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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 03.08.2010 - 7 O 466/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,59120
LG Nürnberg-Fürth, 03.08.2010 - 7 O 466/10 (https://dejure.org/2010,59120)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 03.08.2010 - 7 O 466/10 (https://dejure.org/2010,59120)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 03. August 2010 - 7 O 466/10 (https://dejure.org/2010,59120)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • kanzleimitte.de (Pressemitteilung)

    Sparkassen-AGB unwirksam: Kunden können Auslagen zurückverlangen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 55/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 03.08.2010 - 7 O 466/10
    a) Die klägerseits zitierte Rechtsprechung über die Unzulässigkeit von Entgeltklauseln (BGH vom 21.04.2009, XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08) ist allerdings auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Es handelt sich um Tätigkeiten im eigenen Interesse der Beklagten, für dies sie kein Entgelt (so BGH, Urteil vom 21.04.2009, XI ZR 55/08) und entsprechend auch keinen Aufwendungsersatz verlangen darf.

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 03.08.2010 - 7 O 466/10
    a) Die klägerseits zitierte Rechtsprechung über die Unzulässigkeit von Entgeltklauseln (BGH vom 21.04.2009, XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08) ist allerdings auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • OLG Nürnberg, 25.01.2011 - 3 U 1606/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Sparkasse: Inhaltskontrolle für eine …

    {ABSCHNITT:Tenor} I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 03.08.2010 (Az: 7 O 466/10) wird zurückgewiesen.
  • LG Bamberg, 19.04.2011 - 1 O 46/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Wirksamkeit einer Klausel zur …

    Nach dem Wortlaut der Klausel ist das mutmaßliche Interesse des Kunden zumindest für den Umfang der Aufwendungen nicht von Bedeutung (so auch bereits LG Nürnberg-Fürth, AZ 7 O 466/10).

    Dadurch anfallende Auslagen kann die Beklagte jedoch nicht auf ihre Kunden abwälzen (so auch bereits LG Nürnberg-Fürth, AZ: 7 O 466/10; OLG Nürnberg, AZ: 3 U 1606/10).

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