrechtliche Zurechenbarkeit einer solchen psychischen Primärverletzung gelten aber zusätzliche Anforderungen (BGH VersR 1976, 639; OLG Köln, NJW 2007, 1757; OLG München, VersR 2004, 124).
Geht es wie hier um einen haftungsbegründenden Primärschaden, ist demnach ein psychisch vermittelter Gesundheitsschaden haftungsrechtlich nur dann zurechenbar, wenn er vorhersehbar war (OLG Köln, NJW 2007, 1757 m.w.N.; BGH VersR 1976, 639; OLG München, VersR 2004, 124).
- OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99
Anforderungen an den Nachweis der Unfallbedingtheit einer psychischen …
Auszug aus LG Köln, 25.04.2014 - 7 O 362/11
Bei Primärverletzungen ist im Hinblick auf das Verschulden des Schädigers für die Zurechenbarkeit außerdem erforderlich, dass deren Eintritt vorhersehbar war (BGH, VersR 1976, 639; OLG Köln, NJW 2007, 1757; OLG München, VersR 2004, 124).Rn. 33 Für die haftungsrechtliche Zurechenbarkeit einer solchen psychischen Primärverletzung gelten aber zusätzliche Anforderungen (BGH VersR 1976, 639; OLG Köln, NJW 2007, 1757; OLG München, VersR 2004, 124).
Geht es wie hier um einen haftungsbegründenden Primärschaden, ist demnach ein psychisch vermittelter Gesundheitsschaden haftungsrechtlich nur dann zurechenbar, wenn er vorhersehbar war (OLG Köln, NJW 2007, 1757 m.w.N.; BGH VersR 1976, 639; OLG München, VersR 2004, 124).
- OLG Hamm, 02.07.2001 - 13 U 224/00
Verkehrsunfall - HWS-Verletzung - Beweiskraft ärztlicher Bescheinigung - …
Auszug aus LG Köln, 25.04.2014 - 7 O 362/11
Eine Überempfindlichkeit gegen unerfreuliche Ereignisse geht bei Schockschäden nicht zu Lasten des Schädigers (OLG Hamm, NZV 2001, 468; OLG Nürnberg, NZV 2008, 38).Rn. 25 Eine Zurechenbarkeit eines Schockschadens der Klägerin scheitert nach den vorgenannten Kriterien der höchstrichterlichen Rechtsprechung überdies daran, dass nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und dem gesamten Inhalt der mündlichen Verhandlung die Kammer davon überzeugt ist, dass die psychischen Schäden der Klägerin infolge des Ereignisses vornehmlich auf einer besonderen Überempfindlichkeit der Klägerin beruhen, die bei Schockschäden nicht zu Lasten des Schädigers gehen kann (vgl. OLG Hamm, NZV 2001, 468; OLG Nürnberg, NZV 2008, 38).
- OLG Nürnberg, 24.05.2005 - 1 U 538/05
Auszug aus LG Köln, 25.04.2014 - 7 O 362/11
Eine Überempfindlichkeit gegen unerfreuliche Ereignisse geht bei Schockschäden nicht zu Lasten des Schädigers (OLG Hamm, NZV 2001, 468; OLG Nürnberg, NZV 2008, 38).Rn. 25 Eine Zurechenbarkeit eines Schockschadens der Klägerin scheitert nach den vorgenannten Kriterien der höchstrichterlichen Rechtsprechung überdies daran, dass nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und dem gesamten Inhalt der mündlichen Verhandlung die Kammer davon überzeugt ist, dass die psychischen Schäden der Klägerin infolge des Ereignisses vornehmlich auf einer besonderen Überempfindlichkeit der Klägerin beruhen, die bei Schockschäden nicht zu Lasten des Schädigers gehen kann (vgl. OLG Hamm, NZV 2001, 468; OLG Nürnberg, NZV 2008, 38).
- BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus LG Köln, 25.04.2014 - 7 O 362/11
Denn der Schädiger hat keinen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als habe er einen bis dahin gesunden Menschen verletzt (BGH NJW 1996, 2425;… KG Berlin a.a.O.). - BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus LG Köln, 25.04.2014 - 7 O 362/11
Die vorstehenden Grundsätze zur Zurechenbarkeit, auf die sich die Klägerin beruft, gelten als alleinige Voraussetzung für eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit grundsätzlich nur für den Fall, dass die psychischen Beeinträchtigungen Folgeschäden einer durch den Vorfall erlittenen Primärverletzung darstellen (BGH NJW 1998, 810; OLG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 3 U 48/06 -, juris). - BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02
Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist
Auszug aus LG Köln, 25.04.2014 - 7 O 362/11
Vielmehr muss zwischen dem Verhalten eines Schädigers und dem eingetretenen Schaden ein adäquater Kausalzusammenhang dergestalt bestehen, dass das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonderen, eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet sein, einen Erfolg der eingetretenen Art herbeizuführen, und der Schaden überdies gerade vom Schutzzweck der verletzten Norm erfasst sein (vgl. BGH, NJW 1998, 138; BGH, NJW 2005, 1420;… Palandt-Grüneberg, a.a.O., Rn. 26, 29). - BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97
Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum …
Auszug aus LG Köln, 25.04.2014 - 7 O 362/11
Vielmehr muss zwischen dem Verhalten eines Schädigers und dem eingetretenen Schaden ein adäquater Kausalzusammenhang dergestalt bestehen, dass das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonderen, eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet sein, einen Erfolg der eingetretenen Art herbeizuführen, und der Schaden überdies gerade vom Schutzzweck der verletzten Norm erfasst sein (vgl. BGH, NJW 1998, 138; BGH, NJW 2005, 1420;… Palandt-Grüneberg, a.a.O., Rn. 26, 29). - BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus LG Köln, 25.04.2014 - 7 O 362/11
Denn nach ständiger Rechtsprechung scheitert eine Zurechnung von Schäden nicht bereits daran, dass sie auf einer konstitutiven Schwäche des Verletzten beruhen (BGH NJW 2000, 862; KG Berlin, NZV 2003, 328; OLG Hamm, NZV 2002, 37). - BGH, 11.11.1997 - VI ZR 146/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92
Ersatzpflicht bei Konversionsneurose
- OLG Hamm, 20.06.2001 - 13 U 136/99
Konversionsneurose, psychische Fehlverarbeitung, Zurechnung, Schmerzensgeld
- OLG Köln, 29.07.1999 - 1 U 27/99
Ungewöhnliche psychische Reaktion auf Bagatellgeschehen
- KG, 22.04.2002 - 12 U 7385/00
Auferlegung sich ausschließender Handlungspflichten
- LG Gera, 31.08.2005 - 1 S 189/05
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