Rechtsprechung
| BVerwG, 01.10.1965 - VII P 1.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grenzen der gewerkschaftlichen Betätigung als Personalratsmitglied - Wahrung der Vereinigungsfreiheit durch den Personalratsvorsitzenden bei nachhaltiger Werbung für eine bestimmte Gewerkschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
PersVG §§ 26, 56
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 22, 96
- DVBl 1966, 535
- BB 1965, 1355
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.01.1960 - VII P 2.59
Möglichkeit des Ausschlusses eines Personalratsmitgliedes wegen einer in aktiver …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1965 - VII P 1.65
In seinem Beschluß vom 15. Januar 1960 - BVerwG VII P 2.59 - habe, der erkennende Senat mit Recht entschieden, daß eine grobe Pflichtverletzung vorliege, wenn nachhaltig geworben und dabei ein Druck ausgeübt werde.Darüber hinaus hat das Oberverwaltungsgericht darin auch ein einen Druck einschließendes Werben für eine Gewerkschaft erblickt und hat dieses Verhalten als grobe Pflichtverletzung gewertet, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 15. Januar 1960 - BVerwG VII P 2.59 - [BB 1960 S. 705], Buchholz BVerwG 238.3, § 26 Nr. 1 = Die Personalvertretung 1969 S. 161 = RiA 1960 S. 144 = VerwRspr. 12 S. 831) einen Ausschluß aus dem Personalrat rechtfertige.
Entscheidend ist jedoch, ob der Beteiligte zu 3), dem als Vorsitzender des Personalrats gemäß § 56 Abs. 1 PersVG in besonderer Weise die Pflicht auferlegt ist, darüber zu wachen, daß alle in der Dienststelle tätigen Personen nach Recht und Billigkeit behandelt werden und daß namentlich auch jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung unterbleibt, durch sein Verhalten das Vertrauen in seine objektive und gewerkschaftlich neutrale Amtsführung zerstörte (vgl. Beschluß des Senats vom 15. Januar 1960 a.a.O. mit Hinweisen).
Auch in seinem Beschluß vom 15. Januar 1960 - BVerwG VII P 2.59 - hat der Senat keine konkreten Anforderungen tatbestandsmäßiger Art für die Annahme einer groben Pflichtverletzung im Sinne von § 26 Abs. 1 PersVG aufgestellt.
- BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.10.1965 - VII P 1.65
Es entspricht der ständigen und auf den Beschluß vom 20. Juni 1958 (BVerwGE 7, 140 [BVerwG 20.06.1958 - VII P 13/57]) zurückgehenden Rechtsprechung des Senats, daß es die weitgehende und die Dispositionsbefugnis der Beteiligten einengende Objektivierung des Beschlußverfahrens rechtfertigt, das Rechtsschutzbedürfnis mit anderen als den im Verwaltungsstreitverfahren üblichen Maßstäben, zu messen, sofern ein individuelles Rechtsschutzbedürfnis des. - BVerwG, 06.12.1963 - VII P 17.62
Unterlassung der Beteiligung einer Personalvertretung für eine …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1965 - VII P 1.65
Auf die von den Beteiligten zu 1) und 3) gegen diese Entscheidung eingelegte Rechtsbeschwerde hat der Senat durch Beschluß vom 10. Juli 1964 die Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts mit der Begründung aufgehoben, daß das erstinstanzliche Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt und das Beschwerdegericht deshalb nach der vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen Auffassung (Beschlüsse des Senats vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII P 16.62 und VII P 17.62 -) nicht befugt gewesen sei, die vor dem nicht ordnungsgemäß besetzten erstinstanzlichen Gericht durchgeführte Beweisaufnahme seiner Entscheidung zugrunde zu legen. - BVerwG, 06.12.1963 - VII P 16.62
Beteiligungsrechte eines öffentlich-rechtlichen Personalrates - Dienstzeiten …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1965 - VII P 1.65
Auf die von den Beteiligten zu 1) und 3) gegen diese Entscheidung eingelegte Rechtsbeschwerde hat der Senat durch Beschluß vom 10. Juli 1964 die Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts mit der Begründung aufgehoben, daß das erstinstanzliche Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt und das Beschwerdegericht deshalb nach der vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen Auffassung (Beschlüsse des Senats vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII P 16.62 und VII P 17.62 -) nicht befugt gewesen sei, die vor dem nicht ordnungsgemäß besetzten erstinstanzlichen Gericht durchgeführte Beweisaufnahme seiner Entscheidung zugrunde zu legen.
- BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65
Mitgliederwerbung I
des Zweiten Senats vom 26. Mai 1970 - 2 BvR 664/65 - in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Betriebsaufsehers Günther K ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Adolf Arndt, Berlin 33, Milowstraße 1 - gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen - Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen - vom 22. Juli 1963 - PVB 1/63 - ; 2. den Beschluß des Oberwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen - vom 28. Oktober 1963 - CB 3/63 - 3. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1964 - VII P 1.64 - 4. den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen - vom 16. November 1964 - CB 8/64 - 5. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1965 - VII P 1.65 -.Rn. 5 3. Durch Beschluß vom 1. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 96) wies das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsbeschwerde des Beschwerdeführers zurück.
- BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73
Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit - …
Wird der Antrag auf Auflösung des Personalrates oder auf Ausschluß eines Mitgliedes durch den Ablauf der Amtszeit gegenstandslos, so kann das Verfahren mit einem Feststellungsantrag fortgesetzt werden (Fortführung der Rechtsprechung vgl. BVerwGE 22, 96); darin liegt keine Änderung des Antrags und des Beschwerdeantrags.Der Senat hat jedoch bereits im Beschluß vom 1. Oktober 1965 - BVerwG VII P 1.65 - (BVerwGE 22, 96 [97] = Buchholz 238.3 § 26 PersVG Nr. 6) ausgeführt, daß ein Ausschlußverfahren nach § 26 PersVG auch von einer antragsberechtigten Gewerkschaft mit einem Feststellungsantrag fortgeführt werden kann, wenn die Amtszeit des Personalrats nach Abschluß des ersten Rechtszuges ihr Ende gefunden hat und aus diesem Grunde eine gestaltende Entscheidung nicht mehr in Betracht kommt.
Ein Rechtsschutzbedürfnis an einer weitergehenden Feststellung besteht nicht; insoweit hält der Senat seine Auffassung im Beschluß vom 1. Oktober 1965 (a.a.O. S. 97) nicht aufrecht.
- BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67
Grundrechtsschutz des Personalrats
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Beschluß im einzelnen ausgeführt, warum eine Abweichung von seinem Beschluß vom 1. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 96 ) nicht vorliegt.
- BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 14.78
Fortsetzung eines Ausschlussverfahrens bei Ablauf der Amtszeit des Personalrats - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich allerdings im Rahmen von Ausschlußverfahren schon öfter mit der auch hier anstehenden Frage der gewerkschaftlichen Werbung durch Mitglieder des Personalrats befaßt und ausgeführt, daß es mit den Pflichten eines Personalratsmitgliedes nicht vereinbar ist, wenn es für eine Gewerkschaft werbe und dabei auch gegenüber einzelnen Beschäftigten einen Druck ausübe, um sie zum Eintritt in die Gewerkschaft zu veranlassen (Beschluß vom 15. Januar 1960 - BVerwG 7 P 2.59 - [Buchholz 238.3 § 26 PersVG Nr. 1 - PersV 1960, 161 - RiA 1960, 144]; Beschluß vom 1. Oktober 1965 - BVerwG 7 P 1.65 - [BVerwGE 22, 96, 100 [BVerwG 01.10.1965 - VII P 1/65]]).Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen bisherigen Entscheidungen die Pflicht zu einer objektiven und gewerkschaftlich neutralen Amtsführung dem § 56 Abs. 1 PersVG 1955 entnommen (Beschluß vom 1. Oktober 1965 - a.a.O. S. 99).
Dieses Recht ist vom Bundesverwaltungsgericht auch in dem für die Frage der Gewerkschaftswerbung durch Personalratsmitglieder grundlegenden Beschluß vom 1. Oktober 1965 (a.a.O. S. 99) ausdrücklich herausgestellt worden.
- BVerwG, 12.08.1988 - 6 P 5.87
Personalrat - Antrag auf Ausschluss - Rechtsschutzbedürfnis
Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Ausschluß eines Personalratsmitgliedes aus dem Personalrat ist nur gegeben, wenn die gerichtliche Entscheidung noch gestaltende Wirkung haben kann oder wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß sich die Rechtsfragen, die der Antrag aufwirft, unter denselben Verfahrensbeteiligten wiederum stellen werden (teilweise Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 7, 140; 22, 96; 49, 259).Die bislang vom Bundesverwaltungsgericht vertretene Auffassung, daß das Rechtsschutzbedürfnis wegen der Eigenart des personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahrens als eines "objektiven" Verfahrens auch unter dieser Voraussetzung als fortbestehend anzusehen ist (BVerwGE 7, 140; 22, 96 ; 49, 259 ), hält der Senat im Hinblick darauf nicht aufrecht, daß das im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren anzuwendende Arbeitsgerichtsgesetz eine der Fortsetzungsfeststellungsklage des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechende Möglichkeit der Fortsetzung des Verfahrens trotz Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache nicht vorsieht.
- BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 23.91
Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren auch nach Erledigung des Streitfalles die dem Vorgang zugrunde liegende personalvertretungsrechtliche Streitfrage noch der Klärung durch eine gerichtliche Feststellung zugeführt werden (vgl. BVerwGE 22, 96 ; 49, 259 ). - BVerwG, 03.02.1993 - 6 P 28.91
Personalvertretung - Abrufkräfte - Zustimmungsantrag - Einheitliches …
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Ansatz zutreffend an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeknüpft, daß in personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren auch nach Erledigung des Streitfalles die dem Vorgang zugrunde liegende personalvertretungsrechtliche Streitfrage noch der Klärung durch eine gerichtliche Feststellung zugeführt werden kann (vgl. BVerwGE 22, 96 ; 49, 259 ). - BVerwG, 23.10.1970 - VII P 7.70
Ausschluss aus dem Personalrat wegen nachhaltiger Werbung für die Gewerkschaft …
VII P 1.65 - (BVerwGE 22, 96) hingewiesen.Der Beteiligte zu 3) hat, wie die Feststellungen des Beschwerdegerichts ergeben, nachhaltig für seine Gewerkschaft geworben und dabei auch, wie das Beschwerdegericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 1. Oktober 1965 (a.a.O.) ausgeführt hat, einen Druck auf die anwesenden Bediensteten zum Eintritt in seine Gewerkschaft ausgeübt.
- BVerwG, 28.04.1967 - VII P 15.66
Rechtsmittel
Er macht geltend, daß der mit der Rechtsbeschwerde angefochtene Beschluß von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 1. Oktober 1965 - BVerwG VII P 1.65 - undvom 15. Januar 1960 - BVerwG VII P 2.59 - abweiche und auch auf dieser Abweichung beruhe.Der Beteiligte zu 1) macht geltend, der angefochtene Beschluß weiche von der Entscheidung des Senatsvom 1. Oktober 1965 - BVerwG VII P 1.65 - (BVerwGE 22, 96) ab.
- BVerwG, 10.10.1990 - 6 P 22.88
Personalvertretungsrecht: Gebot der Objektivität und Neutralität der Amtsführung, …
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits aus § 56 Abs. 1 Satz 1 sowie § 55 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Personalvertretungsgesetz vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG 1955 -, die mit § 62 sowie § 2 Abs. 1 erster Halbsatz und Abs. 2 Satz 1 LPVG im wesentlichen übereinstimmen, die Pflicht des Personalrats und seiner Mitglieder hergeleitet, alles zu unterlassen, was bei den Beschäftigten begründete Zweifel an der Objektivität und Neutralität des Personalrats hervorrufen kann (vgl. Beschluß vom 15. Januar 1960 - BVerwG 7 P 2.59 -; Beschluß vom 1. Oktober 1965 - BVerwG 7 P 1.65 - <BVerwGE 22, 96 = PersV 1966, 21>; Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 7.70 - <BVerwGE 36, 177 = PersV 71, 162>; vgl. auch Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 6 P 14.78 - ). - BVerwG, 23.02.1979 - 6 P 90.78
Voraussetzungen des Ausschlusses aus dem Personalrat - Gewerkschaftliche Werbung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.1977 - 4 A 4/77
Unzulässige Werbung für die Deutsche Postgewerkschaft ; Legitime Interessen von …
- BVerwG, 21.02.1979 - 6 P 50.78
Verletzung der gewerkschaftlichen Neutralität - Wahrung der Vereinigungsfreiheit …
- BVerwG, 25.06.1974 - VII P 11.72
Antragsbefugnis einer Gewerkschaft nach Umstellung eines Ausschlussantrags in …
- BVerwG, 30.01.1970 - VII P 7.69
Pflichtverletzung eines Personalratsmitgliedes
- BAG, 29.04.1969 - 1 ABR 19/68
Betriebsratsausschließung - Ausschließungsverfahren
- BVerwG, 24.10.1969 - VII P 12.68
Teilnahme an einer Personalrätekonferenz - Gewerkschaftlicher Schulungskurs für …
- BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 686/65
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Koalitionsfreiheit
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 43.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.10.1966 - VII P 12.66
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.01.1966 - VII P 9.65
Umfang der Pflichten des Vorsitzenden eines Personalrates - Rechtswidrigkeit der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.1991 - 5 A 12338/90
Personalrat; Angriff durch Gewerkschaft; Öffentliche Stellungnahme; Unbegründete …
- LAG Berlin, 20.01.1986 - 9 Sa 95/85
Lohnfortzahlung; Gehaltfortzahlung; Krankheit; Fortsetzungserkrankung; …
- OVG Berlin, 22.11.1974 - II PV 22.74
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