Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 7 OB 18/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 94 VwGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 03.03.2015 - 5 A 6230/13
- OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 7 OB 18/15
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- VG Hannover, 03.03.2015 - 5 A 6230/13
Streit um weitere Anbindung des Bahnhofs Sulingen an das Streckennetz der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 7 OB 18/15
In dem bei dem Verwaltungsgericht anhängigen Klageverfahren (Az.: 5 A 6230/13) verfolgt die Klägerin das Begehren, die Beklagte zu verpflichten, der Beigeladenen als Betreiberin der angrenzenden Schienenwege aufzugeben, ihr, der Klägerin, den Anschluss ihres Bahnsteigs 3 an das Gleis 4 der Beigeladenen im Bahnhof Sulingen unter Beibehaltung der derzeitigen Anbindung des Bahnhofs an die Strecken 2982 Sulingen in Richtung Barenburg und 1744 Sulingen in Richtung Diepholz zu gestatten und ihr ein Angebot zum Abschluss eines Infrastrukturanschlussvertrags gemäß § 13 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zu unterbreiten.Sie hat auch in der Sache Erfolg, denn die Voraussetzungen für eine Aussetzung des Klageverfahrens (5 A 6230/13) gemäß § 94 VwGO sind nicht gegeben.
In dem Klageverfahren (5 A 6230/13) macht die Klägerin einen Anspruch auf Anschluss des Bahnsteigs 3 an das Gleis 4 im Bahnhof Sulingen auf der Grundlage des § 13 AEG geltend.
- BVerwG, 19.08.2014 - 7 B 2.14
Unterliegen der Einwendung einer zu Unrecht unterlassenen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 7 OB 18/15
Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren durch Beschluss der Berichterstatterin vom 3. März 2015 "bis zum rechtskräftigen Abschluss des gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 16. November 2011 (Az.: 58111 Pap 53/10) gerichteten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - zurzeit anhängig beim Bundesverwaltungsgericht (7 B 2.14, 7 C 14.14) -" ausgesetzt.Auf Antrag der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht dagegen mit Beschluss vom 19. August 2014 (7 B 2.14) die Revision zugelassen, über die noch nicht entschieden ist (Az. nunmehr: 3 C 2.15).
- OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 OB 146/13
Rechtmäßigkeit der Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 7 OB 18/15
Vorgreiflichkeit in Sinne dieser Regelung liegt nur dann vor, wenn kraft Gesetzes oder rechtslogisch die Entscheidung in einem anhängigen Verfahren von dem Bestehen oder Nichtbestehen des im anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, juris, m.w.N.).Einer Streitwertfestsetzung bedarf es daher ebenfalls nicht (Nds. OVG, Beschl. v. 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris; Beschl. v. 22.7.2013, a.a.O.).
- BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15
Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 7 OB 18/15
Auf Antrag der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht dagegen mit Beschluss vom 19. August 2014 (7 B 2.14) die Revision zugelassen, über die noch nicht entschieden ist (Az. nunmehr: 3 C 2.15). - OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11
Einwendungspräklusion Einwendung einer unterlassenen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 7 OB 18/15
Der beschließende Senat hat die gegen den Planfeststellungsbeschluss erhobene Klage der Klägerin durch Urteil vom 19. September 2013 abgewiesen (7 KS 209/11, juris). - OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 8 OB 203/09
Möglichkeit der Aussetzung eines Verfahrens bis zu einer Entscheidung in einem …
- OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 7 ME 87/13
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 7 OB 18/15
Wie die Beklagte zutreffend angemerkt und der Senat bereits in seinem Beschluss vom 23. Januar 2014 (7 ME 87/13) in dem dem Klageverfahren vorangegangenen Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes ausgeführt hat, vermag das auf § 13 AEG gestützte Begehren der Klägerin ihr keine Rechtsposition zu verschaffen, die sie einem Baurecht aus dem Planfeststellungsbeschluss vom 16. November 2011 entgegenhalten und mit der sie eine dauerhafte Beibehaltung der derzeitigen Anbindung des Bahnhofs Sulingen an das Streckennetz sichern könnte.
- OVG Niedersachsen, 23.08.2017 - 7 OB 52/17
Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit
Vorgreiflichkeit im Sinne dieser Regelung liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung in einem anhängigen Verfahren kraft Gesetzes oder rechtslogisch von dem Bestehen oder Nichtbestehen des in dem anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 22.07.2013 - 5 OB 146/13 -, juris, und Beschl. v. 20.05.2015 - 7 OB 18/15 -, juris).Einer Streitwertfestsetzung bedarf es daher ebenfalls nicht (vgl. Beschl. des Senats vom 20.05.2015, a. a. O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2016 - 3 L 86.16
Prozessfähigkeit in einem Petitionsverfahren
Vorgreiflichkeit im Sinne dieser Regelung liegt dann vor, wenn kraft Gesetzes oder rechtslogisch die Entscheidung in einem anhängigen Verfahren von dem Bestehen oder Nichtbestehen des im anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängt (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. April 2016 - OVG 11 L 8.16 - juris Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 7 OB 18/15 - juris Rn. 3). - OVG Niedersachsen, 25.11.2015 - 12 OB 160/15
Nachträgliche Anordnung; Aussetzung; immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Eine Streitwertfestsetzung ist daher ebenfalls nicht vonnöten (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 20.5.2015 - 7 OB 18/15 - v. 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, m. w. N., jeweils juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 11 L 4.16
Aussetzung eines Verfahrens wegen Anhängigkeit eines …
Vorgreiflichkeit in Sinne dieser Regelung liegt dann vor, wenn kraft Gesetzes oder rechtslogisch die Entscheidung in einem anhängigen Verfahren von dem Bestehen oder Nichtbestehen des im anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 7 OB 18/15 -, Rn. 3, juris). - VG Regensburg, 05.04.2017 - RN 8 K 16.31882
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
Vorgreiflichkeit in Sinne dieser Regelung liegt dann vor, wenn kraft Gesetzes oder rechtslogisch die Entscheidung in einem anhängigen Verfahren von dem Bestehen oder Nichtbestehen des im anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängt (OVG Lüneburg, B.v. 20.5.2015 - 7 OB 18/15 -, juris Rn. 3). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2015 - 11 L 30.15
(Keine) Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger Verfahren mit gleichen …
Vorgreiflichkeit in Sinne dieser Regelung liegt nur dann vor, wenn kraft Gesetzes oder rechtslogisch die Entscheidung in einem anhängigen Verfahren von dem Bestehen oder Nichtbestehen des im anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 7 OB 18/15 -, Rn. 3, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2016 - 11 L 8.16
Immissionsschutzrecht: Genehmigung von Windkraftanlagen; Aussetzung des …
Vorgreiflichkeit in Sinne dieser Regelung liegt dann vor, wenn kraft Gesetzes oder rechtslogisch die Entscheidung in einem anhängigen Verfahren von dem Bestehen oder Nichtbestehen des im anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 7 OB 18/15 -, Rn. 3, juris).
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