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| OVG Niedersachsen, 05.02.1998 - 7 O 629/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg - 4 B 2994/97
- OVG Niedersachsen, 05.02.1998 - 7 O 629/98
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 1 S 799/89
Zur Erstattung von Kraftfahrzeugkosten nach Auflösung einer Blockadedemonstration
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.1998 - 7 O 629/98
Für das Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO könnten die Prozeßbevollmächtigten der Antragsgegner, die schon im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO tätig geworden sind, selbst dann keine weitere Gebühr verlangen, wenn der Abänderungsantrag beim OVG als Gericht der Hauptsache zu stellen und zu entscheiden gewesen wäre (VGH Kassel, Beschl. v. 13. Oktober 1989 - 1 S 2721/89 -, DVBl. 1990, S. 721). - VGH Hessen, 13.10.1989 - 1 S 2721/89
Anwaltsgebühr im Verfahren nach VwGO § 80 Abs 6
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.1998 - 7 O 629/98
Für das Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO könnten die Prozeßbevollmächtigten der Antragsgegner, die schon im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO tätig geworden sind, selbst dann keine weitere Gebühr verlangen, wenn der Abänderungsantrag beim OVG als Gericht der Hauptsache zu stellen und zu entscheiden gewesen wäre (VGH Kassel, Beschl. v. 13. Oktober 1989 - 1 S 2721/89 -, DVBl. 1990, S. 721). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.12.1983 - 7 B 93/83
Angelegenheit; Eine; Verfahren; Aufschiebende Wirkung; Abänderungsverfahren
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.1998 - 7 O 629/98
Diese bereits 1975 eingeführte Neuregelung wird deshalb als sachlich gerechtfertigt angesehen, weil die in der vorher geltenden Fassung des § 114 Abs. 5 BRAGO enthaltene Begrenzung der Gebühren auf 5/10 entfallen ist und daher der Rechtsanwalt, der im Antrags- und im Abänderungsverfahren tätig war und hierfür einmal Gebühren in voller Höhe erhält, damit insgesamt nicht schlechter steht, auch wenn er eine nicht unerhebliche zusätzliche Tätigkeit entfaltet hat (OVG Koblenz, Beschl. v. 30. Dezember 1983 - 7 B 93/83 -, NVwZ 1985, S. 354).
- OVG Niedersachsen, 02.08.2001 - 1 MN 1194/01
Abänderungsverfahren; Bebauungsplan; Eilverfahren; ergänzendes Verfahren; …
Den Rechtsanwälten stehen für ihre Tätigkeit im Abänderungsverfahren wegen § 40 Abs. 2 BRAGO keine neuen Gebühren zu; das erste Eilverfahren und das Abänderungsverfahren stellen kostenrechtlich dieselbe Angelegenheit dar (vgl. Nds. OVG, B. v. 5.2.1998 - 7 O 629/98 - unter anderem unter Hinweis auf BayVGH, B. v. 7.12.1983 - 20 C 83 D. 1 und 2 -, BayVBl. 1984, 414; B. v. 13.6.2000 - 1 M 3210/97 -, V. n. b.; OVG Münster, B. v. 26.6.2000 - 18 E 325/00 -, DVBl. 2001, 315 = NJW 2001, 843). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2019 - 3 K 32.18
Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; keine kostenrechtliche …
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