Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1969 - VII P 11.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,357
BVerwG, 14.02.1969 - VII P 11.67 (https://dejure.org/1969,357)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1969 - VII P 11.67 (https://dejure.org/1969,357)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1969 - VII P 11.67 (https://dejure.org/1969,357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus dem Personalrat - Nichteinladungen eines Personalratsmitglieds durch den Vorsitzenden eines Personalrats - Pflichten des Vorsitzenden eines Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 298
  • MDR 1969, 504
  • MDR 1969, 509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.12.1961 - VII P 3.61
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1969 - VII P 11.67
    Diese bisher vom Senat in BVerwGE 13, 242 (245) [BVerwG 15.12.1961 - VII P 3/61] offengelassene Frage ist deshalb zu bejahen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2018 - 60 PV 8.17

    Personalratssitzung; Teilnahmepflicht; Vorrang; Verhinderung; …

    Diese Feststellung hat weitreichende Folgen für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung: Lädt der Vorsitzende ein Ersatzmitglied, obwohl rechtlich gesehen keine zeitweilige Verhinderung im Sinne des Gesetzes vorliegt, ist das Gremium ebenso vorschriftswidrig besetzt wie in dem umgekehrten Fall, in dem der Vorsitzende kein Ersatzmitglied lädt, obwohl ein Fall der zeitweiligen Verhinderung vorliegt (…vgl. Daniels u.a., a.a.O., Rn. 5 zu § 28 PersVG Berlin und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1969 zu § 29 Abs. 1 Satz 2 PersVG 1955 - BVerwG VII P 11.67 -, juris Rn. 15).

    Demzufolge stellt das Fernbleiben von Personalratssitzungen ohne Verhinderungsgrund eine Pflichtverletzung dar, die in schwerwiegenden Fällen zum Ausschluss des betreffenden Personalratsmitglieds aus dem Personalrat führt (so VG Mainz…, Urteil vom 25. März 2008 - 5 K 790/07.MZ -, juris Rn. 16 unter Hinweis auf eine unveröffentlichte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 6. November 1984 - 5 A 3/84 - VGH Mannheim, Beschluss vom 19. November 2002 - PL 15 S 1416/02 -, PersV 2003, 352 ff. und Beschluss des OVG Münster vom 8. Mai 1995 - 1 A 3650/93.PVB -, juris Kurztext; vgl. auch Daniels in PersR 5/2018 S. 16 ff.; für eine Pflicht zur Teilnahme an Personalratssitzungen auch während der Freizeit: Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 14. Februar 1969 zu § 29 Abs. 1 Satz 2 PersVG 1955 - BVerwG VII P 11.67 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 14.73

    Personalrat - Verhinderung eines Mitglieds - Ersatzmitglied

    Das Gesetz hat die Frage, wann ein Ersatzmitglied eintritt, abschließend und verbindlich geregelt (Beschluß des Senats vom 14. Februar 1969 - BVerwG VII P 11.67 - in PersV 1970, 60. [61]).

    Der Vorsitzende des Personalrats hat grundsätzlich, wie der Senat im Beschluß vom 14. Februar 1969 (a.a.O.) ausgeführt hat, die Mitglieder des Personalrats zu laden.

    Ebensowenig wie das einzelne Mitglied sich für verhindert erklären kann, ohne daß objektiv eine Verhinderung vorliegt, an der Sitzung teilzunehmen, darf der Vorsitzende ohne genaue Prüfung oder in eigener willkürlicher Auslegung dieses Begriffs, wie der Senat im Beschluß vom 14. Februar 1969 (a.a.O.) ausgeführt hat, einfach von einer Verhinderung des Mitglieds ausgehen.

  • VG Göttingen, 06.08.2018 - 7 A 2/17

    Ausschluss eines Personalratsmitglieds; Flucht in die Öffentlichkeit; …

    Rn. 46 Ein grober Verstoß gegen personalvertretungsrechtliche Pflichten liegt vor, wenn der Verstoß - objektiv - erheblich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.02.1969 - VII P 11.67 -, juris, Rn. 9;… Schwarze, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 4. Aufl., 2012, § 28, Rn. 15).

    Das kann sich einmal daraus ergeben, dass an der Fähigkeit des Personalratsmitglieds zu künftigem pflichtgemäßen Verhalten begründete Zweifel bestehen, wenn nämlich die begangene Pflichtverletzung Ausdruck mangelnden Pflichtbewusstseins ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.02.1969, a. a. O., Rn. 9;… Beschluss vom 22.08.1991 - 6 P 10/90 -, juris, Rn. 24).

    Rn. 47 Hinzukommen muss - subjektiv - ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Personalratsmitglieds im Sinne einer in der Pflichtverletzung zum Ausdruck kommenden Pflichtvergessenheit (vgl. nochmals BVerwG, Beschluss vom 14.02.1969 - VII P 11.67 -, juris, Rn. 9;… Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, a. a. O., § 24, Rn. 25).

    Vor dem Hintergrund, dass eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich sein soll, kommt es aus Sicht der Fachkammer bei der Bestimmung des unbestimmten Rechtsbegriffs der groben Verletzung auch auf die subjektiven Beweggründe an (vgl. zu einer objektiv-subjektiven Auslegung des Begriffs des groben Fehlverhaltens schon BVerwG, Beschluss vom 14.02.1969, a. a. O.;… Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, a. a. O., § 24, Rn. 25).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht