Rechtsprechung
| LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen der Folgen eines durch Bauarbeiten an einem Gleisübergang verursachten Sturzes; Verletzung einer Verkehrsicherungspflicht durch Hervorrufen von Bodenunebenheiten; Überwachungspflichten des Bauherren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 10 (Kurzinformation)
Eigene Vorsorgepflicht von Verkehrsteilnehmern an Baustellen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflichten für Baustellen; Gefahren für Passanten durch Unebenheiten auf einer Straßenbaustelle
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 386
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 29.09.1995 - 9 U 48/95
Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bezüglich einer Baustelle
Auszug aus LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
Ihn treffen allenfalls Überwachungspflichten, auch nur dann, wenn ihm besonders gefahrenträchtige Umstände bekannt sind, er weiß, daß die getroffenen Maßnahmen zur Sicherung offensichtlich unzureichend sind und konkreter Anlaß zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Bauunternehmens bestehen (vgl. OLG Hamm, Urt. v./ 29.09.1995 - 9 U 48/95 - in: NJW-RR 1996, 1362). - OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 881/99
Verkehrssicherungspflicht gegenüber Inline-Skatern
Auszug aus LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
Dies bedeutet aber nicht, daß jede nur denkbare Gefahr für Fußgänger auszuräumen ist und die Passanten völlig ihrer eigenen Vorsorgepflicht enthoben sind (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 10.01.2001 - 1 U 881/99 - in: NJW-RR 2001, 1392). - OLG Hamm, 03.07.1998 - 9 U 38/98
Auszug aus LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
Dabei haben Verkehrsteilnehmer gerade im Bereich für sie erkennbar vorhandener Baustellen besondere Sorgfalt an den Tag zu legen und den Baustellenbereich mit gesteigerter Vorsicht und Aufmerksamkeit zu passieren, denn gerade bei Baustellen muß in erhöhtem Maße mit Hindernissen und Unebenheiten gerechnet werden, die eine deutlich höhere Gefahr des Stolperns und Stürzens darstellen können (…vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.12.1988 - 18 U 152/88 - in: VersR 1989, 274; OLG Hamm, Urt. v. 03.07.1998 - 9 U 38/98 - in: MDR 1999, 39).
- OLG Schleswig, 16.02.1989 - 11 U 283/87
Auszug aus LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
Rn. 18 Dabei ist zu beachten, daß selbst außerhalb von Baustellen gilt, daß über das Wegeniveau hinausragende Unebenheiten von einer Höhe bis zu 2, 5 cm (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 16.02.1989 - 11 U 283/87 - in: VersR 1989, 627) oder 3 cm (…vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 14.10.1998 - 1 U 591/96 - in: OLGR 1999, 199) keine Gefahrenquelle darstellen, die zu beseitigen sind oder vor denen stets besonders gewarnt werden müsse. - OLG Koblenz, 10.03.2000 - 8 U 796/99
Verkehrssicherungspflicht beim Bau eines Golfplatzes
Auszug aus LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
Ein Bauherr, der die Bauausführung auf einen zuverlässigen und sachkundigen Unternehmer überträgt, haftet aber grundsätzlich nicht gegen eine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung der Bauarbeiten (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 10.03.2000 - 8 U 796/99 - in: OLGR 2000, 358). - OLG Hamm, 27.09.1994 - 9 U 79/94
Gefahrenquelle; Schulweg; Abhilfebedürftig; Verkehrsbereich; Abtrennung; …
Auszug aus LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
Vielmehr sind nur diejenigen Gefahren zu beseitigen oder mit besonderen Warnhinweisen zu versehen, die von den Passanten, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten lassen, nicht erkennbar sind und auf die sie sich nicht einzustellen vermögen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 27.9.1994 - 9 U 79/94 - in: VersR 1994, 244). - OLG Düsseldorf, 01.12.1988 - 18 U 152/88
Auszug aus LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
Dabei haben Verkehrsteilnehmer gerade im Bereich für sie erkennbar vorhandener Baustellen besondere Sorgfalt an den Tag zu legen und den Baustellenbereich mit gesteigerter Vorsicht und Aufmerksamkeit zu passieren, denn gerade bei Baustellen muß in erhöhtem Maße mit Hindernissen und Unebenheiten gerechnet werden, die eine deutlich höhere Gefahr des Stolperns und Stürzens darstellen können (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.12.1988 - 18 U 152/88 - in: VersR 1989, 274;… OLG Hamm, Urt. v. 03.07.1998 - 9 U 38/98 - in: MDR 1999, 39). - OLG Koblenz, 14.10.1998 - 1 U 591/96
Auszug aus LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
Rn. 18 Dabei ist zu beachten, daß selbst außerhalb von Baustellen gilt, daß über das Wegeniveau hinausragende Unebenheiten von einer Höhe bis zu 2, 5 cm (…vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 16.02.1989 - 11 U 283/87 - in: VersR 1989, 627) oder 3 cm (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 14.10.1998 - 1 U 591/96 - in: OLGR 1999, 199) keine Gefahrenquelle darstellen, die zu beseitigen sind oder vor denen stets besonders gewarnt werden müsse.
- LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04
Anspruch auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld aus der Verletzung einer …
Ebenso hat das Landgericht Köln (Urteil vom 10.10.2002, 7 O 426/01, NJW-RR 2003, 368 -378) keine Verkehrssicherungspflichtverletzung angenommen, wenn an einem Fußgängerüberweg im Bereich von Gleisbauarbeiten auf einer Straße Höhenunterschiede bei Betonplatten von 4, 5 - 5 cm auftreten. - LG Koblenz, 28.02.2025 - 13 S 32/24
Vorsicht Sturzgefahr - Wie muss eine Baustelle abgesichert sein, damit der …
Es ist nicht pauschal erforderlich, dass jede denkbare Gefahr immer beseitigt werden muss, vielmehr müssen nur solche Gefahren beseitigt werden, die über das übliche Maß hinaus gehen und nicht ohne Weiteres erkennbar sind (LG Köln Urteil vom 10.10.2002 Az. 7 O 426/01). - LG Ulm, 18.05.2010 - 3 O 372/09
Baustelle: Höhenunterschiede von 4 cm im Belag sind normal!
Es kann deshalb von den die Baustelle passierenden Fußgängern verlangt werden, dass sie sich hierauf einstellen und sich im Baustellenbereich nur mit besonderer Sorgfalt sowie gesteigerter Vorsicht und Aufmerksamkeit fortbewegen (so auch Urteil des LG Köln vom 10.10.2002, Az.: 7 O 426/01, NJW-RR 2003, 386; Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.12.1988, Az.: 18 U 152/88, VersR 1989, 274). - AG Berlin-Schöneberg, 20.07.2007 - 13 C 50/06
Verkehrssicherungspflicht: Haftung für das Entfernen von ordnungsgemäßen …
Die Verkehrsteilnehmer sind vor den Gefahren zu schützen, die für sie auch bei der im Baustellenbereich gebotenen erhöhten Aufmerksamkeit nicht erkennbar sind und auf die sie sich nicht einstellen können (Landgericht Köln NJW-RR 03, 386).
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