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| VGH Hessen, 14.02.1986 - 7 OE 45/83 |
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Verfahrensgang
- VG Kassel, 15.09.1983 - IV/1 E 842/83
- VGH Hessen, 14.02.1986 - 7 OE 45/83
- BVerwG, 31.01.1989 - 1 C 70.86
- BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86
Hinreichende Bestimmtheit eines Berufungsantrags; Abweichen der Ausländerbehörde …
Denn gerade die Betäubungsmitteldelikte -- wie das vom Kläger begangene fortgesetzte Handeln mit Haschisch in zwei besonders schweren Fällen -- gehören zu den Fallgruppen, bei denen der abschreckenden Wirkung auf andere Ausländer bei der Ausweisungsentscheidung Gewicht zugemessen werden darf (BVerwG, 03.05.1973 -- I C 33.72 --, BVerwGE 42, 133, 01.12.1987 -- 1 C 29.85 --, BVerwGE 78, 285 = EZAR 120 Nr. 11, u. 06.04.1989 -- 1 C 70.86 --, InfAuslR 1989, 225; Hess. VGH, 14.02.1986 -- 7 OE 45/83 --, 11.04.1986 -- 7 UE 2245/84 --, 29.07.1986 -- 7 TH 773/86 --, 07.11.1988 -- 13 UE 1601/86 --, u. 28.04.1989 -- 12 D 5102/88 zu 12 UE 3519/88 --), und die Straftaten des Klägers wiegen vor allem deshalb außerordentlich schwer, weil er sie nicht aus einer Notlage heraus, sondern aus rein finanziellen Gründen und ohne Rücksicht auf die damit für Dritte verbundenen erheblichen Gesundheitsschädigungen sowie über einen längeren Zeitraum hinweg begangen hat.
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