Rechtsprechung
| LG Wiesbaden, 19.12.2012 - 7 O 40/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zum Nutzungswillen bei längerem Zuwarten mit der Ersatzbeschaffung
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall auch sieben Monate nach dem Unfall möglich
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09
Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt …
Auszug aus LG Wiesbaden, 19.12.2012 - 7 O 40/12
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung stellt auch der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs einen Vermögensschaden dar, wenn der Geschädigte sich für die Zeit des Nutzungsausfall keinen Ersatzwagen beschafft hat (vgl. BGH, Urteil vom 14.04.2010, Az: VIII ZR 145/09).Es lässt sich zudem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.04.2010 (aaO) entnehmen, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht allein wegen einer Ersatzbeschaffung nach mehreren Monaten von einem fehlenden Nutzungswillen auszugehen ist, weil in dieser Entscheidung ein Nutzungsausfall für 60 Tage anerkannt wurde und lediglich die Entschädigung für einen weiteren Zeitraum von 108 Tagen wegen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht nicht zuerkannt wurde.
- OLG Köln, 08.03.2004 - 16 U 111/03
Keine Nutzungsentschädigung bei längerem Zuwarten mit Fahrzeugreparatur oder …
Auszug aus LG Wiesbaden, 19.12.2012 - 7 O 40/12
Das OLG Köln hat in einer Entscheidung vom 08.03.2004 (Az: 16 U 111/03), die von den Beklagten herangezogen wird, zwar ausgeführt, dass es gegen den Nutzungswillen des Geschädigten spricht, wenn er mehrere Monate bis zur Reparatur seines Fahrzeugs abwartet oder sich ein ErsatzfahrzZeug anschafft.
- AG Staufen, 23.07.2019 - 2 C 396/18
Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch bei Totalschaden
Dann muss er aber den Gegner darauf hinweisen und zur Zahlung eines Vorschusses auffordern (KG 6.3.08, - 12 U 59/07 -: 1 Jahr; OLG Düsseldorf 2.7.08 - 1 W 24/08 -: 9 Monate; OLG Düsseldorf 26.8.14 - 1 U 151/13 -: 88 Tage; OLG Dresden 30.6.10 - 7 U 313/10 -: 642 Tage - allerdings überwiegend Vorhaltekosten; LG Hamburg 30.3.12 - 302 O 265/11 - für die 15monatige Dauer des Rechtsstreits; LG Wiesbaden 19.12.12 - 7 O 40/12 - für 7 Monate; LG Görlitz 10.07.2014 - 5 O 487/13 -: 111 Tage). - AG Bad Kissingen, 16.04.2019 - 72 C 400/18
Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall
Das Vorliegen eines Nutzungswillens wird aber bei über Monate hinaus verzögerter Ersatzbeschaffung nur dann bejaht, wenn die über Monate hinausgezögerte Ersatzbeschaffung auf einem zögerlichen Regulierungsverhalten des Schädigers bzw. dessen Versicherung beruht und die Ersatzbeschaffung wegen fehlender Eigenmittel des Geschädigten erst so spät vorgenommen werden konnte, vgl. insoweit Urteil LG Wiesbaden vom 19.12.2012, Az: 7 O 40/12.
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